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Richtlinien für Lohndatenverarbeitung - swissdec

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Lohndatenverarbeitung</strong><br />

Bereich Versicherungen / Unternehmen<br />

2.2.13 UVG-Beträge und -Ansätze<br />

UVG-Höchstlohn<br />

Betragslimite <strong>für</strong> den UVG-Lohn. Es kann eine der folgenden Möglichkeiten angewendet<br />

werden:<br />

106 800.00 pro Jahr oder 8 900.00 pro Monat<br />

Berufsunfall-Ansätze (BUV)<br />

Die BUV-Beiträge gehen immer zu Lasten des Arbeitgebers. In einem Unternehmen können<br />

mehrere BUV-Ansätze zur Anwendung kommen (möglich bei mehr als einem, vom Versicherer<br />

definierten, Betriebsteil).<br />

Betriebsteil A 0.6090 %<br />

Betriebsteil B 0.9400 %<br />

Nichtberufsunfall-Ansätze (NBUV)<br />

Die NBUV-Beiträge können den Arbeitnehmern vom UVG-Lohn abgezogen werden. In einem<br />

Unternehmen können ausnahmsweise mehrere NBUV-Ansätze zur Anwendung kommen<br />

(möglich bei mehr als einem Betriebsteil).<br />

Betriebsteil A 1.4600 %<br />

Betriebsteil B 1.6200 %<br />

Die BUV- und NBUV-Ansätze werden den Kunden jeweils vom zuständigen UVG-<br />

Versicherer mitgeteilt.<br />

Version 2.0 – 12.04.2005 28

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