Examenleitfaden SS 2013.indd - Fachschaft Jura der Uni Münster
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K<br />
Der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes bei dem<br />
Oberlandesgericht Düsseldorf<br />
Cecilienallee 3<br />
40474 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211/4971-0<br />
Der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes bei dem<br />
Oberlandesgericht Hamm<br />
Heßlerstr. 53<br />
59065 Hamm<br />
Tel.: 02381/272-0<br />
Die Vorsitzende des Justizprüfungsamtes bei dem<br />
Oberlandesgericht Köln<br />
Reichenspergerplatz 1<br />
50670 Köln<br />
Tel.: 0221/7711-0<br />
19<br />
Körperbehin<strong>der</strong>te Prüflinge<br />
Bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Fachsemester für den sog. Freiversuch (§ 25 JAG NRW) können<br />
bis zu vier Semester unberücksichtigt bleiben für Studienverzögerungen infolge einer<br />
Behin<strong>der</strong>ung (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 JAG NRW).<br />
Für jede Aufsichtsarbeit in <strong>der</strong> staatlichen Pflichtfachprüfung stehen dem Prüfling an je<br />
einem Tag fünf Stunden zur Verfügung.<br />
Körperbehin<strong>der</strong>ten Prüflingen kann diese Frist auf Antrag bis zu zwei Stunden verlängert<br />
werden § 13 Abs. 1 S. 2 JAG NRW).<br />
Berücksichtigt werden können nur solche Körperbehin<strong>der</strong>ungen, die dem Prüfling<br />
ernstliche Nachteile bei <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> Aufsichtsarbeiten bereiten, insbeson<strong>der</strong>e<br />
also Schreibbehin<strong>der</strong>ungen. Es empfiehlt sich, den Antrag auf Verlängerung <strong>der</strong> Bearbeitungszeit<br />
unter Beifügung eines ärztlichen o<strong>der</strong> amtsärztlichen Attests frühzeitig beim<br />
Prüfungsamt einzureichen.<br />
Die Kosten einer amtsärztlichen Untersuchung tragen die Prüflinge. Der Amtsarzt wird<br />
vom Prüfling selbst beauftragt. Eine Beauftragung durch das Justizprüfungsamt erfolgt<br />
nicht.<br />
Zur Kompensation einer Körperbehin<strong>der</strong>ung kann auch die Schreib- und Leseunterstützung<br />
durch juristisch nicht vorgebildete Hilfspersonen zugelassen werden.<br />
Schreibbehin<strong>der</strong>ungen, die auf fehlende Sprachkenntnisse zurückzuführen sind, rechtfertigen<br />
keine Verlängerung <strong>der</strong> Bearbeitungszeit.<br />
Die Vorbereitungszeit für den im Rahmen <strong>der</strong> mündlichen Prüfung zu haltenden Kurz-