Richtlinien für Lohndatenverarbeitung - swissdec
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Lohndatenverarbeitung</strong><br />
Bereich Versicherungen / Beschäftigte<br />
2.3.8 Beschäftigungsdauer/Beitragsdauer<br />
In der Regel sind Beschäftigungs- und Beitragsdauer identisch. Eine Ausnahme ist z. B. eine<br />
Lohnfortzahlung nach einer fristlosen Entlassung.<br />
Die Ein- und Austrittsdaten werden <strong>für</strong> die Ermittlung des Höchstlohnes sowie <strong>für</strong> die UVG-<br />
Jahresabrechnung und die AHV-Lohnbescheinigung benötigt.<br />
P-Nr. Name/Vorname Eintritt Austritt<br />
0025 Meier Hans 01.01.2000<br />
Wiedereintritt<br />
Wenn eine Person im gleichen Jahr ihres Austrittes wieder eintritt, sollte wenn möglich dieselbe<br />
Personalnummer verwendet werden (Verhinderung einer Doppelerfassung, Erhaltung<br />
der Mitarbeitergeschichte).<br />
P-Nr. Name/Vorname Eintritt Austritt<br />
0025 Meier Hans 01.01.2000 31.05.2003<br />
0025 Meier Hans 01.09.2003<br />
Wenn keine Möglichkeit besteht, <strong>für</strong> eine Person mehrere Ein- und Austrittsdaten einzusetzen,<br />
muss bei einem Wiedereintritt im gleichen Jahr eine neue Personalnummer zugeordnet<br />
werden.<br />
P-Nr. Name/Vorname Eintritt Austritt<br />
0025 Meier Hans 01.01.2000 31.05.2003<br />
0051 Meier Hans 01.09.2003<br />
Version 2.0 – 12.04.2005 44