Richtlinien für Lohndatenverarbeitung - swissdec
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Lohndatenverarbeitung</strong><br />
Bereich Versicherungen / Beschäftigte<br />
2.3.2 Nummern<br />
Personalnummer<br />
Die Personalnummer ist in der Regel numerisch und vom Software-Hersteller, respektive der<br />
Unternehmen frei wählbar.<br />
1254<br />
Versichertennummer AHV<br />
Für die AHV-Lohnbescheinigung ist bei jeder pflichtigen Person die vollständige AHV-<br />
Versichertennummer gemäss Versicherungsausweis zu erfassen.<br />
329 . 72 . 679 . 118<br />
Sozialversicherungsnummer<br />
Es ist vorgesehen in Zukunft anstelle der Versichertennummer AHV eine Sozialversicherungsnummer<br />
einzuführen. Diese wird 13-stellig sein und von der Zentralen Ausgleichsstelle<br />
(ZAS) zugeteilt. Die ersten 3 Stellen beinhalten den Ländercode, dann folgt eine 9-stellige,<br />
fortlaufende Nummer. Am Schluss befindet sich die Prüfziffer.<br />
999 123456789 9<br />
"Unbekannt"<br />
Wenn sowohl die Versichertennummer AHV als auch die Sozialversicherungsnummer unvollständig<br />
oder nicht bekannt sind (z. B. Jugendliche), muss ein separates Feld erfasst werden<br />
können.<br />
X<br />
unbekannt<br />
Versichertennummer BVG<br />
Hier ist die Versichertennummer, welche durch die Vorsorgeeinrichtung mitgeteilt wird, zu<br />
erfassen.<br />
2343.4<br />
Version 2.0 – 12.04.2005 38