Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung ... - Arbeitsinspektion
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1. EB zu BGBl II Nr 260/2009:<br />
„Zu einem sicheren Zugang zu Wasserfahrzeugen gehört auch eine ausreichende Beleuchtung zwischen<br />
Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.“<br />
2. EB zu BGBl II Nr 260/2009:<br />
„Als sichere Stiegen gelten beispielsweise Treppen oder Tritte mit Handläufen und Griffstangen oder Relingtreppen.“<br />
3. Gemäß § 61 Abs 3 ASchG müssen Arbeitsplätze und Zugänge zu den Arbeitsplätzen erforderlichenfalls<br />
mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz oder herab fallende Gegenstände versehen sein.<br />
(2) Ausgelegte Landstege müssen sicher befestigt sein. Dabei müssen Geländer<br />
gesetzt sein, die gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesichert sind.<br />
(3) Liegt das Ende eines Landsteges auf einer Lukenabdeckung oder dem<br />
Lukensüll auf, so müssen sichere Stiegen auf den Gangbord vorhanden sein.<br />
Leitern<br />
§ 10. Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Leitern nur benutzt werden,<br />
wenn sie sicher aufgestellt oder befestigt sind.<br />
1. EB zu BGBl II Nr 260/2009:<br />
„Allgemeine Bestimmungen über Anlegeleitern enthält § 36 AM-VO.“<br />
2. EB zu BGBl II Nr 260/2009:<br />
„Es sind besondere Maßnahmen gegen Umstürzen und Abgleiten von Leitern erforderlich. Das Anbringen<br />
von Einhängehaken, die über einen Lukenwinkel greifen, sowie eine zusätzliche besondere Ausbildung<br />
der Leiternfüße in Gestalt von Gummifüßen ist daher erforderlich.“<br />
16<br />
Schwenkbäume<br />
§ 11. (1) Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Schwenkbäume nur zum<br />
Übersetzen beim Festmachen und Lösen von Wasserfahrzeugen benutzt<br />
werden. Sie dürfen nicht über ihre zulässige Tragfähigkeit hinaus belastet<br />
und bei der Benutzung nicht in Schwingung versetzt werden.<br />
EB zu BGBl II Nr 260/2009:<br />
„Der Einsatz von Schwenkbäumen als Personentransportmittel, wenn das Wasserfahrzeug festgemacht ist,<br />
ist nicht erlaubt. Das Wasserfahrzeug kann beispielsweise über einen Landsteg sicher erreicht und verlassen<br />
werden.“