22.11.2013 Aufrufe

Richtlinien für Lohndatenverarbeitung - swissdec

Richtlinien für Lohndatenverarbeitung - swissdec

Richtlinien für Lohndatenverarbeitung - swissdec

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Lohndatenverarbeitung</strong><br />

Bereich Versicherungen / Beschäftigte<br />

2.3.8 Beschäftigungsdauer/Beitragsdauer<br />

In der Regel sind Beschäftigungs- und Beitragsdauer identisch. Eine Ausnahme ist z. B. eine<br />

Lohnfortzahlung nach einer fristlosen Entlassung.<br />

Die Ein- und Austrittsdaten werden <strong>für</strong> die Ermittlung des Höchstlohnes sowie <strong>für</strong> die UVG-<br />

Jahresabrechnung und die AHV-Lohnbescheinigung benötigt.<br />

P-Nr. Name/Vorname Eintritt Austritt<br />

0025 Meier Hans 01.01.2000<br />

Wiedereintritt<br />

Wenn eine Person im gleichen Jahr ihres Austrittes wieder eintritt, sollte wenn möglich dieselbe<br />

Personalnummer verwendet werden (Verhinderung einer Doppelerfassung, Erhaltung<br />

der Mitarbeitergeschichte).<br />

P-Nr. Name/Vorname Eintritt Austritt<br />

0025 Meier Hans 01.01.2000 31.05.2003<br />

0025 Meier Hans 01.09.2003<br />

Wenn keine Möglichkeit besteht, <strong>für</strong> eine Person mehrere Ein- und Austrittsdaten einzusetzen,<br />

muss bei einem Wiedereintritt im gleichen Jahr eine neue Personalnummer zugeordnet<br />

werden.<br />

P-Nr. Name/Vorname Eintritt Austritt<br />

0025 Meier Hans 01.01.2000 31.05.2003<br />

0051 Meier Hans 01.09.2003<br />

Version 2.0 – 12.04.2005 44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!