Examenleitfaden SS 2013.indd - Fachschaft Jura der Uni Münster
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M-P<br />
Moot Court / Fremdsprachige Verfahrenssimulation (§ 25 Abs. 2 Nr. 5<br />
JAG NRW)<br />
Für die Teilnahme an einer Verfahrenssimulation, die von einer inländischen o<strong>der</strong><br />
ausländischen Hochschule in frem<strong>der</strong> Sprache durchgeführt wurde, bleibt ein Semester<br />
bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Fachsemesterzahl unberücksichtigt, wenn <strong>der</strong> Prüfling hierfür<br />
Lehrveranstaltungen von mindestens sechzehn Semesterwochenstunden besucht und<br />
einen Leistungsnachweis erworben hat. Insbeson<strong>der</strong>e die Teilnahme an fremdsprachigen<br />
Veranstaltungen mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Wochenstundenzahl, ist durch eine Bescheinigung<br />
<strong>der</strong> <strong>Uni</strong>versität nachzuweisen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e dass in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Wochenstundenzahl an fremdsprachigen Veranstaltungen<br />
teilgenommen wurde, ist durch eine Bescheinigung <strong>der</strong> <strong>Uni</strong>versität nachzuweisen.<br />
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Sofern die Teilnahme an einem Moot Court Teil <strong>der</strong> Schwerpunktbereichsprüfung ist,<br />
führt dies dazu, dass das entsprechende Semester auf die Freischussfrist anzurechnen ist<br />
(kein Freisemester).<br />
Ein Leistungsnachweis kann nicht zugleich als Beleg <strong>der</strong> Voraussetzungen des § 7 Abs.<br />
1 Nr. 2 JAG NRW (Zwischenprüfung) o<strong>der</strong> des § 28 Nr. 3 S. 3 JAG NRW (Schwerpunktbereichsprüfung)<br />
eingesetzt werden (§ 25 Abs. 4 JAG NRW).<br />
Mündliche Prüfung<br />
Die mündliche Prüfung findet grundsätzlich im fünften Monat nach Fertigung sämtlicher<br />
Klausuren statt und besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch in<br />
den Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht.<br />
Zum mündlichen Prüfungstermin werden alle notwendigen Gesetze sowie Papier und<br />
Bleistift zur Verfügung gestellt.<br />
Die Terminladung wird ca. 3 Wochen vor dem Termin zur mündlichen Prüfung versandt<br />
und beinhaltet neben <strong>der</strong> Bekanntgabe des Rechtsgebietes des Kurzvortrages auch die<br />
Namen <strong>der</strong> Prüfer und die Ergebnisse <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Aufsichtsarbeiten.<br />
Das Rechtsgebiet des Kurzvortrags stammt aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht o<strong>der</strong><br />
Öffentliches Recht.<br />
Welcher Prüfer welches Rechtsgebiet prüft, bestimmen die Mitglie<strong>der</strong> des Prüfungsausschusses.<br />
Die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält daher keine Angaben hierzu<br />
und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizprüfungsamtes können auch keine<br />
Auskunft hierzu geben.<br />
Praktische Studienzeit<br />
Die Teilnahme an <strong>der</strong> praktischen Studienzeit ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 JAG NRW Zulassungsvoraussetzung<br />
für die staatliche Pflichtfachprüfung.