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Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg

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Unterbrechung gewahrt. Zu den möglichen Vorhabenswirkungen auf den Wildtierkorridor<br />

wird eine Fachstellungnahme nachgereicht.<br />

Die temporären Lkw-Transporte werden voraussichtlich weder durch Schall noch durch<br />

Kollision nachhaltige Beeinträchtigungen wertgebender Tierarten auslösen.<br />

Die Vorauswahl für Flächen für dauerhafte Oberboden-Deponien wurde u. a. nach der erkennbaren<br />

Funktion für besonders schutzrelevante Tierarten getroffen. Die Standorte werden<br />

im Planfeststellungsverfahren weiter untersucht; nur ein Teil von ihnen wird tatsächlich<br />

benötigt.<br />

3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima<br />

Für das Schutzgut Klima wird die folgende Auswirkung eintreten:<br />

o Verlust von Waldflächen als klimaökologische Ausgleichsräume<br />

Die Wirkung wird insbesondere auf Baunebenflächen durch Inanspruchnahme gegenwärtig<br />

bewaldeter Flächen eintreten.<br />

Die Baunebenflächen am Ausgang des Haselbachtals und am Nordfuß des Abhaus sowie<br />

Oberboden-Deponien auf gegenwärtig bewaldeten Flächen werden gegenüber dem Ist-<br />

Zustand einen stärker ausgeprägten Jahres- und Tagesgang der Temperatur, höhere Windgeschwindigkeiten<br />

und eine geringere Luftfeuchtigkeit aufweisen. Die klimaökologische<br />

Auswirkung bleibt auf die nahe Umgebung der Baunebenflächen beschränkt. Sie wird sich<br />

nach Ende der Bautätigkeit durch Wiederbegrünung sukzessive abschwächen.<br />

3.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft<br />

Für das Schutzgut Luft ist die folgende baubedingte Auswirkung denkbar:<br />

o Immission von Luftschadstoffen (Stickstoffdioxid NO 2 ,Feinstaub PM 10 , Feinstaub<br />

PM 2,5<br />

3.7.1 Schadstoffbelastung der Luft<br />

Die möglichen Zusatzbelastungen wurden durch das Gutachten zu den Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Luft ermittelt (Mappe 13). Sie beziehen sich jeweils auf die Bauzeitabschnitte<br />

mit den höchsten denkbaren Immissionen (Worst-Case-Szenario).<br />

Stickstoffdioxid (NO 2 )<br />

Stickoxide werden bei den Transportvorgängen und Fahrzeugbetrieb auf den Baustellen<br />

aus den Verbrennungsmotoren freigesetzt. In der 22. BImSchV für NO 2 ist zum Schutz vor<br />

Gesundheitsverfahren der Grenzwert von 40 µg/m³ als Jahresmittelwert festgesetzt (bei<br />

Irrelevanzschwelle: 1,2 µg/m³). Die Vorbelastung liegt in den Höhenlagen des Untersuchungsgebiets<br />

um 15 µg/m³, im Wehratal zwischen 20 und 30 µg/m³. Nahe der Bundesstraße<br />

34 im Hochrheintal werden als Vorbelastung bis zu 37,6 µg/m³ erreicht.<br />

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