23.11.2013 Aufrufe

Übersicht Inhalt - Wikia

Übersicht Inhalt - Wikia

Übersicht Inhalt - Wikia

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Begründung<br />

1. Allgemeines<br />

Frauenquote allgemein<br />

In den Parteien wurden, beginnend mit den Grünen Frauenquoten eingeführt und damit<br />

massiv in die parteiinterne Demokratie eingegriffen, um so den Anteil von Frauen in den<br />

Parlamenten zu erhöhen. So haben Parteien gezielt ins Wahlrecht, Stimmrecht und die<br />

Gleichwertigkeit der Parteimitglieder eingegriffen.<br />

Dies kann in entsprechender Literatur nachgelesen werden.<br />

Zwar sind politische Parteien in ihrer Willensbildung frei. Ebenso bestehen diese aus<br />

Aktivbürgern, die sich für eine gemeinsame politische Willensbildung zusammengeschlossen<br />

haben. Diese politische Willensbildung darf aber nicht dadurch realisiert werden, in dem in<br />

die parteiinterne Demokratie eingegriffen wird. So darf eine politische Zielstellung, nicht dazu<br />

führen, dass durch deren Verwirklichung gezielt einen Eingriff die Demokratie erfolgt. So<br />

verstoßen meiner Überzeugung derartige Eingriffe in die Demokratie. So kann es nicht dem<br />

Gehalt einer politischen Willensbildung sein, in dem man sich für die Interessen bestimmter<br />

Bevölkerungsgruppen dadurch einsetzt, in dem sie parteiintern privilegiert werden.<br />

So kann es nicht sein dass diesen bestimmte Mindestkontingente an Ämtern und Mandaten<br />

vorhält, einseitige Abstimmungen und Frauenvetos bei Wahlen und Abstimmungen regelt<br />

oder für diese gesonderte Organe (Bundesfrauenrat, Arbeitsgemeinschaft<br />

sozialdemokratischer Frauen, Frauenunion…) eingeführt werden, die diese Regelungen<br />

„überwachen“.<br />

In BVERFGE wird die Staatsfreiheit von Parteien nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG<br />

klargestellt. Somit können diese in keinster Weise Aufgaben wahrnehmen, die an den Staat<br />

gerichtet sind und eigenmächtig Eingriffe in die Grundrechte der Parteimitglieder vornehmen.<br />

Durch diese Eingriffe werden in den Parteien Frauen privilegiert. Dies erfolgt z.B. durch<br />

1. Einseitiger Abbruch von Debatten wenn Frauen sich nicht in numerisch<br />

gleicher Weise an diesen beteiligen, während bei Themen, bei sich Männer<br />

weniger stark interessieren die Debatte bis zum Ende fortgesetzt wird,<br />

2. Einseitige Frauenvetos bei Wahlen und Abstimmen,<br />

3. Kontrolle besonderer „Frauenorgane“ (Bundesfrauenrat,<br />

Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Frauenunion…) zur<br />

Einhaltung dieser Regelungen,<br />

4. Reservierung von „Mindestkontingenten“ an Ämtern und Mandate.<br />

Sowohl aus einschlägiger Literatur als auch in der Presse ist zu entnehmen, dass es bei weitem<br />

nicht mehr um die „Beseitigung von Nachteilen, die typischer Weise Frauen treffen“ geht.<br />

Die SPD, CDU, Linke und Bündnis ‘90/die Grünen sind heterogene Parteien. Viele Mitglieder<br />

sind nicht wegen dieser Gleichstellungpolitik tätig. Dennoch haben sich alle dieser<br />

unterzuordnen. Erst kommt die Gleichstellungspolitik, dann kommt Demokratie und Gleiche<br />

Teilhabe und Bürgerrecht, Wirtschaft und Finanzen, Umwelt‐Natur und Klimaschutz, Arbeit<br />

und Soziales, Kulturpolitik, Medien und Netzpolitik, etc .<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!