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Richtlinien für Lohndatenverarbeitung - swissdec

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Lohndatenverarbeitung</strong><br />

Bereich Lohnarten / Lohnartenverwaltung<br />

1. Bereich Lohnarten<br />

1.1 Lohnartenverwaltung<br />

Die Lohnarten dienen dazu, verschiedene Lohnbestandteile unterschiedlich gesteuert verarbeiten<br />

zu können. Es gibt folgende Lohnartentypen:<br />

• aufbauende (positiv)<br />

• abbauende (negativ)<br />

• berechnende (Löhne/Abzüge/Beiträge usw.)<br />

• werthinterlegende (Stundenansätze, Ferien- und Feiertagszulagen in % usw.)<br />

• technische (z. B. Basen, Statistiken)<br />

Es muss in der Lohnartenverwaltung klar ersichtlich sein, ob eine Lohnart pflichtig, nicht<br />

pflichtig, negativ oder positiv gesteuert ist.<br />

Die Lohnarten werden aufsteigend sortiert. Weisen Lohnarten einen Wert aus, dürfen sie<br />

nicht mehr gelöscht werden. Ändert die Pflichtigkeit einer Lohnart aufgrund gesetzlicher Bestimmung<br />

während des Jahres, ist eine neue Lohnart zu eröffnen.<br />

1.1.1 Rundung<br />

Jede Berechnung innerhalb der Lohnverarbeitung ist grundsätzlich nach kaufmännischer<br />

Regel der 5-er-Rundung vorzunehmen.<br />

Ausnahmen sind z.B. internationale Unternehmen, welche wegen Abrechnung in Fremdwährungen<br />

keine Rundungen anwenden dürfen.<br />

1.1.2 Beitragspflicht, Quellen<br />

AHV/IV/EO/UVG<br />

UVGZ<br />

Krankentaggeldversicherung<br />

BVG<br />

Lohnausweis<br />

Lohnstrukturerhebung<br />

Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML) in der AHV,<br />

IV und EO<br />

Suva-Merkblatt: AHV- und Suva-pflichtige Löhne (Bestellnummer<br />

1313/1)<br />

individuell, in der Regel analog UVG<br />

individuell, in der Regel analog AHV<br />

analog AHV<br />

Wegleitung <strong>für</strong> den Lohnausweis<br />

Erläuterungen Bundesamt <strong>für</strong> Statistik<br />

1.1.3 Datenhaltung<br />

Damit jederzeit während mindestens 5 Jahren allfällige Mutationen (neue oder aufgehobene<br />

Lohnarten, veränderte Steuerung) nachvollzogen werden können, müssen diese auf Papier<br />

ausgedruckt oder elektronisch historisiert werden.<br />

Version 2.0 – 12.04.2005 10

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