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Richtlinien für Lohndatenverarbeitung - swissdec

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Lohndatenverarbeitung</strong><br />

Bereich Versicherungen / Beschäftigte<br />

2.3.2 Nummern<br />

Personalnummer<br />

Die Personalnummer ist in der Regel numerisch und vom Software-Hersteller, respektive der<br />

Unternehmen frei wählbar.<br />

1254<br />

Versichertennummer AHV<br />

Für die AHV-Lohnbescheinigung ist bei jeder pflichtigen Person die vollständige AHV-<br />

Versichertennummer gemäss Versicherungsausweis zu erfassen.<br />

329 . 72 . 679 . 118<br />

Sozialversicherungsnummer<br />

Es ist vorgesehen in Zukunft anstelle der Versichertennummer AHV eine Sozialversicherungsnummer<br />

einzuführen. Diese wird 13-stellig sein und von der Zentralen Ausgleichsstelle<br />

(ZAS) zugeteilt. Die ersten 3 Stellen beinhalten den Ländercode, dann folgt eine 9-stellige,<br />

fortlaufende Nummer. Am Schluss befindet sich die Prüfziffer.<br />

999 123456789 9<br />

"Unbekannt"<br />

Wenn sowohl die Versichertennummer AHV als auch die Sozialversicherungsnummer unvollständig<br />

oder nicht bekannt sind (z. B. Jugendliche), muss ein separates Feld erfasst werden<br />

können.<br />

X<br />

unbekannt<br />

Versichertennummer BVG<br />

Hier ist die Versichertennummer, welche durch die Vorsorgeeinrichtung mitgeteilt wird, zu<br />

erfassen.<br />

2343.4<br />

Version 2.0 – 12.04.2005 38

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