10.11.2013 Aufrufe

Download - Gleiss Lutz

Download - Gleiss Lutz

Download - Gleiss Lutz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

einheitlicher sachlicher Markt bestehen 48 . Tatsächlich wird das Rückversicherungsgeschäft jedoch durch die<br />

Art des beim Erstversicherer versicherten Risikos geprägt. Im Fall der proportionalen Rückversicherung ist<br />

es unmittelbar einleuchtend, dass die Bedingungen des Erstversicherers auch die Interessen des Rückversicherers<br />

berühren und er deshalb auf diese in gewissem Umfang Einfluss nehmen wird, indem er beispielsweise<br />

dem Erstversicherer eine Mindestprämie vorgibt. Auch die Kommission stellte fest, dass „angesichts<br />

der Koppelung von Erstversicherung und Rückversicherung ein gewisser Einfluss der Rückversicherer auf<br />

das Marktverhalten der Erstversicherer üblich ist (...)“ 49 . Auch bei der selteneren nachträglichen Rückversicherung<br />

wird der Rückversicherer faktisch Einfluss auf den Erstversicherer haben. Da dieser keine Rückversicherung<br />

erhält, wenn die Konditionen dem Rückversicherer zu ungünstig erscheinen, wird er sich im Vorfeld<br />

mit diesem abstimmen.<br />

c) Unterteilung verschiedener Rückversicherungsmärkte?<br />

Ungeachtet dieser Gesichtspunkte nimmt die Kommission ebenso wie das Bundeskartellamt in ständiger<br />

Praxis einen einheitlichen Markt der Rückversicherung an. Dies beruht auf der Überlegung, dass aus Sicht<br />

der Nachfrager, d. h. der Erstversicherer, Rückversicherungsschutz gesucht wird. Eine Differenzierung danach,<br />

für welches Geschäft bzw. für welches versicherte Einzelrisiko Rückdeckung gesucht wird, kommt es<br />

nicht an. Das gilt sowohl für die obligatorische als auch für die fakultative Rückversicherung. Eine weitere<br />

Unterteilung wäre allein mit Blick auf das Interesse und das Nachfrageverhalten der Erstversicherer nicht<br />

sachgerecht. Man könnte allenfalls daran denken, so wie dies die Rückversicherer in ihrer Organisation häufig<br />

tun, zwischen den Bereichen Leben, Nicht-Leben, Casualty und Maritime zu unterscheiden. Diese grobe<br />

Unterteilung, die sich, wie gesagt, häufig in der Organisationsstruktur der großen Rückversicherer widerspiegelt,<br />

fasst Risiken bzw. Risikoarten zusammen, die Ähnlichkeiten aufweisen. Deshalb halten wir es nicht<br />

für ausgeschlossen, den Markt der Rückversicherung weiter in die genannten Bereiche zu unterteilen. Eine<br />

darüber hinaus gehende Differenzierung nach Rückversicherung von Einzelrisiken erscheint uns dagegen<br />

nicht angemessen zu sein. Dies würde in der Tat zu einer völlig unakzeptablen Atomisierung der Rückversicherungsmärkte<br />

führen. Dies ist auch mit Blick auf die Anbieter im Markt der Rückversicherung nicht angemessen.<br />

Die wesentlichen Wettbewerber bieten in der Tat Rückversicherungsschutz für praktisch alle vorstehend<br />

genannten Bereiche an. Spezialanbieter, wie dies z. B. Mit-Rückversicherungsgemeinschaften sind,<br />

die sich nicht selten nur aus Erstversicherern, ggf. unter Einbeziehung eines Rückversicherers, zusammen-<br />

48<br />

49<br />

Kreiling, a. a. O., S. 117.<br />

KomE TEKO, a. a. O., Rn. 19.<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!