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Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg

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In den Siedlungen werden die aus rechtlicher Sicht zur Sicherung der Gesundheit festgeschriebenen<br />

Grenzwerte für Luftschadstoffe unterschritten. Hinsichtlich des Schalls können<br />

unter Annahme eines Worst-Case-Szenario Lärmintensitäten erreicht werden, die die zur<br />

Orientierung herangezogenen Immissionswerte überschreiten. Formal sind die Immissionswerte<br />

nicht anwendbar, weil die Immissionen durch die zulässige Nutzung öffentlicher Straßen<br />

verursacht werden. I.d.R. betreffen Überschreitungen „nur“ die unmittelbar an den Ortsdurchgangsstraßen<br />

gelegenen Häuser.<br />

Die Erholungsmöglichkeiten werden durch die Flächen- und Wegeinanspruchnahme für<br />

Baunebenflächen über das anlagebedingte Maß hinaus zusätzlich temporär eingeschränkt.<br />

Ein Ersatzwegekonzept kann im weiteren Planungsverlauf aufgestellt werden. Es kann die<br />

Wegeverbindungen aufrechterhalten und Beeinträchtigungen minimieren.<br />

Auch im Umfeld der Baustellen wird die Erholungsnutzung durch Schallimmissionen belastet.<br />

Davon sind auch Bereiche mit besonderer Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung<br />

betroffen, bei Bad Säckingen der Bereich um den Bergsee, das Wildgehege im<br />

Schöpfebachtal und der Röthekopf (Erholungswald der Stufe 1). Schallimmissionen und<br />

Lkw-Transporte zu den potenziellen Oberbodendeponien betreffen den Bereich Ödland<br />

nördlich/nordöstlich des Hornbergbeckens I als einen Raum mit besonders hoher Erholungsrelevanz.<br />

Auch die Einschränkung der Erholungsmöglichkeiten infolge der Bautätigkeit<br />

bleibt zeitlich begrenzt.<br />

3.10 Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich einer potenziellen Oberboden-Deponie (OD 11b) am Südosthang des Abhaus<br />

sowie in der Nähe des Baufeldes zum Hornbergbecken II sind Kulturgüter in Form von Köhlerplätzen<br />

bekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Plätze vorhanden sind.<br />

Diese sind für die Holzkohlearchäologie erhaltenswert. Sie sind jedoch nicht als Kulturdenkmale<br />

ausgewiesen.<br />

Tabelle 28<br />

Köhlerplätze lt. Altlasten- und Bodenschutzkataster des Landkreises Waldshut,<br />

Auskunft 2009<br />

Köhlerplatz Bergholz,<br />

Flst. 700, Eintrag<br />

2084,<br />

B - Neubewertung bei<br />

Nutzungsänderung<br />

Altenschwand<br />

Südosthang des Abhaus, Bereich gepl.<br />

Deponie OD 11b<br />

Köhlerplätze<br />

Glashütten,<br />

Flst 1081, Eintrag<br />

2085,<br />

B - Neubewertung bei<br />

Nutzungsänderung<br />

Altenschwand<br />

ca. 200 m westlich des<br />

Hornbergbeckens II<br />

Im weiteren Planungsverlauf können jeweils geeignete Schutzmaßnahmen wie Bautabuzone,<br />

Notgrabung usw. bestimmt werden, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.<br />

Im Bereich der weiteren Vorhabensflächen einschließlich der Baunebenflächen sind keine<br />

Bodendenkmäler oder sonstige Kulturgüter bekannt. Es ist jedoch nicht vollständig auszuschließen,<br />

dass bislang nicht bekannte Bodendenkmäler z. B. bei Erdarbeiten zerstört<br />

werden könnten.<br />

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