Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Aminosäurenzusammensetzung<br />
Viele Sport-Produkte zeichnen sich ebenfalls durch einen hohen Gehalt an freien Aminosäuren<br />
aus. Einige waren speziell mit verzweigten Aminosäuren (Leucin, Isoleucin und Valin) angereichert.<br />
Die Analytik erfolgte mit und ohne Hydrolyse um die freien von den Protein-gebundenen<br />
Aminosäuren unterscheiden zu können. Die Messresultate stimmten in allen Fällen mit der Deklaration<br />
überein.<br />
Hydroxyprolingehalt<br />
Hydroxyprolin kommt in minderwertigem Bindegewebe vor und legt die Zugabe von Gelatine zu<br />
Tage. Eine von 20 untersuchten Proben enthielt diese Substanz in einer Menge von ca. 1.8 g,<br />
was einem Gehalt von ca. 12.8 % Gelatine entspricht. Gelatine ist eine Zutat von geringem<br />
Wert. Sie könnte zumindest im Ausland aus Rinderbestandteilen hergestellt worden sein, was<br />
gerade bei den heutigen BSE-Fällen viele Konsumenten ablehnen. In einer Probe fehlte die<br />
Deklaration was zu einer Beanstandung führte.<br />
Zuckeralkohole und Süssstoffe<br />
Bei 16 Produkten wurden die Zuckeralkohole und bei 12 Proben die Süssstoffe bestimmt. Erfreulicherweise<br />
musste keine Probe wegen von der Deklaration abweichenden Gehalten an Zuckeralkoholen<br />
oder Süssstoffen beanstandet werden.<br />
Coffein<br />
In drei von 5 analysierten Proben, war Coffein nachweisbar. In zwei Fällen war der Gehalt deklariert<br />
und stimmte mit unseren Werten überein. In einer Probe, welche die Zutaten Guarana,<br />
Cola und Grünteeextrakt deklariert, war ca. 5.7 g/kg Coffein enthalten. Dies entspricht ca. 5 mg<br />
pro Tablette und somit nur rund einem Zehntel des Gehalts einer Tasse Kaffee (eine Tagesdosis<br />
entspricht 3 Tabletten). Keine Proben mussten beanstandet werden.<br />
Miner<strong>als</strong>toffe<br />
Sportler haben einen erhöhten Bedarf an Miner<strong>als</strong>toffen. In 12 Proben wurde der Gehalt der<br />
Miner<strong>als</strong>toffe Calcium, Magnesium, Kalium und Natrium bestimmt. In drei Fällen kam es zu Beanstandungen,<br />
da der Gehalt mehr <strong>als</strong> 20 % vom deklarierten Gehalt abwich. In einer Probe<br />
war der Miner<strong>als</strong>toffgehalt so tief, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Zugabe der<br />
Miner<strong>als</strong>tofflösung nicht stattfand.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Die Resultate zeigen, dass im Vergleich zur Situation vor rund 6-8 Jahren, deutlich weniger<br />
nicht-rechtskonforme Sportlerprodukte im Umlauf sind. Dennoch ist die Beanstandungsquote<br />
von fast 40 % sehr hoch. Sollte nach Revision der Lebensmittelverordnung keine Bewilligung<br />
für Sportlernahrung mehr erforderlich sein, so würden die Beanstandungsgründe wegen fehlender<br />
BAG-Bewilligungen wegfallen. Die Beanstandungsquote läge so bei 23 %. Dann würde<br />
es an den Kantonalen Laboratorien liegen, Zutaten und Deklarationen zu beurteilen.<br />
2.2.16 Ergänzungsnahrung für Sportler / Hormone und Prohormone<br />
Anzahl untersuchte Proben: 17 zu beanstanden: 10<br />
Beanstandungsgründe:<br />
Ausgangslage<br />
In den letzten Jahren hat das Angebot an Ergänzungsnahrungsmitteln<br />
stark zugenommen. Viele dieser Speziallebensmittel<br />
sind auf Sportler zugeschnitten und werden<br />
entsprechend vermarktet. Ihr Verkauf erfolgt zu einem<br />
wesentlichen Teil über Sportgeschäfte und Fitnessstudios.<br />
Daneben spielt das Internet <strong>als</strong> Handelsplatz eine<br />
immer wichtigere Rolle. Eine breite Palette an Produkten,<br />
deren Verkauf in der Schweiz verboten ist, wird<br />
vor allem von amerikanischen Firmen angeboten.<br />
verunreinigt mit Prohormonen (1), Deklaration (7), fehlende<br />
Bewilligung (3)<br />
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Jahresbericht 2001 KL BS