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Begründung<br />
1. Allgemeines<br />
Frauenquote allgemein<br />
In den Parteien wurden, beginnend mit den Grünen Frauenquoten eingeführt und damit<br />
massiv in die parteiinterne Demokratie eingegriffen, um so den Anteil von Frauen in den<br />
Parlamenten zu erhöhen. So haben Parteien gezielt ins Wahlrecht, Stimmrecht und die<br />
Gleichwertigkeit der Parteimitglieder eingegriffen.<br />
Dies kann in entsprechender Literatur nachgelesen werden.<br />
Zwar sind politische Parteien in ihrer Willensbildung frei. Ebenso bestehen diese aus<br />
Aktivbürgern, die sich für eine gemeinsame politische Willensbildung zusammengeschlossen<br />
haben. Diese politische Willensbildung darf aber nicht dadurch realisiert werden, in dem in<br />
die parteiinterne Demokratie eingegriffen wird. So darf eine politische Zielstellung, nicht dazu<br />
führen, dass durch deren Verwirklichung gezielt einen Eingriff die Demokratie erfolgt. So<br />
verstoßen meiner Überzeugung derartige Eingriffe in die Demokratie. So kann es nicht dem<br />
Gehalt einer politischen Willensbildung sein, in dem man sich für die Interessen bestimmter<br />
Bevölkerungsgruppen dadurch einsetzt, in dem sie parteiintern privilegiert werden.<br />
So kann es nicht sein dass diesen bestimmte Mindestkontingente an Ämtern und Mandaten<br />
vorhält, einseitige Abstimmungen und Frauenvetos bei Wahlen und Abstimmungen regelt<br />
oder für diese gesonderte Organe (Bundesfrauenrat, Arbeitsgemeinschaft<br />
sozialdemokratischer Frauen, Frauenunion…) eingeführt werden, die diese Regelungen<br />
„überwachen“.<br />
In BVERFGE wird die Staatsfreiheit von Parteien nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG<br />
klargestellt. Somit können diese in keinster Weise Aufgaben wahrnehmen, die an den Staat<br />
gerichtet sind und eigenmächtig Eingriffe in die Grundrechte der Parteimitglieder vornehmen.<br />
Durch diese Eingriffe werden in den Parteien Frauen privilegiert. Dies erfolgt z.B. durch<br />
1. Einseitiger Abbruch von Debatten wenn Frauen sich nicht in numerisch<br />
gleicher Weise an diesen beteiligen, während bei Themen, bei sich Männer<br />
weniger stark interessieren die Debatte bis zum Ende fortgesetzt wird,<br />
2. Einseitige Frauenvetos bei Wahlen und Abstimmen,<br />
3. Kontrolle besonderer „Frauenorgane“ (Bundesfrauenrat,<br />
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Frauenunion…) zur<br />
Einhaltung dieser Regelungen,<br />
4. Reservierung von „Mindestkontingenten“ an Ämtern und Mandate.<br />
Sowohl aus einschlägiger Literatur als auch in der Presse ist zu entnehmen, dass es bei weitem<br />
nicht mehr um die „Beseitigung von Nachteilen, die typischer Weise Frauen treffen“ geht.<br />
Die SPD, CDU, Linke und Bündnis ‘90/die Grünen sind heterogene Parteien. Viele Mitglieder<br />
sind nicht wegen dieser Gleichstellungpolitik tätig. Dennoch haben sich alle dieser<br />
unterzuordnen. Erst kommt die Gleichstellungspolitik, dann kommt Demokratie und Gleiche<br />
Teilhabe und Bürgerrecht, Wirtschaft und Finanzen, Umwelt‐Natur und Klimaschutz, Arbeit<br />
und Soziales, Kulturpolitik, Medien und Netzpolitik, etc .<br />
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