Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg
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Unterbrechung gewahrt. Zu den möglichen Vorhabenswirkungen auf den Wildtierkorridor<br />
wird eine Fachstellungnahme nachgereicht.<br />
Die temporären Lkw-Transporte werden voraussichtlich weder durch Schall noch durch<br />
Kollision nachhaltige Beeinträchtigungen wertgebender Tierarten auslösen.<br />
Die Vorauswahl für Flächen für dauerhafte Oberboden-Deponien wurde u. a. nach der erkennbaren<br />
Funktion für besonders schutzrelevante Tierarten getroffen. Die Standorte werden<br />
im Planfeststellungsverfahren weiter untersucht; nur ein Teil von ihnen wird tatsächlich<br />
benötigt.<br />
3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima<br />
Für das Schutzgut Klima wird die folgende Auswirkung eintreten:<br />
o Verlust von Waldflächen als klimaökologische Ausgleichsräume<br />
Die Wirkung wird insbesondere auf Baunebenflächen durch Inanspruchnahme gegenwärtig<br />
bewaldeter Flächen eintreten.<br />
Die Baunebenflächen am Ausgang des Haselbachtals und am Nordfuß des Abhaus sowie<br />
Oberboden-Deponien auf gegenwärtig bewaldeten Flächen werden gegenüber dem Ist-<br />
Zustand einen stärker ausgeprägten Jahres- und Tagesgang der Temperatur, höhere Windgeschwindigkeiten<br />
und eine geringere Luftfeuchtigkeit aufweisen. Die klimaökologische<br />
Auswirkung bleibt auf die nahe Umgebung der Baunebenflächen beschränkt. Sie wird sich<br />
nach Ende der Bautätigkeit durch Wiederbegrünung sukzessive abschwächen.<br />
3.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft<br />
Für das Schutzgut Luft ist die folgende baubedingte Auswirkung denkbar:<br />
o Immission von Luftschadstoffen (Stickstoffdioxid NO 2 ,Feinstaub PM 10 , Feinstaub<br />
PM 2,5<br />
3.7.1 Schadstoffbelastung der Luft<br />
Die möglichen Zusatzbelastungen wurden durch das Gutachten zu den Auswirkungen auf<br />
das Schutzgut Luft ermittelt (Mappe 13). Sie beziehen sich jeweils auf die Bauzeitabschnitte<br />
mit den höchsten denkbaren Immissionen (Worst-Case-Szenario).<br />
Stickstoffdioxid (NO 2 )<br />
Stickoxide werden bei den Transportvorgängen und Fahrzeugbetrieb auf den Baustellen<br />
aus den Verbrennungsmotoren freigesetzt. In der 22. BImSchV für NO 2 ist zum Schutz vor<br />
Gesundheitsverfahren der Grenzwert von 40 µg/m³ als Jahresmittelwert festgesetzt (bei<br />
Irrelevanzschwelle: 1,2 µg/m³). Die Vorbelastung liegt in den Höhenlagen des Untersuchungsgebiets<br />
um 15 µg/m³, im Wehratal zwischen 20 und 30 µg/m³. Nahe der Bundesstraße<br />
34 im Hochrheintal werden als Vorbelastung bis zu 37,6 µg/m³ erreicht.<br />
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