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ErbSt-RL-Entwurf - Arndt

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I. Einführung<br />

(1) 1 Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 sind Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen<br />

Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts und der dazu notwendigen Regelungen<br />

des Bewertungsrechts. 2 Sie dienen der Verwaltungsvereinfachung und der Vermeidung unbilliger<br />

Härten.<br />

(2) 1 Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer<br />

nach dem 31. Oktober 2011 entsteht. 2 Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem<br />

1. November 2011 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes<br />

und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 1. November 2011 anzuwenden<br />

sind. 3 Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen,<br />

sind nicht mehr anzuwenden.<br />

(3) Diesen Richtlinien liegen, soweit im Einzelnen keine andere Fassung angegeben ist, das Erbschaftsteuer-<br />

und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar<br />

1997 (BGBl. I S. 378), zuletzt geändert durch Artikel [XX des Gesetzes vom X. XX. 2011 (BGBl. I S.<br />

XXXX)] und das Bewertungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991<br />

(BGBl. I S. 230), zuletzt geändert durch Artikel [XX des Gesetzes vom XX. XX. 2011 (BGBl. I<br />

S. XXXX)), zugrunde.<br />

(4) Soweit in den nachstehenden Richtlinien auf das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Einkommensteuer-Richtlinien<br />

(EStR), das Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Körperschaftsteuer-<br />

Richtlinien (KStR) sowie die Abgabenordnung (AO) verwiesen wird, ist die am jeweiligen Besteuerungs-<br />

bzw. Feststellungszeitpunkt geltende Fassung* maßgebend.<br />

________________________________________<br />

* Zitiert werden die EStR 2005, geändert durch die EStÄR 2008und die KStR 2004.

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