ErbSt-RL-Entwurf - Arndt
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I. Einführung<br />
(1) 1 Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 sind Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen<br />
Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts und der dazu notwendigen Regelungen<br />
des Bewertungsrechts. 2 Sie dienen der Verwaltungsvereinfachung und der Vermeidung unbilliger<br />
Härten.<br />
(2) 1 Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer<br />
nach dem 31. Oktober 2011 entsteht. 2 Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem<br />
1. November 2011 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes<br />
und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 1. November 2011 anzuwenden<br />
sind. 3 Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen,<br />
sind nicht mehr anzuwenden.<br />
(3) Diesen Richtlinien liegen, soweit im Einzelnen keine andere Fassung angegeben ist, das Erbschaftsteuer-<br />
und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar<br />
1997 (BGBl. I S. 378), zuletzt geändert durch Artikel [XX des Gesetzes vom X. XX. 2011 (BGBl. I S.<br />
XXXX)] und das Bewertungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991<br />
(BGBl. I S. 230), zuletzt geändert durch Artikel [XX des Gesetzes vom XX. XX. 2011 (BGBl. I<br />
S. XXXX)), zugrunde.<br />
(4) Soweit in den nachstehenden Richtlinien auf das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Einkommensteuer-Richtlinien<br />
(EStR), das Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Körperschaftsteuer-<br />
Richtlinien (KStR) sowie die Abgabenordnung (AO) verwiesen wird, ist die am jeweiligen Besteuerungs-<br />
bzw. Feststellungszeitpunkt geltende Fassung* maßgebend.<br />
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* Zitiert werden die EStR 2005, geändert durch die EStÄR 2008und die KStR 2004.