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Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg

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o Besonders empfindlich gegen Schallimmissionen sind Eulen. Ursächlich sind die alle<br />

anderen Vogelarten übertreffende Leistungsfähigkeit ihres Gehörs und dessen Bedeutung<br />

für die Nahrungssuche bei einigen Arten (z. B. Rauhfußkauz). In Zeiten mit<br />

Nahrungsmangel oder erhöhtem Nahrungsbedarf (Jungenaufzucht) sind Eulen auch<br />

dämmerungs- und tagaktiv, weshalb für sie nicht nur die nächtlichen Schallpegel relevant<br />

sind, sondern auch jene am Tage.<br />

o Ein Sonderfall ist die Feldlerche: Im akustischen Wirkraum von Straßen mit mehr als<br />

2.500 Kfz-Bewegungen/Tag besteht eine besonders hohe Empfindlichkeit gegen<br />

Schall (Auswirkungen ab 47 dB [A]), während im Umkreis schwächer befahrener<br />

Straßen keine Auswirkungen von Schall nachgewiesen werden konnten.<br />

o Für zahlreiche, insbesondere weit verbreitete Vogelarten ist auf Grundlage des Vergleichs<br />

ihrer Brutplatzverteilung und der Schallimmission keine Auswirkung von<br />

Schall auf die Besiedlungsdichte erkennbar.<br />

Für die Ermittlung potenzieller Auswirkungen der baubedingten Schallimmissionen auf Tiere<br />

anhand der Indikatorgruppe der Vögel wurden die folgenden Worst-Case-Annahmen unterstellt:<br />

o Alle Transportvorgänge als wesentliche Schallquellen abseits der eigentlichen Baustellen<br />

finden innerhalb eines zweimonatigen Zeitraums während der Brut- und Aufzuchtsphase<br />

statt. Es entsteht somit die größtmögliche vorhabensbedingte Schallimmission<br />

konzentriert im ungünstigsten Zeitraum.<br />

o Für die Arten mit nachgewiesener Empfindlichkeit gegen Schallimmission wurde ermittelt,<br />

in welchem Umfang für sie geeignete Lebensräume den artspezifisch kritischen<br />

Schallpegeln ausgesetzt sein können. Berücksichtigt werden nicht nur die<br />

2009 nachgewiesenen Vorkommen, sondern alle potenziellen Lebensräume. Damit<br />

wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Reviere bis zum Baubeginn<br />

verlagern können oder dass - gerade bei gegenwärtig zunehmenden Arten wie<br />

Sperlingskauz und Rauhfußkauz - zusätzliche Reviere besetzt werden.<br />

o Für die als Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie besonders schutzrelevanten<br />

Arten Rauhfußkauz und Sperlingskauz wird unterstellt, dass sie im Zuge ihrer<br />

gegenwärtigen Ausbreitung auch Reviere in tiefen Lagen und nicht nur in der Montanstufe<br />

besetzen. In anderen Gebieten wurde dies bereits festgestellt.<br />

o In allen Flächen mit Dauerschallimmissionen > 55 dB (A) kann für Tiere ein erhöhtes<br />

Prädationsrisiko bestehen, soweit sie nicht durch ihr spezifisches Verhalten von a-<br />

kustischen Warnsignalen unabhängig sind. In diesen Flächen werden Beeinträchtigungen<br />

nicht nur von Vögeln, sondern auch anderer Tiere mit akustischer<br />

Kommunikation als möglich erachtet (z. B. Heuschrecken, Froschlurche).<br />

o Zur Schallausbreitung wurden die Angaben des Schalltechnischen Gutachtens für<br />

10 m Höhe verwendet. Dort breitet sich der Schall weiter aus als in Bodennähe.<br />

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