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Willst du kriminell werden? - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung

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fen!“, „Jugendliche Straftäter in Bootcamps schicken!“ – die Kontroverse<br />

um die Bestrafung junger Straftäter ist sehr ausgeprägt und flammt jedes<br />

Mal auf, wenn wie<strong>der</strong> ein beson<strong>der</strong>s brutaler und dramatischer Fall von Jugendkriminalität<br />

die bundesweite Presse beschäftigt. Oftmals herrscht Unklarheit<br />

darüber, welche Optionen in Deutschland existieren, um mit straffällig<br />

gewordenen Jugendlichen zu arbeiten.<br />

Wie <strong>werden</strong> straffällige Jugendliche in Deutschland bestraft? Die<br />

Gesetzesgrundlagen hierfür sind das Strafgesetzbuch (StGB), die Strafprozessordnung<br />

(StPO) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Für Jugendliche<br />

wie für Erwachsene gelten die Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Bezüglich<br />

<strong>der</strong> Sanktionen und des Verfahrens formuliert das Jugendgerichtsgesetz<br />

allerdings einige Son<strong>der</strong>regelungen für Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt<br />

zwischen 14 und 18 Jahre alt sind. Das Jugendstrafrecht kann<br />

auch auf Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) angewendet <strong>werden</strong>, wenn<br />

diese von ihrer Entwicklung und Reife her noch nicht als Erwachsene angesehen<br />

<strong>werden</strong> können.<br />

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht vor<br />

allem in seiner Zielsetzung. Es wird davon ausgegangen, dass <strong>kriminell</strong>e<br />

Handlungen bei den meisten Jugendlichen „Ausrutscher“, d. h. eine Ausnahmeerscheinung<br />

sind. Daher steht beim Jugendstrafrecht nicht die Bestrafung<br />

im Vor<strong>der</strong>grund, son<strong>der</strong>n Erziehung und Prävention. Die Sanktionen<br />

orientieren sich stärker an <strong>der</strong> Täterpersönlichkeit als an <strong>der</strong> Tat. Ziel<br />

ist es zu gewährleisten, dass <strong>der</strong> Täter sich in Zukunft wie<strong>der</strong> regelkonform<br />

verhält.<br />

Vor dem Hintergrund, dass Straftaten von Jugendlichen einmalige, alterstypische<br />

Vorkommnisse sein können und sich eine übermäßige Bestrafung<br />

negativ auf die Entwicklung des Jugendlichen auswirken kann, wird oft zunächst<br />

versucht, eine pädagogisch sinnvolle, „normverdeutlichende“ Maßnahme<br />

zu finden und auf gerichtliche Schritte zu verzichten. Ein solches<br />

Vorgehen wird als „Diversion“ bezeichnet. Sie kann in <strong>der</strong> Regel bei geständigen<br />

Ersttätern angewendet <strong>werden</strong>, wenn beispielsweise bereits eine<br />

erzieherische Maßnahme als Reaktion auf die Tat stattgefunden hat o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Täter sich im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs um Wie<strong>der</strong>gutmachung<br />

bemüht. Die Häufigkeit, mit <strong>der</strong> Verfahren gegen Jugendliche aus<br />

diesen Gründen eingestellt <strong>werden</strong>, hat in den letzten Jahren stark zugenommen:<br />

In rund 70 % <strong>der</strong> Fälle verzichtet die Staatsanwaltschaft mitt-<br />

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