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Examenleitfaden SS 2013.indd - Fachschaft Jura der Uni Münster

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B-E<br />

Pflichtfachprüfung beigefügten Erfassungsbeleg ausfüllen und mit einer Ablichtung<br />

des letzten Bewilligungsbescheides umgehend an das Justizprüfungsamt zurücksenden.<br />

Sollte eine entsprechende Kopie schon mit den Meldeunterlagen vorgelegt worden sein,<br />

ist eine erneute Einreichung entbehrlich. Der Erfassungsbeleg ist jedoch auch in diesem<br />

Fall ausgefüllt wie<strong>der</strong> zurückzusenden.<br />

Ausschluss<br />

Kommt ein Darlehensempfänger seiner Mitteilungspflicht nicht nach, so ist er auf Dauer<br />

von einer für ihn günstigen Berücksichtigung als Geför<strong>der</strong>ter ausgeschlossen.<br />

Begründung <strong>der</strong> Bewertung von Prüfungsleistungen<br />

Die Bewertung des Kurzvortrages und des Prüfungsgesprächs wird in <strong>der</strong> Regel im Anschluss<br />

an die mündliche Prüfung durch die Prüfungskommission begründet.<br />

9<br />

Die Gründe für die Bewertung <strong>der</strong> Leistungen im mündlichen Teil <strong>der</strong> staatlichen Pflichtfachprüfung<br />

sind dem Prüfling auf Antrag durch ein Mitglied des Prüfungsausschusses<br />

mitzuteilen. Der Antrag ist binnen einer Woche nach Bekanntgabe <strong>der</strong> Prüfungsentscheidung<br />

bei dem Justizprüfungsamt zu stellen (§ 23 Abs. 1 JAG NRW).<br />

Die Begründung <strong>der</strong> Klausurbewertungen ist den schriftlichen Gutachten <strong>der</strong> Erst- und<br />

Zweitkorrektoren zu entnehmen.<br />

Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten<br />

Dem Prüfling ist die Einsicht in seine Prüfungsarbeiten einschließlich <strong>der</strong> Gutachten<br />

<strong>der</strong> Prüfer(-innen) zu gestatten.<br />

Der Antrag ist binnen eines Monats, nach Bekanntgabe <strong>der</strong> endgültigen Prüfungsentscheidung,<br />

bei dem Justizprüfungsamt zu stellen (§ 23 Abs. 2 JAG NRW).<br />

Sie haben zwei Möglichkeiten Einsicht zu nehmen:<br />

I. Einsicht in den Räumen des Justizprüfungsamtes:<br />

Der Antrag kann schriftlich o<strong>der</strong> per E-Mail gestellt werden.<br />

• Sofern Sie an bestimmten Tagen verhin<strong>der</strong>t sind, sollten Sie dieses auf dem<br />

Antragsformular vermerken.<br />

• Ein Termin für die Einsichtnahme wird Ihnen sodann baldmöglichst mitgeteilt.<br />

• Es besteht die Möglichkeit, die Klausuren selbst zu kopieren.<br />

Jede Kopie kostet 0,10 €. Kleingeld – Münzen von 10 Cent bis 2 Euro, kein Rückgeld<br />

– ist mitzubringen.

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