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und Pensionsfonds in ausgewählten Ländern - Heinlein

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Das angelsächsische F<strong>in</strong>anzsystem ist stärker marktorientiert, während das<br />

kont<strong>in</strong>entaleuropäische bankorientiert ist. In bankorientierten Systemen besitzen Kredit<strong>in</strong>stitute<br />

e<strong>in</strong>e zentrale Bedeutung bei der Unternehmensf<strong>in</strong>anzierung <strong>und</strong> –kontrolle. Die<br />

Vertragskonditionen werden jeweils <strong>in</strong>dividuell <strong>und</strong> bilateral zwischen dem Kreditnehmer <strong>und</strong> dem<br />

F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>stitut ausgehandelt. Die Kredit<strong>in</strong>stitute üben häufig gleichzeitig als Eigenkapitalgeber <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Doppelfunktion Corporate Governance aus. Die marktorientierten Systeme h<strong>in</strong>gegen pflegen<br />

traditionell die Kapitalmarktf<strong>in</strong>anzierung zu den vom Kapitalgeber vorgegebenen<br />

Kontraktspezifikationen, Kredit<strong>in</strong>stitute spielen h<strong>in</strong>sichtlich der klassischen langfristigen<br />

Fremdkapitalf<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>e nur untergeordnete Rolle. Während Deutschland <strong>in</strong> der<br />

Vergangenheit als Beispiel für e<strong>in</strong> bankorientiertes System galt <strong>und</strong> die USA als Beispiel für e<strong>in</strong><br />

marktorientiertes, nähert sich Deutschland zunehmend dem marktorientierten System an.<br />

Angesichts der zahlreichen Unterschiede <strong>in</strong> den beiden gr<strong>und</strong>legenden Systemen der<br />

Unternehmensf<strong>in</strong>anzierung <strong>und</strong> Corporate Governance steht die Frage nach e<strong>in</strong>er möglichen<br />

Konvergenz bzw. Überlegenheit der Systeme im Mittelpunkt der Diskussion. 24 Zum e<strong>in</strong>en kann die<br />

Globalisierung der Produkt- <strong>und</strong> Kapitalmärkte e<strong>in</strong>e Konvergenz der Systeme <strong>in</strong>duzieren. Die<br />

Internationalisierung der <strong>in</strong>stitutionellen Investoren sorgt dafür, dass nationale Standards e<strong>in</strong>er<br />

effizienten Corporate Governance <strong>in</strong> Form von privatrechtlich erarbeiteten Codes of Best Practice<br />

<strong>in</strong> nationales Recht umgesetzt werden, wie z. B. mit dem Gesetz zur Kontrolle <strong>und</strong> Transparenz im<br />

Unternehmensbereich (KonTraG) <strong>in</strong> Deutschland im Mai 1998. Ebenso führen die Bemühungen<br />

um e<strong>in</strong>e gegenseitige Akzeptanz der beiden weltweit am meisten akzeptierten<br />

Rechnungslegungsvorschriften, US-GAAP <strong>und</strong> IAS zur zunehmenden Angleichung der<br />

Marktstandards im Bereich der Transparenz der bilanziellen Unternehmensperformance. E<strong>in</strong>e<br />

weitere Triebfeder zur Konvergenz der Systeme kann <strong>in</strong> der angestrebten Umsetzung von<br />

takeover-Regelungen <strong>in</strong> der 13. EU-Richtl<strong>in</strong>ie gesehen werden, bei der die wesentlichen Punkte<br />

des Londoner takeover codes übernommen werden sollen. Alle diese Entwicklungen stellen e<strong>in</strong><br />

weiteres Indiz zur Annäherung an die Vorstellungen e<strong>in</strong>es vollkommenen <strong>und</strong> <strong>in</strong>tegrierten globalen<br />

Kapitalmarktes dar.<br />

Die meisten hochentwickelten Staaten <strong>in</strong>stallieren bereits die Elemente e<strong>in</strong>er effizienten Corporate<br />

Governance. Dabei erfährt die Rolle von Großanlegern <strong>und</strong> der gesetzliche Schutz von<br />

M<strong>in</strong>derheitsaktionären e<strong>in</strong>e unterschiedliche Akzentuierung. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Überlegenheit e<strong>in</strong>es<br />

bestimmten Systems ist nicht erkennbar. Die Systemvergleiche s<strong>in</strong>d aufgr<strong>und</strong> der<br />

unterschiedlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, wie dem politischen System <strong>und</strong> der historischen<br />

Entwicklung des Gesellschaftsrechts oder der Nationen selbst, erschwert. Andererseits können die<br />

unterschiedlichen historischen Zusammenhänge ihrerseits die Systeme von<br />

24<br />

Vgl. stellvertretend COFFEE (1998), SCHMIDT/TYRELL (1997) oder BAUMS (1996).<br />

33

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