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Richtlinien für Lohndatenverarbeitung - swissdec

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Lohndatenverarbeitung</strong><br />

Bereich Versicherungen / Unternehmen<br />

2.2.5 AHV-Altersgrenzen<br />

Beginn<br />

Die AHV-Beitragspflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in welchem die Person 18 Jahre<br />

alt wird.<br />

Geburtstag 07.08.1986<br />

ist ab 01.01.2004 pflichtig<br />

Beginn Rentenalter Männer<br />

65 Jahre<br />

Beginn Rentenalter Frauen<br />

64 Jahre<br />

Zukunft<br />

Es ist davon auszugehen, dass sich der Beginn des gesetzlichen Rentenalters in Zukunft<br />

verschieben wird. Um die Bewirtschaftung dieser Daten im Lohnprogramm flexibel handhaben<br />

zu können, empfiehlt es sich, diese in einer Tabelle zu hinterlegen.<br />

Jahr Frauen Männer<br />

2003 63 Jahre/1940 65 Jahre/1938<br />

2004 63 Jahre/1941 65 Jahre/1939<br />

2005 64 Jahre 65 Jahre/1940<br />

2006 64 Jahre/1942 65 Jahre/1941<br />

Version 2.0 – 12.04.2005 20

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