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Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung ... - Arbeitsinspektion

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2. für die Fahrgastbetreuer und Fahrgast-Ersthelfer:<br />

Die Funktionen der Fahrgastbetreuer und Fahrgast-Ersthelfer können von<br />

Mitgliedern der nautischen Mindestbesatzung gemäß § 4 Abs 2 Z 1 bis 8 mit<br />

Ausnahme des oder der gemäß Z 1 vorgeschriebenen Schiffsführer wahrgenommen<br />

werden, sofern sie über die entsprechenden Befähigungsnachweise<br />

verfügen.<br />

(2) Die Mindestbesatzung der Tagesausflugsschiffe auf anderen Gewässern<br />

als Wasserstraßen beträgt<br />

1. für die nautische Besatzung:<br />

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