Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg
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In den Siedlungen werden die aus rechtlicher Sicht zur Sicherung der Gesundheit festgeschriebenen<br />
Grenzwerte für Luftschadstoffe unterschritten. Hinsichtlich des Schalls können<br />
unter Annahme eines Worst-Case-Szenario Lärmintensitäten erreicht werden, die die zur<br />
Orientierung herangezogenen Immissionswerte überschreiten. Formal sind die Immissionswerte<br />
nicht anwendbar, weil die Immissionen durch die zulässige Nutzung öffentlicher Straßen<br />
verursacht werden. I.d.R. betreffen Überschreitungen „nur“ die unmittelbar an den Ortsdurchgangsstraßen<br />
gelegenen Häuser.<br />
Die Erholungsmöglichkeiten werden durch die Flächen- und Wegeinanspruchnahme für<br />
Baunebenflächen über das anlagebedingte Maß hinaus zusätzlich temporär eingeschränkt.<br />
Ein Ersatzwegekonzept kann im weiteren Planungsverlauf aufgestellt werden. Es kann die<br />
Wegeverbindungen aufrechterhalten und Beeinträchtigungen minimieren.<br />
Auch im Umfeld der Baustellen wird die Erholungsnutzung durch Schallimmissionen belastet.<br />
Davon sind auch Bereiche mit besonderer Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung<br />
betroffen, bei Bad Säckingen der Bereich um den Bergsee, das Wildgehege im<br />
Schöpfebachtal und der Röthekopf (Erholungswald der Stufe 1). Schallimmissionen und<br />
Lkw-Transporte zu den potenziellen Oberbodendeponien betreffen den Bereich Ödland<br />
nördlich/nordöstlich des Hornbergbeckens I als einen Raum mit besonders hoher Erholungsrelevanz.<br />
Auch die Einschränkung der Erholungsmöglichkeiten infolge der Bautätigkeit<br />
bleibt zeitlich begrenzt.<br />
3.10 Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Im Bereich einer potenziellen Oberboden-Deponie (OD 11b) am Südosthang des Abhaus<br />
sowie in der Nähe des Baufeldes zum Hornbergbecken II sind Kulturgüter in Form von Köhlerplätzen<br />
bekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Plätze vorhanden sind.<br />
Diese sind für die Holzkohlearchäologie erhaltenswert. Sie sind jedoch nicht als Kulturdenkmale<br />
ausgewiesen.<br />
Tabelle 28<br />
Köhlerplätze lt. Altlasten- und Bodenschutzkataster des Landkreises Waldshut,<br />
Auskunft 2009<br />
Köhlerplatz Bergholz,<br />
Flst. 700, Eintrag<br />
2084,<br />
B - Neubewertung bei<br />
Nutzungsänderung<br />
Altenschwand<br />
Südosthang des Abhaus, Bereich gepl.<br />
Deponie OD 11b<br />
Köhlerplätze<br />
Glashütten,<br />
Flst 1081, Eintrag<br />
2085,<br />
B - Neubewertung bei<br />
Nutzungsänderung<br />
Altenschwand<br />
ca. 200 m westlich des<br />
Hornbergbeckens II<br />
Im weiteren Planungsverlauf können jeweils geeignete Schutzmaßnahmen wie Bautabuzone,<br />
Notgrabung usw. bestimmt werden, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.<br />
Im Bereich der weiteren Vorhabensflächen einschließlich der Baunebenflächen sind keine<br />
Bodendenkmäler oder sonstige Kulturgüter bekannt. Es ist jedoch nicht vollständig auszuschließen,<br />
dass bislang nicht bekannte Bodendenkmäler z. B. bei Erdarbeiten zerstört<br />
werden könnten.<br />
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