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als PDF - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Recht<br />

der flugleiter 2012/02<br />

Gericht herantritt, den Arbeitskampf wegen vermeintlicher<br />

Rechtswidrigkeit zu untersagen?<br />

Arbeitsgerichte sind dafür bekannt, im Verhältnis zu anderen<br />

Gerichten relativ schnell zu entscheiden. Dennoch ist es natürlich<br />

nicht selbstverständlich, dass man eine Entscheidung<br />

von einem Tag auf den anderen bekommt. Dies ist nur dann<br />

möglich, wenn man eine besondere Eilbedürftigkeit begründet.<br />

Es liegt nahe, dass diese im Rahmen eines akut drohenden<br />

oder bereits laufenden Arbeitskampfes gegeben ist.<br />

Dennoch ist zu prüfen, ob sich ein Antragsteller im Eilverfahren<br />

hinsichtlich seines Vortrags zur Eilbedürftigkeit nicht dadurch<br />

selbst widerlegt, dass er zunächst ohne nachvollziehbaren<br />

Grund zuwartet, bevor er seinen Antrag stellt. Es liegt<br />

tatsächlich nahe, einem Arbeitgeber zu unterstellen, dass es<br />

so eilbedürftig mit dem Antrag nicht sein könne, wenn er<br />

sich zunächst zwei Wochen widerstandslos bestreiken lässt,<br />

bevor er einen Unterlassungsantrag geltend macht. Das Arbeitsgericht<br />

hat sich in seiner Entscheidung mit dieser Frage<br />

nicht auseinandergesetzt.<br />

Zwischen der GdF und der Fraport AG haben umfangreiche<br />

Tarifverhandlungen stattgefunden, am Ende sogar eine<br />

Schlichtung, die mit einer Schlichterempfehlung endete.<br />

Erst im Arbeitskampf – und auch dort erst im gerichtlichen<br />

Verfahren – weist der Arbeitgeber darauf hin, dass nach seinem<br />

Dafürhalten einzelne Forderungen der Gewerkschaft<br />

gegen die Friedenspflicht verstoßen sollen. Ist das nicht widersprüchlich?<br />

In der Tat gab es weder im Rahmen der Verhandlungen noch<br />

im Rahmen der Schlichtung einen Hinweis des Arbeitgebers<br />

darauf, dass er einzelne der Forderungen der GdF für rechtswidrig<br />

hält. Die fraglichen Punkte standen zwischen den Tarifvertragsparteien<br />

auch nicht ernsthaft im Streit, d. h. sie<br />

waren alles andere <strong>als</strong> maßgeblich für die Willensbildung<br />

beider Parteien im Hinblick auf die Frage, ob es zu einem Tarifabschluss<br />

kommt oder nicht. Sie betreffen vielmehr absolute<br />

Randpunkte. Es ist aus unserer Sicht daher auch treuwidrig,<br />

wenn der Arbeitgeber dann unter Berufung auf<br />

derartig nebensächliche und auch aus seiner Sicht unproblematische<br />

Punkte die Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes<br />

begründen will.<br />

Das Arbeitsgericht hat den Hauptarbeitskampf mit der Begründung<br />

für rechtswidrig erklärt, einzelne der von der GdF<br />

verfolgten Forderungen verstießen gegen die Friedenspflicht:<br />

Was bedeutet das?<br />

Mit dem Abschluss eines Tarifvertrages geht immer die sogenannte<br />

Friedenspflicht einher, d. h. die Verpflichtung beider<br />

Parteien, während der Laufzeit dieses Tarifvertrages keine<br />

Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen, um die in dem Tarifvertrag<br />

inhaltlich geregelten Punkte neu zu regeln. Auslegungsbedürftig<br />

ist dabei regelmäßig die Frage, wie weit diese<br />

Friedenspflicht geht, d. h. welche Punkte durch den<br />

Tarifvertrag tatsächlich abschließend geregelt wurden und<br />

damit während der Laufzeit des Tarifvertrages nicht einem<br />

Streik zugänglich sind. Einfach ist die Frage dann zu beant-<br />

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