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Richtlinien für Lohndatenverarbeitung - swissdec

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Lohndatenverarbeitung</strong><br />

In den "<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Lohndatenverarbeitung</strong>" sind die fachlichen Anforderungen beschrieben,<br />

welche <strong>für</strong> eine <strong>swissdec</strong>-Zertifizierung erfüllt werden müssen. Das Dokument ist in folgende<br />

Bereiche aufgegliedert:<br />

Lohnarten<br />

In diesem Bereich werden Aufbau und Pflichtigkeiten von Lohnarten beschrieben. Für die<br />

Zertifizierung ist der individuelle Lohnartenstamm einer Lohnbuchhaltung massgebend.<br />

Versicherungen<br />

Dieser Bereich umfasst folgende Personenversicherungen:<br />

AHV/ALV<br />

UVG<br />

UVG-Zusatz<br />

Krankentaggeld<br />

BVG<br />

Fakultative Zusatzmodule <strong>für</strong> den Bereich Versicherungen:<br />

Netto/Brutto-Aufrechnung<br />

Nettolohnausgleich<br />

Rückrechnungen<br />

Unperiodische Zahlungen<br />

Steuern<br />

In diesem Bereich werden die Daten beschrieben, welche <strong>für</strong> das Erstellen des neuen Lohnausweises<br />

notwendig sind.<br />

Lohnausweis<br />

Statistiken<br />

Das Bundesamt <strong>für</strong> Statistik führt alle 2 Jahre eine Lohnstrukturerhebung durch. In diesem<br />

Bereich werden die Daten beschrieben, welche <strong>für</strong> diese Statistik notwendig sind.<br />

Lohnstrukturerhebung<br />

Version 2.0 – 12.04.2005 8

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