Download - Gleiss Lutz
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liche Nachfrageverhalten der Versicherten sowie das damit korrelierende Angebotsverhalten der Versicherer<br />
nicht ausreichend berücksichtigte. Der Bedarf der Versicherten und ihr Nachfrageverhalten sowie das entsprechende<br />
Angebotsverhalten der Versicherer sollten aber mehr als bisher in den Vordergrund gestellt werden.<br />
Das erscheint insbesondere zum einen mit Blick auf die geänderten Rahmenbedingungen der liberalisierten<br />
Regulierung von Versicherungsprodukten geboten zu sein. Dies erscheint aber auch unter Berücksichtigung<br />
der größer werdenden Bedeutung von Mittlern angemessen, die auf Seiten der Versicherten tätig<br />
werden. Die Tätigkeit von Versicherungsmaklern führt dazu, dass nicht nur die Angebotsseite professionell<br />
auftritt; auch die Nachfrageseite professionalisiert sich durch den vermehrten Einsatz von Maklern, die in<br />
aller Regel auf Seiten der Versicherten tätig werden. Diese Beratungstätigkeit führt häufig dazu, dass nicht<br />
standardisierte Versicherungsprodukte gezeichnet werden, sondern solche, die sehr viel flexibler auf die spezifischen<br />
Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten sind. Dies erscheint es geboten sein zu lassen, den risikozentrierten<br />
Ansatz, den die Kommission und die deutschen Behörden zu verfolgen scheinen, mit mehr<br />
Skepsis zu behandeln.<br />
aa)<br />
Nachfragesubstituierbarkeit als Kriterium<br />
Die Schwierigkeiten der Marktabgrenzung in der Versicherungsbranche lassen sich damit erklären, dass in<br />
hoch entwickelten Dienstleistungsbranchen im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe die Produkte nicht<br />
eindeutig durch äußere Vorgaben bestimmt sind, sondern die Unternehmen diese in erheblichem Umfang<br />
durch ihre Bedingungen selbst definieren können. Das „Produkt“, d. h. der Versicherungsvertrag, wird durch<br />
viele Umstände bestimmt, wie z. B. durch den versicherten Gegenstand, den Deckungsumfang und die Zielgruppe.<br />
Das versicherte Risiko 37 ist zwar ein wesentlicher Faktor, aber eben nur einer unter mehreren. Die<br />
Aussage der Kommission, dass jeder Versicherungsvertrag einzigartig und die Nachfragesubstituierbarkeit<br />
theoretisch gleich Null sei 38 , ist an sich richtig. Dies gilt jedoch in erster Linie, wenn nicht ausschließlich, für<br />
den Bereich der gewerblichen und der industriellen Versicherung. Verallgemeinern lässt sich diese Aussage<br />
u. E. aber nicht. In der Praxis stehen gerade im Individual-Massenversicherungsgeschäft sehr ähnliche Versicherungsverträge<br />
zur Auswahl, die auf ein vergleichbares Nachfrageverhalten bzw. Sicherungsinteresse der<br />
potenziellen Versicherungsnehmer zurückgehen. Da die Wettbewerber bereits ein häufig kaum zu modifizierendes<br />
Auswahlangebot geschaffen haben, das lediglich von der Person des Versicherungsnehmers abhängt,<br />
spielt die Nachfragesubstituierbarkeit in vielen Fällen doch eine Rolle. Der Verbraucher kann ohne weiteres<br />
auf das Produkt eines Wettbewerbers zurückgreifen.<br />
37<br />
38<br />
Zum Begriff „Risiko“ vgl. Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 49, Rn. 2-3.<br />
Bericht der Kommission, a. a. O., Rn. 26.<br />
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