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Examenleitfaden SS 2013.indd - Fachschaft Jura der Uni Münster

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M-P<br />

Moot Court / Fremdsprachige Verfahrenssimulation (§ 25 Abs. 2 Nr. 5<br />

JAG NRW)<br />

Für die Teilnahme an einer Verfahrenssimulation, die von einer inländischen o<strong>der</strong><br />

ausländischen Hochschule in frem<strong>der</strong> Sprache durchgeführt wurde, bleibt ein Semester<br />

bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Fachsemesterzahl unberücksichtigt, wenn <strong>der</strong> Prüfling hierfür<br />

Lehrveranstaltungen von mindestens sechzehn Semesterwochenstunden besucht und<br />

einen Leistungsnachweis erworben hat. Insbeson<strong>der</strong>e die Teilnahme an fremdsprachigen<br />

Veranstaltungen mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Wochenstundenzahl, ist durch eine Bescheinigung<br />

<strong>der</strong> <strong>Uni</strong>versität nachzuweisen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e dass in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Wochenstundenzahl an fremdsprachigen Veranstaltungen<br />

teilgenommen wurde, ist durch eine Bescheinigung <strong>der</strong> <strong>Uni</strong>versität nachzuweisen.<br />

21<br />

Sofern die Teilnahme an einem Moot Court Teil <strong>der</strong> Schwerpunktbereichsprüfung ist,<br />

führt dies dazu, dass das entsprechende Semester auf die Freischussfrist anzurechnen ist<br />

(kein Freisemester).<br />

Ein Leistungsnachweis kann nicht zugleich als Beleg <strong>der</strong> Voraussetzungen des § 7 Abs.<br />

1 Nr. 2 JAG NRW (Zwischenprüfung) o<strong>der</strong> des § 28 Nr. 3 S. 3 JAG NRW (Schwerpunktbereichsprüfung)<br />

eingesetzt werden (§ 25 Abs. 4 JAG NRW).<br />

Mündliche Prüfung<br />

Die mündliche Prüfung findet grundsätzlich im fünften Monat nach Fertigung sämtlicher<br />

Klausuren statt und besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch in<br />

den Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht.<br />

Zum mündlichen Prüfungstermin werden alle notwendigen Gesetze sowie Papier und<br />

Bleistift zur Verfügung gestellt.<br />

Die Terminladung wird ca. 3 Wochen vor dem Termin zur mündlichen Prüfung versandt<br />

und beinhaltet neben <strong>der</strong> Bekanntgabe des Rechtsgebietes des Kurzvortrages auch die<br />

Namen <strong>der</strong> Prüfer und die Ergebnisse <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Aufsichtsarbeiten.<br />

Das Rechtsgebiet des Kurzvortrags stammt aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht o<strong>der</strong><br />

Öffentliches Recht.<br />

Welcher Prüfer welches Rechtsgebiet prüft, bestimmen die Mitglie<strong>der</strong> des Prüfungsausschusses.<br />

Die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält daher keine Angaben hierzu<br />

und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizprüfungsamtes können auch keine<br />

Auskunft hierzu geben.<br />

Praktische Studienzeit<br />

Die Teilnahme an <strong>der</strong> praktischen Studienzeit ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 JAG NRW Zulassungsvoraussetzung<br />

für die staatliche Pflichtfachprüfung.

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