Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung ... - Arbeitsinspektion
Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung ... - Arbeitsinspektion
Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung ... - Arbeitsinspektion
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2. für die Fahrgastbetreuer und Fahrgast-Ersthelfer:<br />
Die Funktionen der Fahrgastbetreuer und Fahrgast-Ersthelfer können von<br />
Mitgliedern der nautischen Mindestbesatzung gemäß § 4 Abs 2 Z 1 bis 8 mit<br />
Ausnahme des oder der gemäß Z 1 vorgeschriebenen Schiffsführer wahrgenommen<br />
werden, sofern sie über die entsprechenden Befähigungsnachweise<br />
verfügen.<br />
(2) Die Mindestbesatzung der Tagesausflugsschiffe auf anderen Gewässern<br />
als Wasserstraßen beträgt<br />
1. für die nautische Besatzung:<br />
84