(Chemtrails)? - Terra - Germania
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Jene biologischen und chemischen Substanzen, die in<br />
<strong>Chemtrails</strong> ausgebracht werden, - z.B. Aluminium- und Bariumverbindungen<br />
in Nanogröße - werden aus machtpolitisch-militärischen<br />
und profitorientierten politischen und<br />
sonstigen Gründen bewußt entweder gar nicht untersucht<br />
bzw. Erkenntnisse darüber keinesfalls veröffentlicht.<br />
Auch dem Laien leuchtet ein: Die Beschreibung dieses allerfeinsten<br />
Feinstaub-Universums nur durch sein Gewicht<br />
ist keine brillante Idee. Jeder Biologe, der die Artenvielfalt<br />
in Kilogramm zu messen versuchte, wäre reif für die Psychiatrie.<br />
Den Irrtum der nationalen und EU-Gesetzgeber verdeutlicht eine einfache Rechnung: Ein Partikel von<br />
8 Mikrometer Durchmesser wiegt genauso viel und wäre nach dem heutigen Massestandard genauso<br />
gefährlich wie 512 Millionen ultrafeine Partikel mit 0,01 Mikrometern. Dennoch beruht der seit Jan.<br />
2005 verschärfte EU-Grenzwert für die Feinstaubbelastung der Luft (maximal 50 Mikrogramm pro Kubikmeter<br />
an 35 Tagen pro Jahr) auf dem wissenschaftlich überholten Massekriterium. Im Jahresmittel<br />
darf die PM10-Konzentration den Wert von 40 µg/m³ nicht überschreiten.<br />
In der Fachwelt wird Heyders Kritik am EU-Grenzwert und an der reinen Massemessung prinzipiell bestätigt.<br />
Längst messen die Amerikaner neben der groben Feinstaubfraktion vor allem die feinen Partikel<br />
unter 2,5 Mikrometern und setzen auch Grenzwerte für die feine Fraktion. (Hans Schuh, in: DIE<br />
ZEIT 04.05.2005 Nr.19)<br />
Sehr geringe Prüfung der Feinstaubinhalte<br />
Unzählige Feinstaub-Schadstoffe können negativ auf die Gesundheit, vor allem auf die Atemorgane,<br />
Blut, Herz und Kreislauf einwirken. Von den unzähligen möglichen Schadstoffen messen behördliche<br />
Meßstellen meist nur wenige, vorbestimmte Schadstoffe. Diese erfassen aus vielerlei Gründen wahrscheinlich<br />
kaum 1% der möglichen Schadstoffe.<br />
In Deutschland wurde mit der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImschG) die<br />
Richtlinie 1999/30/EG der Europäischen Union über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid<br />
und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft in deutsches Recht übernommen.<br />
Als 'übrige Schadstoffe' werden u.a. vom schweizerischen BAFU (Bundesamt für Umwelt) erwähnt:<br />
Chlorwasserstoff (HCl), Chlorwasserstoff (HCl), Fluorwasserstoff (HF), Blei (Pb), Zink (Zn), Cadmium<br />
(Cd), Quecksilber (Hg), Dioxine und Furane (PCDD/PCDF), Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW),<br />
Methan (CH4), Lachgas (N2O), Kohlendioxid (CO2). (s. http://www.umwelt-schweiz.ch/imperia/md/content/luft/fachgebiet/d/129.1.pdf<br />
(PDF, 78 KB)<br />
Messungen z.B. von Barium- und Aluminiumbestandteilen - den mengenmässig wohl bedeutendsten<br />
<strong>Chemtrails</strong>inhalten - sind m.W. bislang nirgends zu finden.<br />
Der Mengenanfall solcher und ähnlicher 'übrigen Schadstoffe' wird aus verschiedensten Gründen wohl<br />
nicht allzu häufig untersucht werden.<br />
Morgellon / Chemtrail … Seite 177 von 191