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Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg

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Infolge der transportbedingten zeitweilig starken Zunahme des LKW-Verkehrs und infolge<br />

des Baubetriebs im Umfeld der Baustellen ergeben sich unvermeidbare Störungen und<br />

Belästigungen, die durch die Themen Schall- und Luftschadstoffimmission sowie Erschütterung<br />

nicht oder nur unzureichend umfasst werden, wie z.B.:<br />

o Unruhe<br />

o Entzug oder Minderung der Nutzbarkeit des Straßenraums für andere Nutzungen<br />

o Erfordernis erhöhter Achtsamkeit zur Vermeidung von Gefährdungen<br />

Der Vorhabensträger ist sich dieser Besonderheit bewusst. Er wird im Rahmen der Vorbereitungen<br />

zum Planfeststellungsverfahren intensiv prüfen, inwieweit während der Bauzeit<br />

auch rechtlich grundsätzlich zulässige Störungen möglichst vermieden oder zumindest so<br />

weit als möglich vermindert werden können.<br />

3.9.2 Immission von Luftschadstoffen<br />

Die einschlägigen Immissionswerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid als Luftschadstoffe,<br />

die durch die Bautätigkeiten und den baubedingten Verkehr in nennenswertem Umfang<br />

emittiert werden, werden in den Siedlungen eingehalten. Auf der Baustelle für das Unterbecken<br />

am Ausgang des Haselbachtals könnten Maßnahmen zur Staubbindung sinnvoll<br />

sein, weil in Teilen von Brennet vergleichsweise hohe, die Immissionswerte der 22.<br />

BImSchV aber immer noch unterschreitende Feinstaubimmissionen eintreten können.<br />

Ausführlich wird die Immission von Luftschadstoffen in Siedlungen im Fachgutachten über<br />

die Auswirkungen zum Schutzgut Luft beschrieben (vgl. Mappe 13).<br />

3.9.3 Schallimmission in Siedlungen<br />

Während der Bauzeit mit Schwerpunkt im ersten Jahr treten Schallimmissionen durch Arbeiten<br />

auf der Baustelle für die jeweiligen Becken und Deponieflächen (stationärer Baulärm)<br />

sowie durch den Zu- und Abtransport von Material mit Lkws (zusätzlicher Verkehrslärm)<br />

auf. Dazu wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt (Mappe 14).<br />

Weil die tatsächlichen vorhabensbedingten Verkehrsbewegungen zum gegenwärtigen Planungsstand<br />

noch nicht ermittelt werden können, liegt dem schalltechnischen Gutachten<br />

eine Worst-Case-Annahme zugrunde. Sie unterstellt das größtmögliche Transportaufkommen<br />

im ersten Baujahr. Auch die Annahmen zum Baulärm haben vorläufigen Charakter.<br />

Der durch die Materialtransporte entstehende Schall ist nicht durch rechtsverbindliche Vorgaben<br />

limitiert. Die Transporte erfolgen auf öffentlichen Straßen. Als eine Grundlage zur<br />

Einschätzung der verkehrsbedingten Schalleinwirkungen werden nachfolgend die Immissionsgrenzwerte<br />

der 16. BImSchV verwendet, die hier jedoch keine rechtliche Anwendbarkeit<br />

besitzen. Ferner werden als weitere Einschätzungsgrundlage die die Orientierungswerte der<br />

DIN 18005, Beiblatt 1, verwendet.<br />

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