Download - SES - Eulitz Schrader
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b) Stundensätze frei verhandelbar<br />
Die HOAI 2009 enthält keine Regelungen mehr zur Höhe von Zeithonoraren. Architekten<br />
können deshalb die Stundensätze für ihre Tätigkeit frei aushandeln. Hilfreich kann dabei<br />
die von dem Kollegen Frank Siegburg entwickelte Tabelle sein, die Sie unter<br />
www.siegburgtabelle.de im Internet finden. Die Schwierigkeit der Planungsleistung,<br />
Erfahrung und Spezialwissen des Architekten etc. werden bei der Ermittlung von<br />
Stundensätzen für Planungsleistungen berücksichtigt. Im Ergebnis liegen die zu<br />
"berappenden" Beträge zwischen 75,00 € und 300,00 €.<br />
c) Angebote vor Abgabe auf Vollständigkeit prüfen<br />
Unvollständige Angebote bei der Auftragsvergabe führen immer wieder zu<br />
Auseinandersetzungen. Dabei ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, Unterlagen<br />
nachzureichen, unter anderen nicht. Es kommt auf die Bewerbungsbedingungen an. Bei<br />
der Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen lässt es die VOL/A in § 16 Abs. 2<br />
bzw. die VOL/A-EG in § 19 Abs. 2 zu, dass der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen<br />
geforderte Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist<br />
vorgelegt wurden, vom Bieter innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachfordern<br />
kann. Eine ähnliche Regelung enthält für die Vergabe von Bauleistungen § 16 Abs. 1 Nr.<br />
3 VOB/A.<br />
Hat der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen, insbesondere in den<br />
Bewerbungsbedingungen, aber angegeben, dass die Angebote vollständig sein und alle<br />
geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten sein müssen, so legt er sich,<br />
zumindest nach einer Entscheidung der Vergabekammer Sachsen-Anhalt vom<br />
10.05.2011 selbst dahingehend fest, dass eine Nachforderung ausgeschlossen ist.<br />
Unvollständige Angebote sind dann zwingend auszuschließen. Sie dürfen nicht mehr<br />
berücksichtigt werden. Das Handwerks- oder Bauunternehmen, das ein unvollständiges<br />
Angebot abgegeben hat, kommt also nicht mehr zum Zuge; auch dann nicht, wenn dieses<br />
Angebot das wirtschaftlichste gewesen wäre.<br />
d) Schlaue Investoren klären Baurechtsfragen vorher ab.<br />
Viele Menschen möchten ihr Vermögen vor Inflation schützen und erwägen Bau oder<br />
Kauf einer Immobilie. Zunächst sollte dann stets geprüft werden, ob sich das Investment<br />
überhaupt lohnt, denn in vielen Gegenden schrumpft die Bevölkerung und damit auch der<br />
Bedarf an Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Gehört die Kommune zu den zukünftigen<br />
Topadressen, dann sollte der Investor beim Grundstückskauf auch nicht blindlings<br />
zugreifen, sondern zunächst die baurechtlichen Besonderheiten des Areals prüfen: