Examenleitfaden SS 2013.indd - Fachschaft Jura der Uni Münster
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S-V<br />
In diesem Fall entfällt auch die Wirkung <strong>der</strong> Meldung.<br />
Die Entscheidung <strong>der</strong> o<strong>der</strong> des Vorsitzenden ist dem Prüfling mit einer Rechtsmittelbelehrung<br />
zuzustellen (§ 20 Abs. 3 JAG NRW).<br />
Schlüsselqualifikation<br />
Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende<br />
Praxis einschließlich <strong>der</strong> hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Schlüsselqualifikationen wie<br />
Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation,<br />
Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Prüflinge sollen ferner an Lehrveranstaltungen<br />
für Juristinnen und Juristen über die Grundlagen und die Erkenntnismöglichkeiten<br />
<strong>der</strong> politischen Wissenschaft, <strong>der</strong> Sozialwissenschaft und <strong>der</strong> Psychologie teilgenommen<br />
haben. Sie sollen auch Kenntnisse <strong>der</strong> Buchhaltungs- und <strong>der</strong> Bilanzkunde<br />
besitzen (§ 7 Abs. 2 JAG NRW).<br />
23<br />
Der Nachweis <strong>der</strong> o.a. Schlüsselqualifikationen ist keine zulassungsrelevante Voraussetzung.<br />
<strong>Uni</strong>versitäre Schwerpunktbereichsprüfung<br />
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung soll im Regelfall dem mündlichen Teil <strong>der</strong><br />
staatlichen Pflichtfachprüfung vorausgehen (10 Abs. 1 S. 2 JAG NRW)<br />
Die Gegenstände <strong>der</strong> Schwerpunktbereichsprüfung sind<br />
• <strong>der</strong> von dem Prüfling gewählte Schwerpunktbereich<br />
und<br />
• die mit ihm gegebenenfalls zusammenhängenden Pflichtfächer einschließlich<br />
<strong>der</strong> interdisziplinären und internationalen Bezüge des Rechts.<br />
Das Studium des Schwerpunktbereichs hat sich über mindestens sechzehn Semesterwochenstunden<br />
zu erstrecken; zu diesen zählen nicht Veranstaltungen in den Pflichtfächern.<br />
In <strong>der</strong> Schwerpunktbereichsprüfung sind mindestens eine häusliche Arbeit und eine<br />
Aufsichtsarbeit zu erbringen (§ 28 Abs. 3 JAG NRW).<br />
Informationen zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung entnehmen Sie bitte den<br />
Internetseiten <strong>der</strong> rechtswissenschaftlichen Fakultäten <strong>der</strong> <strong>Uni</strong>versitäten des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen.<br />
Verbesserungsversuch<br />
Wer die staatliche Pflichtfachprüfung in Nordrhein-Westfalen bei Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen<br />
für einen Freiversuch bestanden hat, kann zur Verbesserung <strong>der</strong> Gesamtnote<br />
die Prüfung einmal wie<strong>der</strong>holen. Der Antrag ist binnen Jahresfrist nach Bekanntgabe <strong>der</strong>