Examenleitfaden SS 2013.indd - Fachschaft Jura der Uni Münster
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Z<br />
h. Nur bei Heirat o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitiger Namensän<strong>der</strong>ung<br />
Auszug aus dem Familienbuch (bei Heirat muss die Namensführung ersichtlich<br />
sein), ggfs. mit Scheidungsvermerk (Original o<strong>der</strong> begl. Ablichtung). Dieses<br />
Dokument erhalten Sie nicht zurück.<br />
i. Sonstige Zeugnisse und Bescheinigungen.<br />
(freigestellt, einfache Kopien)<br />
j. Bescheide des JPA (z.B. über die Nichtberücksichtigung von Studienzeiten im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Fachsemesterzahl für den Freiversuch).<br />
k. Zeugnis über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung<br />
(Original und zusätzlich eine einfache Kopie).<br />
29<br />
Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt unmittelbar nach Einreichung<br />
sämtlicher Unterlagen. Sie geht <strong>der</strong> Bewerberin o<strong>der</strong> dem Bewerber etwa 10 – 14 Tage<br />
später zu.<br />
Nach Zulassung kann <strong>der</strong> Prüfling vom Prüfungsverfahren nur noch unter den Voraussetzungen<br />
des § 20 Abs. 2 JAG NRW zurücktreten (siehe Rücktritt).