Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg
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o Besonders empfindlich gegen Schallimmissionen sind Eulen. Ursächlich sind die alle<br />
anderen Vogelarten übertreffende Leistungsfähigkeit ihres Gehörs und dessen Bedeutung<br />
für die Nahrungssuche bei einigen Arten (z. B. Rauhfußkauz). In Zeiten mit<br />
Nahrungsmangel oder erhöhtem Nahrungsbedarf (Jungenaufzucht) sind Eulen auch<br />
dämmerungs- und tagaktiv, weshalb für sie nicht nur die nächtlichen Schallpegel relevant<br />
sind, sondern auch jene am Tage.<br />
o Ein Sonderfall ist die Feldlerche: Im akustischen Wirkraum von Straßen mit mehr als<br />
2.500 Kfz-Bewegungen/Tag besteht eine besonders hohe Empfindlichkeit gegen<br />
Schall (Auswirkungen ab 47 dB [A]), während im Umkreis schwächer befahrener<br />
Straßen keine Auswirkungen von Schall nachgewiesen werden konnten.<br />
o Für zahlreiche, insbesondere weit verbreitete Vogelarten ist auf Grundlage des Vergleichs<br />
ihrer Brutplatzverteilung und der Schallimmission keine Auswirkung von<br />
Schall auf die Besiedlungsdichte erkennbar.<br />
Für die Ermittlung potenzieller Auswirkungen der baubedingten Schallimmissionen auf Tiere<br />
anhand der Indikatorgruppe der Vögel wurden die folgenden Worst-Case-Annahmen unterstellt:<br />
o Alle Transportvorgänge als wesentliche Schallquellen abseits der eigentlichen Baustellen<br />
finden innerhalb eines zweimonatigen Zeitraums während der Brut- und Aufzuchtsphase<br />
statt. Es entsteht somit die größtmögliche vorhabensbedingte Schallimmission<br />
konzentriert im ungünstigsten Zeitraum.<br />
o Für die Arten mit nachgewiesener Empfindlichkeit gegen Schallimmission wurde ermittelt,<br />
in welchem Umfang für sie geeignete Lebensräume den artspezifisch kritischen<br />
Schallpegeln ausgesetzt sein können. Berücksichtigt werden nicht nur die<br />
2009 nachgewiesenen Vorkommen, sondern alle potenziellen Lebensräume. Damit<br />
wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Reviere bis zum Baubeginn<br />
verlagern können oder dass - gerade bei gegenwärtig zunehmenden Arten wie<br />
Sperlingskauz und Rauhfußkauz - zusätzliche Reviere besetzt werden.<br />
o Für die als Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie besonders schutzrelevanten<br />
Arten Rauhfußkauz und Sperlingskauz wird unterstellt, dass sie im Zuge ihrer<br />
gegenwärtigen Ausbreitung auch Reviere in tiefen Lagen und nicht nur in der Montanstufe<br />
besetzen. In anderen Gebieten wurde dies bereits festgestellt.<br />
o In allen Flächen mit Dauerschallimmissionen > 55 dB (A) kann für Tiere ein erhöhtes<br />
Prädationsrisiko bestehen, soweit sie nicht durch ihr spezifisches Verhalten von a-<br />
kustischen Warnsignalen unabhängig sind. In diesen Flächen werden Beeinträchtigungen<br />
nicht nur von Vögeln, sondern auch anderer Tiere mit akustischer<br />
Kommunikation als möglich erachtet (z. B. Heuschrecken, Froschlurche).<br />
o Zur Schallausbreitung wurden die Angaben des Schalltechnischen Gutachtens für<br />
10 m Höhe verwendet. Dort breitet sich der Schall weiter aus als in Bodennähe.<br />
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