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liche Nachfrageverhalten der Versicherten sowie das damit korrelierende Angebotsverhalten der Versicherer<br />

nicht ausreichend berücksichtigte. Der Bedarf der Versicherten und ihr Nachfrageverhalten sowie das entsprechende<br />

Angebotsverhalten der Versicherer sollten aber mehr als bisher in den Vordergrund gestellt werden.<br />

Das erscheint insbesondere zum einen mit Blick auf die geänderten Rahmenbedingungen der liberalisierten<br />

Regulierung von Versicherungsprodukten geboten zu sein. Dies erscheint aber auch unter Berücksichtigung<br />

der größer werdenden Bedeutung von Mittlern angemessen, die auf Seiten der Versicherten tätig<br />

werden. Die Tätigkeit von Versicherungsmaklern führt dazu, dass nicht nur die Angebotsseite professionell<br />

auftritt; auch die Nachfrageseite professionalisiert sich durch den vermehrten Einsatz von Maklern, die in<br />

aller Regel auf Seiten der Versicherten tätig werden. Diese Beratungstätigkeit führt häufig dazu, dass nicht<br />

standardisierte Versicherungsprodukte gezeichnet werden, sondern solche, die sehr viel flexibler auf die spezifischen<br />

Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten sind. Dies erscheint es geboten sein zu lassen, den risikozentrierten<br />

Ansatz, den die Kommission und die deutschen Behörden zu verfolgen scheinen, mit mehr<br />

Skepsis zu behandeln.<br />

aa)<br />

Nachfragesubstituierbarkeit als Kriterium<br />

Die Schwierigkeiten der Marktabgrenzung in der Versicherungsbranche lassen sich damit erklären, dass in<br />

hoch entwickelten Dienstleistungsbranchen im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe die Produkte nicht<br />

eindeutig durch äußere Vorgaben bestimmt sind, sondern die Unternehmen diese in erheblichem Umfang<br />

durch ihre Bedingungen selbst definieren können. Das „Produkt“, d. h. der Versicherungsvertrag, wird durch<br />

viele Umstände bestimmt, wie z. B. durch den versicherten Gegenstand, den Deckungsumfang und die Zielgruppe.<br />

Das versicherte Risiko 37 ist zwar ein wesentlicher Faktor, aber eben nur einer unter mehreren. Die<br />

Aussage der Kommission, dass jeder Versicherungsvertrag einzigartig und die Nachfragesubstituierbarkeit<br />

theoretisch gleich Null sei 38 , ist an sich richtig. Dies gilt jedoch in erster Linie, wenn nicht ausschließlich, für<br />

den Bereich der gewerblichen und der industriellen Versicherung. Verallgemeinern lässt sich diese Aussage<br />

u. E. aber nicht. In der Praxis stehen gerade im Individual-Massenversicherungsgeschäft sehr ähnliche Versicherungsverträge<br />

zur Auswahl, die auf ein vergleichbares Nachfrageverhalten bzw. Sicherungsinteresse der<br />

potenziellen Versicherungsnehmer zurückgehen. Da die Wettbewerber bereits ein häufig kaum zu modifizierendes<br />

Auswahlangebot geschaffen haben, das lediglich von der Person des Versicherungsnehmers abhängt,<br />

spielt die Nachfragesubstituierbarkeit in vielen Fällen doch eine Rolle. Der Verbraucher kann ohne weiteres<br />

auf das Produkt eines Wettbewerbers zurückgreifen.<br />

37<br />

38<br />

Zum Begriff „Risiko“ vgl. Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 49, Rn. 2-3.<br />

Bericht der Kommission, a. a. O., Rn. 26.<br />

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