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Bearbeitungsreglement Versicherungswesen - ÖKK

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Legal & Compliance<br />

Datenschutz<br />

<strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem<br />

<strong>Versicherungswesen</strong><br />

Dokumenten-Nr.<br />

Autor<br />

Dokumenten-Eigner<br />

Dokumenten-Bereich/Art<br />

Dokumenten-Status<br />

Klassifizierung<br />

Geltungsbereich<br />

03.0005_RE_<strong>Bearbeitungsreglement</strong>_<strong>Versicherungswesen</strong><br />

Dr. Alexander Lacher<br />

Lacher Alexander (<strong>ÖKK</strong>)<br />

(03) Risk Management/Legal&Compliance/Governance/Reglement<br />

(RE)<br />

(03) Freigegeben<br />

<strong>ÖKK</strong>-INTERN (V2)<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Version 4.0<br />

Gültig von 16.09.2013<br />

Gültig bis<br />

(ohne Datum<br />

unbeschränkt)<br />

[Gültig bis]


Änderungs- und Freigabekontrolle (Versionsverlauf):<br />

Version Prüfstelle Prüfdatum Art der Änderung Freigabestelle Freigabedatum<br />

1.8 Dinner, Heinrich 16.09.2013 Anpassungen Dinner, Heinrich 16.09.2013<br />

Verteiler:<br />

Empfänger Datum Art der Mitteilung/Verteilung<br />

Alle <strong>ÖKK</strong>-Mitarbeitenden 04.2013 Intranet, physische Abgabe<br />

04.–12.2013 Schulungen, Rollout i.e.S.<br />

Interessierte Öffentlichkeit 04.2013 Internet, BDSV (auf Anfrage)<br />

Wo sich das vorliegende Reglement auf andere Weisungen oder Dokumente bezieht, sei zur<br />

besseren Übersicht das Verzeichnis aller Weisungen (Dokument 03.0000_WS_Weisungsverzeichnis)<br />

zu berücksichtigen.<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Version 4.0 2/44


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Begriffe/Abkürzungen ............................................................................. 6<br />

2. Allgemeine Bestimmungen ..................................................................... 6<br />

2.1. Einführung ....................................................................................................................... 6<br />

2.2. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 6<br />

2.2.1. KVG ................................................................................................................... 6<br />

2.2.2. VVG ................................................................................................................... 8<br />

2.2.3. DSG ................................................................................................................... 9<br />

2.3. Ziel des <strong>Bearbeitungsreglement</strong>s .................................................................................10<br />

2.4. Zweck der Datenbearbeitung ........................................................................................11<br />

2.4.1. Vertrauensärztlicher Dienst .............................................................................12<br />

2.4.2. <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong> ..............................................12<br />

2.5. Verantwortliche Stellen .................................................................................................13<br />

2.6. Schweigepflicht nach Art. 33 ATSG ..............................................................................14<br />

3. Systeme zur Datenbearbeitung ............................................................ 14<br />

3.1. Struktur des <strong>ÖKK</strong>-Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong> .....................................14<br />

3.1.1. Allgemeines .....................................................................................................14<br />

3.1.2. Subsysteme des <strong>ÖKK</strong>-Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong> .................14<br />

3.1.3. Systemgrenzen/-übersicht ...............................................................................15<br />

3.2. Technische Schnittstellen .............................................................................................17<br />

3.3. Genutzte Informatikmittel (Konfiguration) .....................................................................19<br />

3.3.1. <strong>ÖKK</strong> .................................................................................................................19<br />

3.3.2. Centris ..............................................................................................................19<br />

3.4. Dokumentationen ..........................................................................................................19<br />

3.4.1. Softwareentwicklung ........................................................................................19<br />

3.4.2. Ausbildung der Benutzer .................................................................................20<br />

3.4.3. Benutzerhandbücher und Bearbeitungsrichtlinien ...........................................20<br />

4. Beteiligte Organisationseinheiten ........................................................ 20<br />

4.1. Agenturen/Service-Centers Heilungskosten .................................................................20<br />

4.2. Zentrale Organisationseinheiten (OE) ..........................................................................20<br />

4.3. Vertrauensärztlicher Dienst ..........................................................................................24<br />

4.4. Codierexperten .............................................................................................................24<br />

4.5. Extern (Outsourcer/Dienstleister) .................................................................................24<br />

4.6. Zugriffe der Organisationeinheiten auf Subsysteme ....................................................25<br />

5. Benutzer und Datenzugriff .................................................................... 26<br />

5.1. Benutzer ........................................................................................................................26<br />

5.2. Benutzerverwaltung ......................................................................................................26<br />

5.2.1. Zugriffskontrollsystem ......................................................................................27<br />

5.2.2. Vergabe von Zugriffsberechtigungen ..............................................................27<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Version 4.0 3/44


5.2.3. Aufhebung der Zugriffsberechtigung ...............................................................29<br />

5.2.4. Zugriffskontrolle in der Test-Umgebung ..........................................................29<br />

5.2.5. Administrative Zugriffe .....................................................................................29<br />

5.3. Periodische Kontrollen ..................................................................................................29<br />

6. Bearbeitung der Daten/Datenkategorien ............................................. 30<br />

6.1. Datenherkunft/Datenbeschaffung .................................................................................30<br />

6.2. Datenkategorien............................................................................................................30<br />

6.3. Datenbearbeitung, Datenbearbeitung durch Dritte und Datenbekanntgabe ................33<br />

6.3.1. Datenbearbeitung nach Art. 42 KVG i.V.m. Art. 84 KVG ................................33<br />

6.3.2. Datenbearbeitung durch Dritte nach Art. 84 KVG bzw. 10a DSG ...................33<br />

6.3.3. Datenbekanntgabe nach Art. 84a KVG ...........................................................33<br />

6.3.4. Datenbearbeitung im Auftrag für Partnerversicherungen (Insourcing)............33<br />

6.3.5. Liste Bekanntgabe der Daten ..........................................................................33<br />

7. Datenaufbewahrung und -löschung .................................................... 36<br />

7.1. Archivierungspflicht .......................................................................................................36<br />

7.2. Aufbewahrungsdauer, Löschung der Daten .................................................................36<br />

7.3. Aufbewahrung der diagnosebasierten Daten nach Art. 59 Abs. 1 ter KVV ....................36<br />

8. Technische und organisatorische Massnahmen ............................... 37<br />

8.1. Zugangskontrolle ..........................................................................................................37<br />

8.2. Personendatenträgerkontrollen ....................................................................................37<br />

8.3. Transportkontrolle .........................................................................................................37<br />

8.3.1. Dezentrales Drucken .......................................................................................37<br />

8.3.2. Drucken/Massenversand .................................................................................38<br />

8.3.3. Physische Datenträger ....................................................................................38<br />

8.3.4. Netzwerk ..........................................................................................................38<br />

8.4. Bekanntgabekontrolle ...................................................................................................38<br />

8.5. Speicherkontrolle ..........................................................................................................38<br />

8.6. Benutzerkontrolle/Zugriffskontrolle ...............................................................................38<br />

8.7. Eingabekontrolle/Protokollierung ..................................................................................38<br />

8.8. Massnahmen im Bereich der Endgeräte ......................................................................39<br />

8.9. Benutzerunterstützung und Meldepflicht ......................................................................39<br />

9. Rechte der Versicherten ....................................................................... 40<br />

9.1. Informationspflicht des Versicherers.............................................................................40<br />

9.2. Bekanntgabe von medizinischen Daten an Vertrauensärzte .......................................40<br />

9.3. Auskünfte über Datenbearbeitungen ............................................................................40<br />

9.4. Berichtigungs- und Löschungsrechte ...........................................................................40<br />

10. Abschliessende Bestimmungen .......................................................... 40<br />

10.1. Anhänge ........................................................................................................................40<br />

10.2. Änderungen des Reglements .......................................................................................41<br />

10.3. Inkrafttreten ...................................................................................................................41<br />

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Version 4.0 4/44


Anhang 1: Kontaktadressen ......................................................................... 41<br />

Anhang 2: Prozess Zugriffsberechtigungen ............................................... 42<br />

Anhang 3: Datenkategorien .......................................................................... 43<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

ABBILDUNG 1: SYSTEMGRENZEN <strong>ÖKK</strong>-INFORMATIONSSYSTEM VERSICHERUNGSWESEN 15<br />

ABBILDUNG 2: AN DER DATENSAMMLUNG BETEILIGTE OE‘S 24<br />

ABBILDUNG 3: ZUGRIFFSBERECHTIGUNGSPROZESS SYRIUS 42<br />

Tabellenverzeichnis<br />

TABELLE 1: ZWECK DER DATENBEARBEITUNG IN DEN SUBSYSTEMEN 12<br />

TABELLE 2: SUBSYSTEME <strong>ÖKK</strong>-INFORMATIONSSYSTEM VERSICHERUNGSWESEN 14<br />

TABELLE 3: OUTSOURCING VON SUBSYSTEMEN 16<br />

TABELLE 4: TECHNISCHE SCHNITTSTELLEN 17<br />

TABELLE 5: KURZBESCHREIBUNG DER ORGANISATIONSEINHEITEN 20<br />

TABELLE 6: ANZAHL ZUGRIFFE PRO ORGANISATIONSEINHEITEN 25<br />

TABELLE 7: ZUGRIFFSKONTROLLSYSTEME DER SUBSYSTEME 27<br />

TABELLE 8: GEWALTENTRENNUNG BEI VERGABE VON ZUGRIFFSBERECHTIGUNGEN 28<br />

TABELLE 9: DATENKATEGORIEN SUBSYSTEM SYRIUS 31<br />

TABELLE 10: DATENKATEGORIEN SUBSYSTEM SUMEX II 31<br />

TABELLE 11: DATENKATEGORIEN SUBSYSTEM CENT 31<br />

TABELLE 12: DATENKATEGORIEN SUBSYSTEM MEDIDATA 31<br />

TABELLE 13: DATENKATEGORIEN SUBSYSTEM MEDGATE 31<br />

TABELLE 14: DATENKATEGORIEN SUBSYSTEM OFAC 32<br />

TABELLE 15: DATENKATEGORIEN SUBSYSTEM <strong>ÖKK</strong> DWH (COGNOS) 32<br />

TABELLE 16: DATENKATEGORIEN SUBSYSTEM SUNET ONLINE 32<br />

TABELLE 17: DATENKATEGORIEN SUBSYSTEM LEGAL & COMPLIANCE 32<br />

TABELLE 18: LISTE DER BEKANNTGABE DER DATEN 34<br />

TABELLE 19: MAPPING DATENKATEGORIEN/-ARTEN 43<br />

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Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Version 4.0 5/44


1. Begriffe/Abkürzungen<br />

Sämtliche Begriffe und Abkürzungen finden sich in Anhang 1 und 2 der Mutterweisung<br />

(03.0001_WS_Mutterweisung).<br />

2. Allgemeine Bestimmungen<br />

2.1. Einführung<br />

Gestützt auf Art. 21 VDSG i.V.m. Art. 11 VDSG i.V.m. Art. 84b KVG hat die <strong>ÖKK</strong> Kranken- und<br />

Unfallversicherungen AG (hiernach „<strong>ÖKK</strong>“) für die automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen der<br />

Durchführung der Krankenversicherung nach KVG und VVG, die besonders schützenswerte Daten<br />

oder Persönlichkeitsprofile betrifft, das vorliegende <strong>Bearbeitungsreglement</strong> erstellt.<br />

Am 4. März 2013 hat die Geschäftsleitung von <strong>ÖKK</strong> die vollständig überarbeitete Leitlinie Datenschutz<br />

[03.0019] genehmigt. Diese bildet zusammen mit der Weisung Datenschutz [03.0009], der Weisung<br />

Informationssicherheit [03.0011] und dem Pflichtenheft BDSV [03.0010] einen integralen Bestandteil<br />

dieses <strong>Bearbeitungsreglement</strong>s.<br />

Ebenfalls bilden die im Rahmen des IKS zu den finanzrelevanten Subsystemen laufend nachgeführten<br />

und überwachten Dokumentationen einen integralen Bestandteil des vorliegenden<br />

<strong>Bearbeitungsreglement</strong>s. Es ist geplant, Im Jahre 2013 die Datenschutzmanagementsysteme des<br />

vertrauensärztlichen Dienstes und der Datenannahmestelle zu zertifizieren.<br />

2.2. Rechtliche Grundlagen<br />

2.2.1. KVG<br />

Art. 84 KVG schafft die gesetzliche Grundlage für das Bearbeiten von Personendaten im Bereich der<br />

obligatorischen Krankenversicherungen, auch durch Dritte (Outsourcing):<br />

Art. 84 Bearbeiten von Personendaten<br />

Die mit der Durchführung, der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung dieses Gesetzes betrauten<br />

Organe sind befugt, die Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerter Daten und<br />

Persönlichkeitsprofile, zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, die sie benötigen, um die ihnen nach diesem<br />

Gesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen, namentlich um:<br />

a. für die Einhaltung der Versicherungspflicht zu sorgen;<br />

b. die Prämien zu berechnen und zu erheben;<br />

c. Leistungsansprüche zu beurteilen sowie Leistungen zu berechnen, zu gewähren und mit Leistungen<br />

anderer Sozialversicherungen zu koordinieren;<br />

d. den Anspruch auf Prämienverbilligungen nach Artikel 65 zu beurteilen sowie die Verbilligungen zu<br />

berechnen und zu gewähren;<br />

e. ein Rückgriffsrecht gegenüber einem haftpflichtigen Dritten geltend zu machen;<br />

f. die Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes auszuüben;<br />

g. Statistiken zu führen;<br />

h. die Versichertennummer der AHV zuzuweisen oder zu verifizieren;<br />

i. den Risikoausgleich zu berechnen.<br />

Art. 84a KVG regelt die Bekanntgabe von Daten im Krankenversicherungsbereich an Dritte:<br />

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Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

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Art. 84a Datenbekanntgabe<br />

1 Sofern kein überwiegendes Privatinteresse entgegensteht, dürfen Organe, die mit der Durchführung, der<br />

Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung dieses Gesetzes betraut sind, Daten in Abweichung von<br />

Artikel 33 ATSG bekannt geben:<br />

2 …<br />

a. anderen mit der Durchführung sowie der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung dieses<br />

Gesetzes betrauten Organen, wenn die Daten für die Erfüllung der ihnen nach diesem Gesetz<br />

übertragenen Aufgaben erforderlich sind;<br />

b. Organen einer anderen Sozialversicherung, wenn sich in Abweichung von Artikel 32 Absatz 2 ATSG<br />

eine Pflicht zur Bekanntgabe aus einem Bundesgesetz ergibt;<br />

b bis Organen einer anderen Sozialversicherung für die Zuweisung oder Verifizierung der<br />

Versichertennummer der AHV;<br />

c. den für die Quellensteuer zuständigen Behörden, nach den Artikeln 88 und 100 des Bundesgesetzes<br />

vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer sowie den entsprechenden kantonalen<br />

Bestimmungen;<br />

d. den Organen der Bundesstatistik, nach dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992;<br />

e. Stellen, die mit der Führung von Statistiken zur Durchführung dieses Gesetzes betraut sind, wenn die<br />

Daten für die Erfüllung dieser Aufgabe erforderlich sind und die Anonymität der Versicherten gewahrt<br />

bleibt;<br />

f. den zuständigen kantonalen Behörden, wenn es sich um Daten nach Artikel 22a handelt und diese für<br />

die Planung der Spitäler und Pflegeheime sowie für die Beurteilung der Tarife erforderlich sind;<br />

g. den Strafuntersuchungsbehörden, wenn die Anzeige oder die Abwendung eines Verbrechens die<br />

Datenbekanntgabe erfordert;<br />

g bis dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) oder den Sicherheitsorganen der Kantone zuhanden des<br />

NDB, wenn die Voraussetzungen von Artikel 13a des Bundesgesetzes vom 21. März 1997 über<br />

Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) erfüllt sind;<br />

h. im Einzelfall und auf schriftlich begründetes Gesuch hin:<br />

1. Sozialhilfebehörden, wenn die Daten für die Festsetzung, Änderung oder Rückforderung von<br />

Leistungen beziehungsweise für die Verhinderung ungerechtfertigter Bezüge erforderlich sind,<br />

2. Zivilgerichten, wenn die Daten für die Beurteilung eines familien- oder erbrechtlichen Streitfalles<br />

erforderlich sind,<br />

3. Strafgerichten und Strafuntersuchungsbehörden, wenn die Daten für die Abklärung eines<br />

Verbrechens oder eines Vergehens erforderlich sind,<br />

4. Betreibungsämtern, nach den Artikeln 91, 163 und 222 des Bundesgesetzes vom 11. April 1889<br />

über Schuldbetreibung und Konkurs,<br />

5. den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden nach Artikel 448 Absatz 4 ZGB,<br />

6. dem NDB oder den Sicherheitsorganen der Kantone zuhanden des NDB, wenn die<br />

Voraussetzungen von Artikel 13a BWIS erfüllt sind.<br />

3 Daten, die von allgemeinem Interesse sind und sich auf die Anwendung dieses Gesetzes beziehen, dürfen in<br />

Abweichung von Artikel 33 ATSG veröffentlicht werden. Die Anonymität der Versicherten muss gewahrt<br />

bleiben.<br />

4 Die Versicherer sind in Abweichung von Artikel 33 ATSG befugt, den Sozialhilfebehörden oder anderen für<br />

Zahlungsausstände der Versicherten zuständigen kantonalen Stellen die erforderlichen Daten bekannt zu<br />

geben, wenn Versicherte fällige Prämien oder Kostenbeteiligungen nach erfolgloser Mahnung nicht bezahlen.<br />

5 In den übrigen Fällen dürfen Daten in Abweichung von Artikel 33 ATSG an Dritte wie folgt bekannt gegeben<br />

werden:<br />

a. nicht personenbezogene Daten, sofern die Bekanntgabe einem überwiegenden Interesse entspricht;<br />

b. Personendaten, sofern die betroffene Person im Einzelfall schriftlich eingewilligt hat oder, wenn das<br />

Einholen der Einwilligung nicht möglich ist, diese nach den Umständen als im Interesse der<br />

versicherten Person vorausgesetzt werden darf.<br />

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6 Es dürfen nur die Daten bekannt gegeben werden, welche für den in Frage stehenden Zweck erforderlich<br />

sind.<br />

7 Der Bundesrat regelt die Modalitäten der Bekanntgabe und die Information der betroffenen Person.<br />

8 Die Daten werden in der Regel schriftlich und kostenlos bekannt gegeben. Der Bundesrat kann die Erhebung<br />

einer Gebühr vorsehen, wenn besonders aufwendige Arbeiten erforderlich sind.<br />

Art. 84b KVG regelt den Datenschutz bei der Durchführung der Krankenversicherung nach KVG wie<br />

folgt:<br />

Art. 84b Sicherstellung des Datenschutzes durch die Versicherer<br />

Die Versicherer treffen die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Sicherstellung<br />

des Datenschutzes; sie erstellen insbesondere die gemäss Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz<br />

über den Datenschutz notwendigen <strong>Bearbeitungsreglement</strong>e. Diese werden dem oder der Eidgenössischen<br />

Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zur Beurteilung vorgelegt und sind öffentlich zugänglich.<br />

Art. 21 VDSG i.V.m. Art. 84b KVG regelt schliesslich die Pflicht zur Erstellung eines<br />

<strong>Bearbeitungsreglement</strong>s für bestimmte automatisierte Datensammlungen:<br />

Art. 21 <strong>Bearbeitungsreglement</strong><br />

1<br />

Die verantwortlichen Bundesorgane erstellen ein <strong>Bearbeitungsreglement</strong> für automatisierte<br />

Datensammlungen, die:<br />

a. besonders schützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile beinhalten;<br />

b. durch mehrere Bundesorgane benutzt werden;<br />

c. Kantonen, ausländischen Behörden, internationalen Organisationen oder privaten Personen<br />

zugänglich gemacht werden; oder<br />

d. mit anderen Datensammlungen verknüpft sind.<br />

2 Das verantwortliche Bundesorgan legt seine interne Organisation in dem <strong>Bearbeitungsreglement</strong> fest. Dieses<br />

umschreibt insbesondere die Datenbearbeitungs- und Kontrollverfahren und enthält alle Unterlagen über die<br />

Planung, Realisierung und den Betrieb der Datensammlung. Das Reglement enthält die für die Meldepflicht<br />

erforderlichen Angaben (Art. 16) sowie Angaben über:<br />

• das für den Datenschutz und die Datensicherheit der Daten verantwortliche Organ;<br />

• die Herkunft der Daten;<br />

• die Zwecke, für welche die Daten regelmässig bekannt gegeben werden;<br />

• die Kontrollverfahren und insbesondere die technischen und organisatorischen Massnahmen nach<br />

Artikel 20;<br />

• die Beschreibung der Datenfelder und die Organisationseinheiten, die darauf Zugriff haben;<br />

• Art und Umfang des Zugriffs der Benutzer der Datensammlung;<br />

• die Datenbearbeitungsverfahren, insbesondere die Verfahren bei der Berichtigung, Sperrung,<br />

Anonymisierung, Speicherung, Aufbewahrung, Archivierung oder Vernichtung der Daten;<br />

• die Konfiguration der Informatikmittel;<br />

• das Verfahren zur Ausübung des Auskunftsrechts.<br />

3 Das Reglement wird regelmässig aktualisiert. Es wird den zuständigen Kontrollorganen in einer für diese<br />

verständlichen Form zur Verfügung gestellt.<br />

2.2.2. VVG<br />

Art. 3 Abs. 1 lit. g VVG verpflichtet den Versicherer, die potenziellen Kunden unter anderem über<br />

folgende Punkte vor Vertragsabschluss zu informieren: „Bearbeitung der Personendaten<br />

einschliesslich Zweck und Art der Datensammlung, sowie Empfänger und Aufbewahrung der Daten.“<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

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Version 4.0 8/44


Art. 3 Informationspflicht des Versicherers<br />

1<br />

Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrages verständlich über<br />

die Identität des Versicherers und den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages informieren. Er muss<br />

informieren über:<br />

a. Die Versicherten Risiken;<br />

b. Den Umfang des Versicherungsschutzes;<br />

c. Die geschuldeten Prämien und weitere Pflichten des Versicherungsnehmers;<br />

d. Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrags;<br />

e. Die für die Überschussmittlung und die Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrundlagen und<br />

Verteilungsgrundsätze und –methoden;<br />

f. die Rückkaufs- und Umwandlungswerte;<br />

g. die Bearbeitung von Personendaten einschliesslich Zweck und Art der Datensammlung, sowie<br />

Empfänger und Aufbewahrung der Daten.<br />

2 Diese Angaben sind dem Versicherungsnehmer so zu übergeben, dass er sie kennen kann, wenn er den<br />

Versicherungsvertrag beantragt oder annimmt. In jedem Fall muss er zu diesem Zeitpunkt im Besitz der<br />

Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Information nach Absatz 1 Buchstabe g sein.<br />

3 Bei Kollektivverträgen, die anderen Personen als dem Versicherungsnehmer einen direkten Leistungsanspruch<br />

verleihen, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diese Personen über den wesentlichen Inhalt des Vertrages<br />

sowie dessen Änderungen und Auflösung zu unterrichten. Der Versicherer stellt dem Versicherungsnehmer die<br />

zur Information erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.<br />

2.2.3. DSG<br />

Weitere datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen ergeben sich aus dem Bundesgesetz über den<br />

Datenschutz (DSG). So sind insbesondere die Grundsätze der Datenbearbeitung nach Art. 4 DSG zu<br />

beachten: Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung (Art. 4 Abs. 1 DSG), Bearbeitung nach Treu und<br />

Glauben (Art. 4 Abs. 2 DSG), zweckgebundene Datenbearbeitung (Art. 4 Abs. 3 DSG), Erkennbarkeit<br />

der Datenbeschaffung (Art. 4 Abs. 4 DSG) und unter Umständen die Einwilligung der betroffenen<br />

Person (Art. 4 Abs. 5 DSG).<br />

Art. 4 Grundsätze<br />

1 Personendaten dürfen nur rechtmässig bearbeitet werden.<br />

2 Ihre Bearbeitung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen und muss verhältnismässig sein.<br />

3 Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus<br />

den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.<br />

4 Die Beschaffung von Personendaten und insbesondere der Zweck ihrer Bearbeitung müssen für die betroffene<br />

Person erkennbar sein.<br />

5 Ist für die Bearbeitung von Personendaten die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich, so ist diese<br />

Einwilligung erst gültig, wenn sie nach angemessener Information freiwillig erfolgt. Bei der Bearbeitung von<br />

besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen muss die Einwilligung zudem<br />

ausdrücklich erfolgen.<br />

Neben diesen Grundsätzen verlangt das Datenschutzgesetz auch, dass der Bearbeiter sich der Richtigkeit der<br />

bearbeiteten Daten vergewissert und gegebenenfalls diese berichtigt bzw. vernichtet falls sie im Hinblick auf den<br />

bei der Beschaffung angegebenen Zweck unrichtig oder unrichtig oder Unvollständig sind. Die betroffene Person<br />

hat gemäss Art. 5 Abs. 2 DSG auch ein Anspruch auf Berichtigung der Daten.<br />

Eine weitere Anforderung des Datenschutzgesetzes betrifft die Datensicherheit, sprich die<br />

technischen oder organisatorischen Massnahmen zum Schutz vor unbefugtem bearbeiten.<br />

Art. 7 Datensicherheit<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Version 4.0 9/44


1 Personendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes<br />

Bearbeiten geschützt werden.<br />

2 Der Bundesrat erlässt nähere Bestimmungen über die Mindestanforderungen an die Datensicherheit.<br />

Zur Datensicherheit bei <strong>ÖKK</strong> vergleiche Weisung Informationssicherheit [03.0011].<br />

Art. 10a DSG legt analog zu Art. 84 KVG die Grundlage für die Datenbearbeitung durch Dritte,<br />

insbesondere wenn <strong>ÖKK</strong> als privater Krankenversicherer auftritt.<br />

Art. 10a Datenbearbeitung durch Dritte<br />

1 Das Bearbeiten von Personendaten kann durch Vereinbarung oder Gesetz Dritten übertragen werden, wenn:<br />

a .<br />

die Daten nur so bearbeitet werden, wie der Auftraggeber selbst es tun dürfte; und<br />

b. keine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht es verbietet.<br />

2 Der Auftraggeber muss sich insbesondere vergewissern, dass der Dritte die Datensicherheit gewährleistet.<br />

3<br />

Dritte können dieselben Rechtfertigungsgründe geltend machen wie der Auftraggeber.<br />

Ähnlich wie Art. 3 VVG ergibt sich auch aus Art. 14 DSG eine Informationspflicht des Versicherers<br />

bzw. des Inhabers der Datensammlung. Diese bezieht sich auf das Beschaffen von besonders<br />

schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen.<br />

Art. 14 Informationspflicht beim Beschaffen von besonders schützenswerten Personendaten und<br />

Persönlichkeitsprofilen<br />

1 Der Inhaber der Datensammlung ist verpflichtet, die betroffene Person über die Beschaffung von besonders<br />

schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen zu informieren; diese Informationspflicht gilt auch<br />

dann, wenn die Daten bei Dritten beschafft werden.<br />

2 Der betroffenen Person sind mindestens mitzuteilen:<br />

a. der Inhaber der Datensammlung;<br />

b. der Zweck des Bearbeitens;<br />

c. die Kategorien der Datenempfänger, wenn eine Datenbekanntgabe vorgesehen ist.<br />

3 Werden die Daten nicht bei der betroffenen Person beschafft, so hat deren Information spätestens bei der<br />

Speicherung der Daten oder, wenn die Daten nicht gespeichert werden, mit ihrer ersten Bekanntgabe an Dritte zu<br />

erfolgen.<br />

4 Die Informationspflicht des Inhabers der Datensammlung entfällt, wenn die betroffene Person bereits informiert<br />

wurde oder, in Fällen nach Absatz 3, wenn:<br />

a. die Speicherung oder die Bekanntgabe der Daten ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist; oder<br />

b. die Information nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist.<br />

5 Der Inhaber der Datensammlung kann die Information unter den in Artikel 9 Absätze 1 und 4 genannten<br />

Voraussetzungen verweigern, einschränken.<br />

2.3. Ziel des <strong>Bearbeitungsreglement</strong>s<br />

Das <strong>Bearbeitungsreglement</strong> umschreibt insbesondere die Datenbearbeitungs- und Kontrollverfahren<br />

und den Betrieb der elektronischen Datenbearbeitung.<br />

Es enthält Angaben über das für den Datenschutz und die Datensicherheit verantwortliche Organ,<br />

über die Herkunft der Daten und die Zwecke, für welche sie regelmässig bekannt gegeben werden<br />

und beschreibt das Verfahren für die Erteilung der Zugriffsberechtigungen auf die Module des<br />

elektronischen Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong>.<br />

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2.4. Zweck der Datenbearbeitung<br />

Der Zweck der Datenbearbeitung ist im KVG bzw. VVG geregelt. Als obligatorischer und privater<br />

Krankenversicherer ist <strong>ÖKK</strong> verantwortlich für die Durchführung der Krankenversicherung nach KVG<br />

und VVG. Die Abteilung Legal & Compliance bearbeitet zudem Personendaten, unter anderem auch<br />

besonders schützenswerte Personendaten, mit dem Zweck der Überprüfung der Rechtmässigkeit des<br />

unternehmerischen Handelns und der von den Versicherten gestellten Leistungsansprüche.<br />

Art. 84 KVG bestimmt, dass die mit der Durchführung, der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der<br />

Durchführung des Gesetzes betrauten Organe befugt sind, die Personendaten, einschliesslich<br />

besonders schützenswerter Daten und Persönlichkeitsprofile, zu bearbeiten, die sie benötigen, um die<br />

Ihnen nach dem Gesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen.<br />

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Leistungen gemäss den<br />

Art. 25–31 KVG, somit die Kosten für die Leistungen, die der Diagnose<br />

oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, Kosten bezüglich medizinischer<br />

Prävention, von Pflegeleistungen bei Krankheit, von Geburtsgebrechen, von Unfällen, der<br />

Mutterschaft und schliesslich von zahnärztlichen Behandlungen.<br />

Voraussetzung der Kostenübernahme bildet gemäss Art. 32 KVG, dass die Massnahmen wirksam,<br />

zweckmässig und wirtschaftlich sind.<br />

Gemäss Art. 42 Abs. 3 KVG muss der Leistungserbringer dem Schuldner eine detaillierte und<br />

verständliche Rechnung zustellen. Er muss ihm auch alle Angaben machen, die er benötigt, um die<br />

Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können. Die<br />

Leistungserbringer haben auf der Rechnung die Diagnosen und Prozeduren nach den Klassifikationen<br />

in den jeweiligen vom zuständigen Departement herausgegebenen schweizerischen Fassungen<br />

codiert aufzuführen. Der Bundesrat erlässt ausführende Bestimmungen zur Erhebung, Bearbeitung<br />

und Weitergabe der Daten unter Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips.<br />

Nach Art. 59a KVV gelten für die Übermittlung von Rechnungen im stationären Bereich zusätzliche<br />

Anfordernisse: Der Leistungserbringer muss die Datensätze mit den administrativen und den<br />

medizinischen Angaben gleichzeitig mit der Rechnung an die Datenannahmestelle des Versicherers<br />

weiterleiten. Es muss sichergestellt werden, dass ausschliesslich diese Datenannahmestelle Zugang<br />

zu den medizinischen Angaben erhält.<br />

Gemäss Art. 59a bis KVV, der auf 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wird der Bundesrat auch für den<br />

ambulanten Bereich und für die Bereiche Rehabilitation und Psychiatrie zusätzliche<br />

Ausführungsbestimmungen zur Rechnungstellung erlassen. Dies ist jedoch noch nicht geschehen, so<br />

dass hier einstweilen keine zusätzlichen, krankenversicherungsrechtlichen Regeln zu beachten sind.<br />

Gemäss Art. 42 KVG kann der Versicherer zusätzliche Auskünfte medizinischer Natur verlangen. Der<br />

Leistungserbringer ist in begründeten Fällen berechtigt und auf Verlangen der versicherten Person in<br />

jedem Fall verpflichtet, medizinische Angaben nur dem VA des Versicherers nach Art. 57 KVG<br />

bekannt zu geben.<br />

Zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern werden Tarifverträge abgeschlossen.<br />

Für die Abwicklung der stationären Leistungen sieht Art. 49 KVG diagnosebasierte Fallpauschalen<br />

(SwissDRG) vor. Dem Versicherer müssen Angaben über Haupt- und Nebendiagnosen sowie<br />

Behandlungen und Prozeduren auf der Rechnung mitgeteilt werden. Diese Informationen sind im<br />

«Minimal Clinical Dataset» (MCD) enthalten.<br />

Für die Abwicklung von ambulanten Leistungen (Ärzte und Spitäler) wurde durch FMH und<br />

santésuisse das TARMED-Tarifwerk entwickelt und vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt.<br />

Es gilt für alle ambulanten ärztlichen Behandlungen in Arztpraxen und Spitälern, jedoch nicht für<br />

Leistungen im zahnärztlichen Bereich, Laboranalysen, Physio- und Ergotherapie, Logopädie,<br />

Ernährungsberatung, Stoma- und Hebammenleistungen sowie Leistungen von Chiropraktikern.<br />

Nach Art. 56 KVG sind die Krankenversicherer verpflichtet, zur Wirtschaftlichkeit der Leistungen<br />

beizutragen, indem sie in den Tarifverträgen mit den Leistungserbringern Massnahmen zur<br />

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Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen vorsehen und vertraglich eine Methode zur<br />

Kontrolle der Wirtschaftlichkeit festlegen.<br />

2.4.1. Vertrauensärztlicher Dienst<br />

Gemäss Art. 57 KVG bestellen die Versicherer Vertrauensärzte beziehungsweise<br />

Vertrauensärztinnen. Die Vertrauensärzte von <strong>ÖKK</strong> beraten intern bei medizinischen Fachfragen<br />

sowie bei Fragen zur Vergütung und der Tarifanwendung. Sie überprüfen insbesondere die<br />

Voraussetzungen der Leistungspflicht des Versicherers.<br />

Die Vertrauensärzte der <strong>ÖKK</strong> sind in ihrem Urteil unabhängig. Weder <strong>ÖKK</strong> noch Leistungserbringer<br />

noch deren Verbände können ihnen Weisungen erteilen.<br />

Die Leistungserbringer müssen den Vertrauensärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen<br />

Angaben liefern. Ist es nicht möglich, diese Angaben anders zu erlangen, so können Vertrauensärzte<br />

Versicherte auch persönlich untersuchen; sie müssen den behandelnden Arzt vorher benachrichtigen<br />

und nach der Untersuchung über das Ergebnis informieren.<br />

Die Vertrauensärzte geben den zuständigen Stellen der Versicherer nur diejenigen Angaben weiter,<br />

die notwendig sind, um über die Leistungspflicht zu entscheiden, die Vergütung festzusetzen, den<br />

Risikoausgleich zu berechnen oder eine Verfügung zu begründen. Dabei wahren sie die<br />

Persönlichkeitsrechte der Versicherten.<br />

Die eidgenössischen Dachverbände der Ärzte sowie der Versicherer regeln die Weitergabe der<br />

Angaben sowie die Weiterbildung und die Stellung der Vertrauensärzte und Vertrauensärztinnen.<br />

Aufgrund der Unabhängigkeit und der klaren Systemgrenzen wird für den VAD <strong>ÖKK</strong> ein spezielles<br />

<strong>Bearbeitungsreglement</strong> VAD [03.0014] erstellt.<br />

2.4.2. <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Das vorliegende <strong>Bearbeitungsreglement</strong> gilt für das <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

sowohl im KVG-Bereich als auch im VVG-Bereich, welches die nachfolgend gelisteten Subsysteme<br />

(vgl. dazu auch Ziff. 3.1.2) beinhaltet. Der Zweck der Datenbearbeitung ist pro Subsystem aufgeführt.<br />

Alle aufgeführten Subsysteme enthalten sowohl KVG-Daten als auch VVG-Daten.<br />

Tabelle 1: Zweck der Datenbearbeitung in den Subsystemen<br />

Syrius<br />

Die Administration von Kundendaten (Adressmutationen, Kontomutationen, Deckungsänderung)<br />

erfolgt in Syrius. Diese Kundendaten werden bei der Belegzuweisung zu Validierungszwecken<br />

verwendet.<br />

Die gesamte Leistungsverarbeitung wird in Syrius vorgenommen:<br />

• Deckungsprüfung<br />

o Eingabe von Rechnungen im System (nach Leistungsarten, Pflicht- und Nichtpflichtleistungen,<br />

Limiten)<br />

o Prüfung Leistungsaufschub<br />

o Prüfung Leistungspflicht (Unfall, MV, IV etc.)<br />

• Geldfluss<br />

o Berechnung Kostenbeteiligung nach Pflegelauf<br />

o Auszahlung der Leistungen an Kunden, zuständige Sozialbehörde oder<br />

Leistungserbringer (mit Leistungsabrechnung)<br />

o Rückforderung der Kostenbeteiligung an Kunden (mit Leistungsabrechnung)<br />

o Prämienabrechnungen an Kunden<br />

o Mahnwesen<br />

Auskünfte an Kunden werden aufgrund der in Syrius enthaltenen Informationen vorgenommen.<br />

• Auskunftserteilung an den Kunden über verarbeitete oder noch nicht verarbeite<br />

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Rechnungen, generelle Buchhaltungsfragen, Leistungspflicht, Fragen zu<br />

Leistungsabrechnungen, Fragen zu nicht versicherten Leistungen, Duplikats-Auslösungen<br />

• Auskunftserteilung an Leistungserbringer (tiers payant, tiers soldant, tiers garant) zu<br />

Kostengutsprachen, bestehende Versicherungsdeckung<br />

• Auskunftserteilung an Sozialbehörden zu Leistungsabrechnungen, Zahlungen,<br />

Leistungsaufstellungen, Duplikats-Auslösungen<br />

Limitationsüberprüfungen, welche vom Gesetz vorgeschrieben werden, werden aufgrund der<br />

Daten in Syrius vorgenommen. (bspw. gemäss KLV, MiGeL, SL, TarMed)<br />

Sumex II • Empfangen von elektronischen Rechnungen direkt vom Leistungserbringer (vertragliche<br />

Anforderung)<br />

• Automatisches Tarifprüfungssystem (TarMed, LOA, SL, Analyseliste etc. sind hinterlegt)<br />

• Automatisierte Rechnungsverarbeitung<br />

Cent<br />

MediData<br />

Medgate<br />

OFAC<br />

<strong>ÖKK</strong> DWH<br />

Cognos<br />

Sunet<br />

Online<br />

Legal &<br />

Compliance<br />

Der Prozess dient der Automatisierung der Rechnungsverarbeitung (Einscannen der<br />

Papierrechnung und anschliessendes Weiterleiten an Centris).<br />

Austausch von Dokumenten zur fachlichen und medizinischen Prüfung<br />

• Stufe 1: Schema XML 4.3 Prüfung<br />

• Stufe 2: Fachliche Prüfung<br />

• KVG und VVG<br />

KVG und VVG (für die Berechtigungsprüfung der Dienstleistung erforderlich)<br />

Plausibilisierung der Berechtigung von Versicherungsleistungen<br />

Die Daten werden erfasst, damit z.B. Produkte unabhängig der Gruppierung in Syrius gruppiert<br />

und ausgewertet werden können.<br />

Die Schadensmeldungen werden nach CCPM übermittelt. Dort werden die Daten von den<br />

entsprechenden Sachbearbeitern bearbeitet und in Syrius dem Kunden zugeordnet.<br />

Überprüfung der Rechtmässigkeit des unternehmerischen Handelns und Vertretung der<br />

unternehmerischen Interessen, sowie interner Rechtsdienst der <strong>ÖKK</strong><br />

Das Subsystem Syrius kann als Haupt-Subsystem bezeichnet werden. Die gelisteten Subsysteme<br />

werden in den nächsten Kapiteln eingehend beschrieben.<br />

2.5. Verantwortliche Stellen<br />

<strong>ÖKK</strong> ist verantwortlich für die Durchführung der obligatorischen und privaten Krankenversicherung im<br />

stationären wie im ambulanten Bereich gemäss den Art. 25 – 31 KVG bzw. gemäss VVG. Somit ist sie<br />

Inhaberin der Datensammlung bzw. des <strong>ÖKK</strong>-Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong>, in welchem<br />

die betreffenden Daten erfasst und weiterbearbeitet werden.<br />

Mit den hier dargestellten Massnahmen sorgt <strong>ÖKK</strong> für die Einhaltung der Vorschriften.<br />

Den Applikationseignern der <strong>ÖKK</strong> obliegt die technische Verantwortung bezüglich den einzelnen<br />

Applikationen.<br />

Für die einzelnen Datensammlungen werden Dateneigner ernannt. Dateneigner stellen die<br />

Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in technischer und organisatorischer Hinsicht<br />

sicher. Sie bestimmen die zum Bearbeiten der Daten befugten Personen und deren Zugriffrechte nach<br />

dem sog. „Need-to-know-Prinzip“<br />

Die Applikationseigner (technische Verantwortliche) der Subsysteme und die Dateneigner<br />

beaufsichtigen, dass sich die Mitarbeitenden an die Weisungen, das vorliegende<br />

<strong>Bearbeitungsreglement</strong> und seine Anhänge halten.<br />

Die Funktionen des Applikations- und des Dateneigners können durch ein und dieselbe Person<br />

wahrgenommen werden.<br />

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<strong>ÖKK</strong> hat einen Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (BDSV) bestimmt, der die Verantwortung für<br />

die Einhaltung des Datenschutzes trägt. Der BDSV ist beim EDÖB gemeldet.<br />

2.6. Schweigepflicht nach Art. 33 ATSG<br />

Sämtliche Mitarbeitenden unterstehen für die obligatorische Krankenversicherung der Schweigepflicht<br />

nach Art. 33 ATSG.<br />

Bei Verletzungen der Schweigepflicht unterstehen sie spezialgesetzlich den Strafbestimmungen des<br />

Art. 92 KVG. Die Mitarbeitenden sind über die Sanktionen informiert.<br />

Zusammen mit dem Arbeitsvertrag unterzeichnen Mitarbeitende eine Geheimhaltungs- und<br />

Schweigepflichtvereinbarung.<br />

3. Systeme zur Datenbearbeitung<br />

3.1. Struktur des <strong>ÖKK</strong>-Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong><br />

3.1.1. Allgemeines<br />

Die Leistungsrechnungen werden von den Leistungserbringern entweder an die Administration oder<br />

auf Wunsch des Versicherten oder in begründeten Fällen vom zuständigen Leistungserbringer an den<br />

Vertrauensärztlichen Dienst (VAD) zugestellt. Leistungsabrechnungen im stationären Bereich werden<br />

gemäss Art. 58a KVV der Datenannahmestelle <strong>ÖKK</strong> (DAS) übermittelt, sobald diese zertifiziert und<br />

operativ ist.<br />

Im <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong> und seinen Subsystemen (Durchführung der<br />

obligatorischen und privaten Krankenversicherung) werden die Daten erfasst. Dieses ist modular<br />

aufgebaut. Für die Abwicklung der Vergütung der Behandlungen sind nachfolgende Subsysteme mit<br />

folgenden Inhalten betroffen:<br />

3.1.2. Subsysteme des <strong>ÖKK</strong>-Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Das <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong> besteht aus 9 unterschiedlichen Subsystemen.<br />

Tabelle 2: Subsysteme <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Syrius<br />

Sumex II<br />

Cent<br />

Kernapplikation für die Durchführung des Versicherungsgeschäfts für Privat- und<br />

Unternehmenskunden.<br />

Syrius ist das wichtigste Subsystem von <strong>ÖKK</strong>. Es stellt das eigentliche Nervenzentrum dar, da<br />

mit dieser Anwendung die zentralen Prämien- und Leistungsdaten verarbeitet werden.<br />

Syrius ist eine speziell für Krankenkassen entwickelte Anwendung, die durch Centris AG in<br />

Solothurn betrieben wird. Versicherungspolicen, Leistungsabrechnungen, Mahnungen, etc.<br />

werden in der Regel vor Ort in Solothurn erstellt und an die Kunden versandt.<br />

Syrius basiert auf mandantenfähigen, produkt- und segmentbezogenen Anwendungen. Das<br />

Syrius Resolution ist modular aufgebaut und unterteilt in die Prämien-, Leistungs- und Debitorenanwendung.<br />

Elektronisches Prüfsystem der stationären und ambulanten Rechnungen.<br />

Das Scanning der TARMED-Papier-Rechnungen wird durch den externen Scanninganbieter<br />

CENT Systems AG erledigt. Die TARMED-Papier-Rechnungen werden von den Agenturen<br />

täglich an die CENT-Systems AG zum Scannen gesendet. Die Papierrechnungen werden<br />

eingescannt und elektronisch der Centris weitergeleitet.<br />

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MediData<br />

Medgate<br />

OFAC<br />

<strong>ÖKK</strong> DWH<br />

Cognos<br />

Sunet<br />

Online<br />

Legal &<br />

Compliance<br />

Elektronisches Kommunikationssystem für den Austausch von elektronischen Dokumenten<br />

(Rechnungen, Rechnungsantworten, Mahnungen, Kostengutsprachen). Transcodierung der<br />

Rechnungen.<br />

Elektronische Schnittstelle in ein Kommunikationssystem für die Telemedizin.<br />

Elektronisches Kommunikationssystem für den Austausch von elektronischen Dokumenten<br />

(Rechnungen, Rechnungsantworten, Mahnungen, Kostengutsprachen). Transcodierung der<br />

Rechnungen.<br />

Struktur- und Gruppierungsdaten für Centris SHP DWH.<br />

Strukturtabellen um Produkte, Verträge, Organisationen im SHP DWH zu gruppieren.<br />

Webbasierte Online Lösung für die elektronische Schadensabwicklung für Kunden im Bereich<br />

Unternehmenskunden und Privatkunden.<br />

Sowie Offline (lokaler Client) Lösung für die elektronische Schadensabwicklung innerhalb <strong>ÖKK</strong>.<br />

Hierbei handelt es sich um zwei Ordner („Compliance“ und „Versicherungsleistungen“). Der<br />

Ordner „Compliance“ ist in Unterordnern nach allen behandelten Rechtsgebieten (wie Vertrags-,<br />

Arbeits- oder Gesellschaftsrecht) gegliedert und enthält auch „Rechtsfälle Heilungskosten“,<br />

„Rechtsfälle Taggeld“ und „Rechtsfälle Unfall“. Darin werden pendente und erledigte Rechtsfälle<br />

gespeichert/bearbeitet.<br />

3.1.3. Systemgrenzen/-übersicht<br />

Die Subsysteme des <strong>ÖKK</strong>-Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong> sind in der nachfolgenden<br />

Systemübersicht blau markiert. Bei sämtlichen anderen Systemen handelt es sich um Umsysteme.<br />

Abbildung 1: Systemgrenzen <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Der gesamte Betrieb der nachfolgend aufgelisteten Subsysteme, der notwendige Server und die<br />

Datenbanken inkl. Erteilung der Zugriffsberechtigungen werden durch die Outsourcer/Dienstleister im<br />

Auftrag von <strong>ÖKK</strong> wahrgenommen.<br />

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Tabelle 3: Outsourcing von Subsystemen<br />

Subsystem Outsourcer/Dienstleister Kurzbeschrieb der vertraglichen Vereinbarungen<br />

Syrius Centris AG, Solothurn Dienstleistungsvertrag für Destinatäre zwischen<br />

Rückversicherungs-Verband der öffentlichen Krankenkassen<br />

RVG und RESO, Stiftung Rechenzentrum für<br />

Krankenversicherung<br />

Vereinbarung zwischen <strong>ÖKK</strong> und Centris AG betreffend<br />

Betriebskosten Centris 2011-2017 und Projektkosten „SHP<br />

Einführung“<br />

Die Service-Level Agreements (SLA), welche Bestimmungen zum<br />

Datenschutz und Datenbearbeitung enthalten<br />

Vereinbarung zwischen <strong>ÖKK</strong> und Centris AG betreffend<br />

Zurverfügungstellung von Daten an den RVK.<br />

Sumex II Centris AG, Solothurn Anhang zum Dienstleistungsvertrag (s.o.) Sumex TMS<br />

zwischen <strong>ÖKK</strong> und Centris AG.<br />

Cent<br />

MediData<br />

CENT Systems AG,<br />

Kriegstetten<br />

MediData, Root<br />

Längenbold<br />

Dienstleistungsvertrag zwischen Cent Systems AG und <strong>ÖKK</strong><br />

betreffend Zentrales Scanning und OCR-Erkennung in der<br />

Leistungsabrechnung von TarMed Rechnungen.<br />

Rahmenvertrag über die Dienstleistungen für die<br />

Leistungsabrechnung.<br />

Medgate Medgate AG, Basel Vertrag über die Zusammenarbeit zur Erbringung von<br />

Compliance System-Leistungen.<br />

OFAC OFAC, Genf Vereinbarung zwischen <strong>ÖKK</strong> und OFAC betreffend den<br />

elektronischen Datenaustausch im Rahmen des Tiers-Payant-<br />

Systems.<br />

Sunet<br />

Online<br />

Legal &<br />

Compliance<br />

BBT, Root Längenbold<br />

• Advokatur und<br />

Notariat Degiacomi<br />

Riedi Schreiber<br />

Schmid Philipp<br />

Sonder, Chur<br />

• Studio legale e notarile<br />

Gugiarri-Guerra,<br />

Lugano-Agno<br />

• Nouvjur-Etude<br />

d’avocats-Jean-Michel<br />

Duc, Lausanne<br />

• CMS von Erlach<br />

Henrici AG, Zürich<br />

• UK Rechtsdienst,<br />

Luzern<br />

• Fürsprecher Rudolf<br />

Luginbühl, Buttisholz<br />

Vereinbarung zwischen <strong>ÖKK</strong> und Centris AG betreffend<br />

Zuverfügungstellung von Daten an den RVK.<br />

Zusammenarbeitsvertrag zwischen <strong>ÖKK</strong> Kranken- und<br />

Unfallversicherungen AG, Bahnhofstrasse 13, 7302 Landquart<br />

und Rudolf Luginbühl, Fürsprecher, Mülacher 28b, 6018<br />

Buttisholz.<br />

Mit den anderen Anwaltskanzleien basiert die Zusammenarbeit<br />

auf einem anwaltlichen Mandatsverhältnis.<br />

Die Datenübertragung zwischen <strong>ÖKK</strong> und den Outsourcern/Dienstleistern erfolgt über virtuelle Punktzu-Punkt-Verbindungen<br />

zwischen dem Rechenzentrum der <strong>ÖKK</strong> und dem Rechenzentrum der<br />

Outsourcer/Dienstleister.<br />

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3.2. Technische Schnittstellen<br />

Verschiedene technische Schnittstellen ermöglichen den direkten Kontakt mit Leistungserbringern. In<br />

der Schnittstellenbeschreibung werden folgende Angaben zur Datenweitergabe (Bekanntgabe)<br />

festgehalten:<br />

• Von wem stammen die Daten?<br />

• Wer erhält die Daten?<br />

• Zu welchem Zweck werden die Daten weitergegeben?<br />

• Welche Daten werden weitergegeben?<br />

• In welcher Periodizität werden die Daten weitergegeben (Intervall)?<br />

• Von wem wurde die Weitergabe initiiert?<br />

• Mit Hilfe welcher Medien werden die Daten weitergegeben?<br />

Tabelle 4: Technische Schnittstellen<br />

Von Nach Zweck Datenarten<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Sunet<br />

Online<br />

Syrius<br />

Unfall – und<br />

Krankheitsmeldungen<br />

Syrius Netregress Regressabklärungen/<br />

Netregress Syrius<br />

Forderungen<br />

Syrius<br />

Office<br />

Integration<br />

Syrius<br />

Offert Tool<br />

UK<br />

Office<br />

Integration<br />

Syrius<br />

Offert Tool<br />

UK<br />

Syrius<br />

Versand von<br />

Korrespondenz<br />

Import von Word-<br />

Vorlagen<br />

Erstellung von<br />

Offerten<br />

Syrius <strong>ÖKK</strong>LICK Erstellung von<br />

<strong>ÖKK</strong>LICK Syrius<br />

Offerten<br />

Syrius<br />

Kolumbus<br />

Kolumbus<br />

Syrius<br />

Überprüfen von<br />

Rechnungen,<br />

Durchführung von<br />

Plausibilitätskontrollen<br />

Syrius<br />

Syrius<br />

Syrius<br />

Sage<br />

Finanzen<br />

PLZ<br />

Produktesteuerung<br />

Buchhaltung<br />

Zuweisung von<br />

Tarifen und<br />

Produkten zu PLZ<br />

Aktualisierung der<br />

<strong>ÖKK</strong> Hausärzte<br />

Stammdaten,<br />

Rechnungsdat<br />

en<br />

Periodizität Auslöser Medium<br />

Stündlich<br />

Unfall- und<br />

Krankheitsdaten<br />

Automatisch<br />

Elektronisch<br />

Monatlich Manuell Manueller<br />

Datenabgleich<br />

Stammdaten Bei Bedarf Manuell Elektronisch<br />

-<br />

Stammdaten,<br />

Vertragsdaten<br />

Tarif- und<br />

Produktdaten<br />

Stammdaten,<br />

Vertragsdaten<br />

Stammdaten,<br />

Rechnungsdaten<br />

Stammdaten,<br />

Rechnungsund<br />

Zahlungsdaten<br />

Tarif- und<br />

Produktdaten<br />

Adressen<br />

Bei Bedarf<br />

Vertragsabschluss<br />

Elektronisch<br />

Bei Bedarf<br />

Bei Bedarf Manuell Elektronisch<br />

Syrius Prämienpool Austausch von<br />

Prämienpool<br />

Syrius<br />

Prämieninformationen<br />

Vertragsabschluss<br />

Elektronisch<br />

Kolumbus ist noch nicht in Betrieb!<br />

Monatlich Manuell Elektronisch<br />

Bei Bedarf Manuell Elektronisch<br />

Hausarztlisten<br />

Wöchentlich<br />

Automatisch<br />

Elektronisch<br />

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Von Nach Zweck Datenarten<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Syrius<br />

Brokerplattform<br />

Übertragung von<br />

Managementinformationen<br />

Syrius Cent Datenlieferung für<br />

den Scanningprozess<br />

Syirus Sumex II Prüfung von<br />

Rechnungen<br />

SHP DWH Medgate Feststellung, ob eine<br />

Person berechtigt ist,<br />

<strong>ÖKK</strong> Dienstleistungen<br />

zu beziehen<br />

SHP DWH <strong>ÖKK</strong> DWH Aufbereitung von<br />

Syrius Daten für<br />

Auswertungen<br />

Periodizität Auslöser Medium<br />

Täglich<br />

Stammdaten<br />

Alle Daten<br />

Cent Sumex II Digitalisierung der<br />

Tarmed Rechnungen<br />

<strong>ÖKK</strong> DWH Wincard CRM Übertragung von<br />

Managementinformationen<br />

<strong>ÖKK</strong> DWH CRM PK Vervollständigung der<br />

CRM-Daten<br />

FileMaker<br />

App<br />

Dokumentation<br />

Workflow,<br />

Empfehlungen von<br />

VA-Anfragen<br />

Online<br />

Online<br />

Bei Bedarf<br />

(Spez.<br />

Reports<br />

Täglich<br />

Täglich<br />

Täglich<br />

Täglich<br />

Manuell<br />

Intern,<br />

Agentur,<br />

Leistungsabteilung<br />

Personendaten<br />

Keine<br />

Personendaten<br />

Automatisch<br />

Elektronisch<br />

Stammdaten Täglich Automatisch<br />

Elektronisch<br />

Syrius SAP DWH Übertragung von<br />

Managementinformationen<br />

Auswertungsdaten<br />

Elektronisch<br />

Stammdaten,<br />

Gesundheitsund<br />

Rechnungsdaten<br />

Elektronisch<br />

Wöchentlich<br />

Automatisch<br />

Elektronisch<br />

Täglich<br />

(Standardreports)<br />

Automatisch<br />

Elektronisch<br />

Elektronisch<br />

MediData Sumex II Rechnungsprüfung Stammdaten,<br />

Sumex II MediData<br />

Rechnungsdaten<br />

Automatisch<br />

Elektronisch<br />

OFAC Sumex II Rechnungsprüfung Stammdaten,<br />

Sumex II OFAC<br />

Rechnungsdaten<br />

Automatisch<br />

Elektronisch<br />

Stammdaten,<br />

Rechnungsdaten<br />

Automatisch<br />

Elektronisch<br />

Keine<br />

Personendaten<br />

Automatisch<br />

Elektronisch<br />

Offertdaten Täglich Automatisch<br />

Elektronisch<br />

Täglich Manuell Papier,<br />

elektronisch<br />

Der Vergleich zwischen den terminologischen Datenkategorien des EDÖB und jener von <strong>ÖKK</strong> ist im<br />

Anhang 3 (Datenkategorien) aufgeführt.<br />

Besondere Versicherungsmodelle gemäss Art. 41 Abs. 4 KVG<br />

Um den Versicherten eine besondere Versicherungsform gemäss Art. 41 Abs. 4 KVG bzw.<br />

Art. 99 KVV anzubieten, arbeitet <strong>ÖKK</strong> mit Medgate und dem RVK zusammen. Diesen Organisationen<br />

stellt <strong>ÖKK</strong> Stamm- und Leistungsdaten der Versicherten zur Verfügung, damit die Ärzte dieser<br />

Organisationen ihre Aufgabe gemäss Art. 41 Abs. 4 KVG wahrnehmen können. Diese Organisationen<br />

stellen <strong>ÖKK</strong> Überweisungsdaten für die Leistungskontrolle zur Verfügung.<br />

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3.3. Genutzte Informatikmittel (Konfiguration)<br />

3.3.1. <strong>ÖKK</strong><br />

Die Informatikabteilung von <strong>ÖKK</strong> führt ein zentrales Inventar aller Informatiksysteme mit den<br />

entsprechenden Konfigurationen, welche durch die <strong>ÖKK</strong> Abteilungen Betrieb Informatik bzw.<br />

Applikationen betreut werden.<br />

Weisungen im Umgang mit Informatiksystemen und Endgeräten sind der Weisung<br />

Informationssicherheit [03.0011] zu entnehmen.<br />

3.3.2. Centris<br />

Die notwendigen Informatikmittel (Applikation, Datenbank, Betriebssystem, Netzwerk) werden<br />

vollständig durch die Centris AG betreut. Der Bezug der IT-Dienstleistungen ist vertraglich geregelt.<br />

Für die durch <strong>ÖKK</strong> von der Centris AG bezogenen IT-Dienstleistungen der Applikationen Sumex<br />

wurde ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen.<br />

• Die Centris AG verpflichtet sich, ihre Mitarbeitenden sowie andere Hilfspersonen und<br />

beigezogene Dritte, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie die Schweigepflicht<br />

nach Art. 33 ATSG einzuhalten. Dies umfasst auch die Vornahme der nötigen technischen<br />

und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen.<br />

• Die Centris AG verpflichtet sich zudem, den Kreis der Mitarbeitenden, die zu den<br />

Kundendaten Zugang haben, auf das Notwendige einzuschränken.<br />

• Die Centris AG verpflichtet sich, Kunden-Daten nicht an Dritte weiterzugeben und sorgt dafür,<br />

dass Dritte keinen Zugang zu diesen Daten erhalten.<br />

Die <strong>ÖKK</strong> ist berechtigt, die Einhaltung der Datenschutz- und Geheimhaltungsanforderungen zu<br />

überprüfen.<br />

Für die Applikation Syrius besteht ebenfalls eine vertragliche Vereinbarung, in der die Centris AG<br />

die Verantwortung für die Durchführung der Bearbeitung personenbezogener oder sonstiger sensitiver<br />

Daten gemäss den schriftlichen Weisungen des Kunden sowie unter Einhaltung der geltenden<br />

Datenschutzbestimmungen und der firmeneigenen Richtlinien zur technischen und organisatorischen<br />

Datensicherung übernimmt.<br />

3.4. Dokumentationen<br />

Unterlagen über die Planung und Realisierung des <strong>ÖKK</strong>-Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong><br />

liegen bei der <strong>ÖKK</strong> Informatik vor.<br />

Für den Betrieb führt die <strong>ÖKK</strong> eine IKS-Dokumentation auf die in einzelnen Kapiteln des vorliegenden<br />

<strong>Bearbeitungsreglement</strong>s verwiesen wird.<br />

3.4.1. Softwareentwicklung<br />

Es wird eine Trennung zwischen Test und Produktion eingehalten.<br />

<strong>ÖKK</strong> macht keine Softwareentwicklung. Diese wird an externe Dienstleister vergeben oder direkt<br />

durch den Software-Hersteller vorgenommen.<br />

Anträge für die Weiterentwicklung des Systems werden zusammengefasst und im Rahmen des<br />

Release- und Change Managements von <strong>ÖKK</strong> umgesetzt. Outsourcer sind ebenfalls in den<br />

Prozessen integriert. Die gesamten Prozesse werden nachvollziehbar dokumentiert.<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

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3.4.2. Ausbildung der Benutzer<br />

Für die verschiedenen Subsysteme werden die Benutzer in internen Kursen geschult.<br />

3.4.3. Benutzerhandbücher und Bearbeitungsrichtlinien<br />

Zu den verschiedenen Subsystemen gibt es intern erstellte Benutzerhandbücher.<br />

Weiter wird in Weisungen, Reglementen und Leistungshandbüchern sowie in Listen die<br />

Datenbearbeitung festgelegt. Diese werden von den zuständigen Organisationseinheiten regelmässig<br />

aktualisiert. Publiziert sind diese im <strong>ÖKK</strong>-Intranet „Piazza“.<br />

Die Fachführungen der zuständigen Organisationseinheiten schaffen mittels spezifischen<br />

Anweisungen einen gleichbleibenden Level der Leistungsbeurteilung nach KVG.<br />

4. Beteiligte Organisationseinheiten<br />

4.1. Agenturen/Service-Centers Heilungskosten<br />

Die Abwicklung der Vergütung der Rechnungen nach KVG und VVG wird von Mitarbeitenden der<br />

Agenturen oder den Service-Centers Heilungskosten vorgenommen. Für diese Aufgabe bearbeiten<br />

sie Personendaten inkl. besonders schützenswerte Personendaten im <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem<br />

<strong>Versicherungswesen</strong> und in den spezifischen Subsystemen.<br />

In den Fällen nach Art. 42 Abs. 5 KVG werden die Rechnungen direkt an den VAD übermittelt und<br />

durch die Vertrauensärzte und deren Hilfspersonen bearbeitet. Diese überprüfen die Leistungen nach<br />

Art. 57 KVG und geben diese zuhanden der Administration zur Zahlung frei. Die Vergütung erfolgt<br />

durch die zuständigen Stellen der Agenturen.<br />

4.2. Zentrale Organisationseinheiten (OE)<br />

Die Mitarbeitenden der nachfolgenden Organisationseinheiten von <strong>ÖKK</strong> haben Zugriff auf<br />

Informationen mit hoher Datenschutzrelevanz (Klassifizierungsstufe D3 gemäss Weisung<br />

Informationssicherheit [03.0011]) im <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong>:<br />

Tabelle 5: Kurzbeschreibung der Organisationseinheiten<br />

Organisationseinheit Kurzbeschreibung OE/Aufgaben MA<br />

Intern<br />

Privatkunden<br />

Unternehmenskunden<br />

Marketingkommunikation<br />

Steuerung der Kundenbindung sowie Verkauf und Beratung von<br />

Einzelkunden. Sicherung der Rentabilität im Grund- und<br />

Zusatzversicherungsbereich.<br />

Steuerung des Verkaufs und Beratung von Unternehmenskunden. 6<br />

Ist verantwortlich für den Marktauftritt von <strong>ÖKK</strong>. Sie ist unterteilt in die<br />

Bereiche Sponsoring, Eventmarketing, Media sowie Corporate Design.<br />

Das Sponsoring Team kümmert sich um den gesamten Sponsoring Auftritt<br />

und den Werbeartikeleinkauf. Im Bereich Media werden sämtliche Kampagnen<br />

sowie Verkaufsförderungs-Aktionen organisiert und umgesetzt. Das<br />

Eventteam sorgt für bleibende Eindrücke bei Events sowie einen emotionalen<br />

Webauftritt. Corporate Design ist zuständig für die Wiedererkennung der<br />

Marke <strong>ÖKK</strong> im Markt. Zudem ist Corporate Design zuständig für die<br />

Kundenbindung und den Auftritt der <strong>ÖKK</strong> Agenturen.<br />

14<br />

9<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

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Organisationseinheit Kurzbeschreibung OE/Aufgaben MA<br />

Rechnungswesen<br />

Controlling<br />

Finanzen<br />

Leistungseinkauf<br />

Managed Care<br />

Kooperationen<br />

Versicherungs-<br />

Unternehmen<br />

Gesundheitsmanagement<br />

Das Team Rechnungswesen ist für die Durchführung des Zahlungsverkehrs<br />

bei <strong>ÖKK</strong> verantwortlich. Darin eingeschlossen ist die Verarbeitung der<br />

Fehlerlisten aus Syrius. Zudem ist es zuständig für Auslandszahlungen der<br />

Leistungsabteilung.<br />

Die Finanzbuchhaltung bucht Post- und Bankbelege, erstellt und überwacht<br />

Daueraufträge für regelmässige Zahlungen und stimmt die Durchlaufskonti mit<br />

den Debitoren- und Kreditoren-Nebenbüchern ab. Zudem erstellt sie den<br />

Jahresabschluss.<br />

In der Kreditorenbuchhaltung werden die Betriebsrechnungen<br />

(Verwaltungskosten) verarbeitet. Für die Fachbereiche und Projekte werden<br />

Berichte erstellt, damit diese ihre Budgets laufend unter Kontrolle haben.<br />

Weitere Aufgaben: Liquiditätsplanung, Verarbeitung der Individuellen<br />

Prämienverbilligungen (IPV) für alle Kantone und die Steuerabrechnung<br />

(Staatssteuern und Mehrwertsteuer).<br />

Ausserdem bietet das Team den Agenturen telefonischen Support bei Fragen<br />

zum Zahlungsverkehr.<br />

Im Controlling werden Reportings, Forecasts und Abschlüsse gemacht. Weiter<br />

beliefert das Team Controlling die Ämter mit Statistik-Daten und führt<br />

Analysen durch. Die Leitung von Planungs- und Prämienprozessen sowie die<br />

Begleitung des IKS gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Controllings.<br />

Die Abteilung Finanzen führt die Wertschriftenanlagen der <strong>ÖKK</strong> Gruppe.<br />

Die Abteilung Finanzen beantragt Anpassungen des Anlagereglements oder<br />

strategische Änderungen in der Vermögensallokation. Die Finanzabteilung<br />

überwacht deren Umsetzung und rapportiert an die GL, den VR, die<br />

Stiftungsräte und an die FINMA. Jährlich wird für jede Gesellschaft ein<br />

Performancebericht mit Rückblick auf das vergangene Börsenjahr erstellt.<br />

Zudem wird eine Beurteilung des Anlageverhaltens der beteiligten Banken<br />

erstellt und eine Markteinschätzung der kommenden Monate vorgenommen.<br />

Die Finanzabteilung ist in der internen Anlagekommission vertreten.<br />

Die Finanzabteilung steht in einem regelmässigen Kontakt mit den<br />

Aufsichtsbehörden. Sie ermittelt unter anderem für jede Gesellschaft in einem<br />

Solvenztest die bestehenden Risiken. Die Bewertung der Risikofähigkeit, wird<br />

der Aufsichtsbehörde jeder Gesellschaft jährlich in einem sogenannten<br />

Solvenzbericht (Swiss Solvency Test; SST) mitgeteilt.<br />

Die Finanzabteilung erstellt schliesslich Steuererklärungen und steht in<br />

Kontakt zu Steuerverwaltungen.<br />

Der Leistungseinkauf führt Vertragsverhandlungen für die Grund- und<br />

Zusatzversicherungen. Im Bereich Leistungscontrolling erfolgt die aktive<br />

Überwachung und Analyse der Kostenentwicklung. Zudem werden Managed<br />

Care Modelle betreut und gefördert.<br />

Die Kooperationsmodelle bieten potentiellen Partnern die Risikoträgerschaft<br />

für Zusatzversicherungen an. Ausserdem sucht die Abteilung aktive<br />

Kooperationsmöglichkeiten mit kleinen und mittleren Krankenversicherungen.<br />

Je nach Bedürfnis des Partners werden fachspezifische Modelle, Produkte<br />

und Dienstleistungen angeboten.<br />

Kooperationen VU integriert die Fachbereiche Services VU,<br />

Partnermanagement und Produktmanagement.<br />

Das <strong>ÖKK</strong> Gesundheitsmanagement setzt bei der Gesundheitsprävention an,<br />

begleitet Mitarbeiter bei der beruflichen Wiedereingliederung sowie der<br />

medizinischen Behandlung und unterstützt die Unternehmung darin,<br />

Absenzen zu senken.<br />

Leistungen Taggeld Diese Abteilung ist für die Abwicklung der Taggeldleistungen verantwortlich. 12<br />

Leistungen Unfall<br />

Die Abteilung Leistungen Unfall wickelt Personenschäden aus dem Bereich<br />

der obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG ab.<br />

12<br />

4<br />

2<br />

1<br />

4<br />

10<br />

12<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

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Organisationseinheit Kurzbeschreibung OE/Aufgaben MA<br />

Heilungskosten<br />

VA<br />

VAD<br />

IT-Architektur<br />

IT-Betrieb<br />

IT-Applikationen<br />

IT-DWH<br />

Projektmanagement<br />

Unternehmenskommunikation<br />

Corporate Services<br />

Markt<br />

Outsourcer/Dienstleister<br />

Centris<br />

OFAC<br />

Folgende Fälle werden von der Abteilung Heilungskosten verarbeitet:<br />

Zahnunfälle, ausserkantonale Psychiatrie, Rehabilitationen & Kuren,<br />

Transport, Rettung, Suchaktionen, Fahrt- und Auslandspesen (ausser Brillen<br />

und Dental). Zudem bearbeiten die Service-Center Heilungskosten Anfragen<br />

zu Ergotherapie, SVK, Protect-Rechtsschutz und Swiss DRG.<br />

Der Vertrauensarzt gemäss Art. 57 KVG ist ein Organ der sozialen<br />

Krankenversicherung. Er berät <strong>ÖKK</strong> in medizinischen Fachfragen sowie in<br />

Fragen der Vergütung und der Tarifanwendung.<br />

Vertrauensärztlicher Dienst<br />

In der Abteilung Architektur Informatik wird eine leistungsstarke und<br />

zukunftsorientiere ICT-Infrastruktur (ICT=Information and Communications<br />

Technology) geplant, gestaltet und sichergestellt.<br />

IT-Betrieb ist für die Betreuung sämtlicher ICT-Systeme (Support von<br />

Anwenderprogrammen, PC, Drucker) zuständig.<br />

Einführen und Ablösen von Applikationen, Wartung und Weiterentwicklung<br />

von Anwendungen.<br />

IT-Applikationen ist das Verbindungsglied zum Rechenzentrum Centris in<br />

Solothurn, wo die Applikation Syrius betrieben wird. Hier werden alle<br />

Fachanforderungen abgebildet und die Anpassungen umgesetzt. Die<br />

technische Umsetzung der jährlich stattfindenden Prämienrunde wird von<br />

Wangen aus koordiniert.<br />

Das Datawarehouse ist zuständig für die zentrale Datenbereitstellung für das<br />

Reporting von <strong>ÖKK</strong>.<br />

Zudem werden Schnittstellen zu Umsystemen (Fachapplikationen) oder zum<br />

oder vom DWH betrieben.<br />

Das DWH besteht aus den Quellsystemen SHP DWH und <strong>ÖKK</strong> DWH Cognos.<br />

Dort wo es Sinn macht, werden Daten zu Reportingzwecken vom DWH über<br />

Schnittstellen in Fachapplikationen geliefert.<br />

Das Projektmanagement unterstützt die Geschäftsleitung hinsichtlich<br />

Multiprojektcontrolling und die Projektleiter bei der Abwicklung von Projekten.<br />

Anwendungen und Vorlagen werden durch das Projektmanagement-Office<br />

bereitgestellt: pmplus+, Leitfaden, Planung und Konzeptvorlagen.<br />

Die Unternehmenskommunikation ist u.a. zuständig für: Medienarbeit,<br />

Kundenreaktionen, Kunden- und Mitarbeiterzeitschriften, Intranet, Buchstaben,<br />

Wörter, Texte, <strong>ÖKK</strong>-Wording, Textbausteine, Übersetzungen.<br />

Corporate Services ist die zentrale Serviceabteilung für die Bereiche Personal<br />

und Recht.<br />

Der Personalbereich ist aufgeteilt in Personalbetreuung und -entwicklung<br />

sowie Personalversicherung.<br />

Für rechtliche und politische Angelegenheiten ist das Team Legal &<br />

Compliance zuständig. Der Leiter Corporate Services ist derzeit auch<br />

Teamleiter a.i. für das Team Legal & Compliance und seit Mitte 2009 auch<br />

BDSV.<br />

Aufgeteilt in fünf Teilmärkte (Ostschweiz, Südschweiz, Südbünden,<br />

Nordostschweiz, Bern Nordwest und Zentralschweiz) ist der Markt für den<br />

Verkauf von Versicherungsprodukten zuständig.<br />

Die Firma Centris bietet Outsourcing Dienstleistungen für Kranken- und<br />

Unfallversicherer an. Für <strong>ÖKK</strong> betreibt Centris das Kernsystem Syrius.<br />

Die Firma OFAC bietet die Fakturierung der Guthaben Ihrer Mitglieder an<br />

Versicherer oder Versicherte. Für <strong>ÖKK</strong> übernimmt OFAC Aufgaben im Bereich<br />

Rechnungsprüfung/Plausibilisierung der Berechtigung zur Leistungserbringung.<br />

36<br />

8<br />

1<br />

6<br />

7<br />

2<br />

1<br />

6<br />

12<br />

177<br />

k.A.<br />

k.A.<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Version 4.0 22/44


Organisationseinheit Kurzbeschreibung OE/Aufgaben MA<br />

MediData AG<br />

Cent Systems AG<br />

Medgate AG<br />

BBT Software AG<br />

EOS AG<br />

RVK<br />

• Advokatur und<br />

Notariat<br />

Degiacomi Riedi<br />

Schreiber<br />

Schmid Philipp<br />

Sonder, Chur<br />

• Studio legale e<br />

notarile<br />

Gugiarri-Guerra,<br />

Lugano-Agno<br />

• Nouvjur-Etude<br />

d’avocats-Jean-<br />

Michel Duc,<br />

Lausanne<br />

• CMS von Erlach<br />

Henrici AG,<br />

Zürich<br />

• UK<br />

Rechtsdienst,<br />

Luzern<br />

• Fürsprecher<br />

Rudolf<br />

Luginbühl,<br />

Buttisholz<br />

Die Firma MediData erbringt effiziente IT-Lösungen für Leistungserbringer,<br />

Kranken- und Unfallversicherer sowie Patienten. Ziel ist die Vernetzung aller<br />

Beteiligten im Gesundheitswesen. Über die Applikation Invoice-Inspector<br />

werden elektronische Rechnungen für <strong>ÖKK</strong> geprüft und transcodiert und über<br />

die Applikation Mediport wird der Austausch von elektronischen Dokumenten<br />

sichergestellt.<br />

Die Firma Cent Systems AG bietet effizientes und individuelles<br />

Datenmanagement für jede Branche und Unternehmensgrösse an. Sie<br />

betreibt für <strong>ÖKK</strong> ein aus Hard- und Software-Komponenten bestehendes<br />

zentrales Scanning inkl. OCR-Erkennung für die Leistungsabrechnung von<br />

Tarmed Rechnungen.<br />

Die Firma Medgate ist der führende Anbieter von telemedizinischen<br />

Leistungen in der Schweiz. Für <strong>ÖKK</strong> stellt Medgate eine spezielle<br />

Telefonnummer zur Verfügung. Die von <strong>ÖKK</strong> gelieferten Daten werden nach<br />

dem Eingang bei Medgate in die Medgate Systeme importiert und sind danach<br />

sofort für die Prüfung der Versicherungsdeckung verbindlich. Die Daten dürfen<br />

nur im Zusammenhang mit diesem Vertrag verwendet werden.<br />

Die Firma BBT Software AG entwickelt Software für Unfall- und<br />

Krankenversicherungen. Für <strong>ÖKK</strong> übernimmt die Firma das Hosting des<br />

Servers für den Empfang von Schadensmeldungen.<br />

Die Firma EOS bietet Kredit- und Forderungsmanagement-Lösungen an. Für<br />

<strong>ÖKK</strong> übernimmt EOS die technische Abwicklung des Betreibungswesens von<br />

der letzten Mahnung über die Betreibung bis zur Fortsetzung der Betreibung,<br />

Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer, Rückversicherungen<br />

und Dienstleistungen für den Gesundheitsmarkt. Der RVK schliesst im Auftrag<br />

von <strong>ÖKK</strong> Verträge mit lokalen Ärztenetzwerken zur Betreuung von<br />

Versicherten mit besonderer Versicherungsform gemäss Art. 41 Abs. 4 KVG<br />

ab.<br />

Hierbei handelt es sich um die externen Partnerkanzleien, mit denen <strong>ÖKK</strong><br />

zusammenarbeitet.<br />

k.A.<br />

k.A.<br />

k.A.<br />

k.A.<br />

k.A.<br />

k.A.<br />

k.A.<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Version 4.0 23/44


Die im nachfolgenden Organigramm grau hinterlegten zentralen Organisationseinheiten der <strong>ÖKK</strong> sind<br />

an der Datensammlung beteiligt.<br />

Sitftungsrat<br />

Ausschuss<br />

Generalversammlung<br />

Verwaltungsrat<br />

Vorsitzender<br />

Geschäftsleitung<br />

Markt<br />

Leistung und<br />

Koorperationen<br />

Finanz und<br />

Controlling<br />

Informatik und<br />

Logistik<br />

Unternehmenskommunikation<br />

Unternehmensentwicklung<br />

Corporate<br />

Services<br />

Privatkunden<br />

Gesundheitsmanagement<br />

Versicherungsleistungen<br />

Rechnungswesen<br />

IT-Architektur<br />

Personalbetreuung<br />

Unternehmenskunden<br />

Leistungen<br />

Taggeld<br />

Controlling<br />

IT-Betrieb<br />

Personalentwicklung<br />

Marketingkommunikation<br />

Leistungen<br />

Unfall<br />

Finanzen<br />

IT-<br />

Applikationen<br />

Personalkrankenkasse<br />

Markt<br />

Ostschweiz<br />

Heilungskosten<br />

Projektmanagement<br />

Legal &<br />

Compliance<br />

Markt<br />

Südbünden<br />

Leistungseinkauf<br />

u.<br />

Managed Care<br />

Kooperationen<br />

Versicherungsunternehmen<br />

Logistik und<br />

Liegenschaften<br />

Markt Bern/<br />

Nordwest-<br />

Zentralschweiz<br />

VAD *<br />

IT-DWH<br />

Markt Nordostschweiz<br />

Markt<br />

Südschweiz<br />

Abbildung 2: An der Datensammlung beteiligte OE‘s<br />

4.3. Vertrauensärztlicher Dienst<br />

Die Rechnungen nach Art. 42 Abs. 5 KVG werden in den VAD-Systemen bearbeitet. Der VAD hat die<br />

vollständige Verantwortung für diese Systeme. Siehe hierzu das separate <strong>Bearbeitungsreglement</strong><br />

VAD [03.0014].<br />

4.4. Codierexperten<br />

Die Codierexperten haben den Vollzugriff auf die medizinischen Daten (Diagnosen und Prozeduren)<br />

für die Überprüfung der konkreten Diagnose- und Prozedurencodes.<br />

4.5. Extern (Outsourcer/Dienstleister)<br />

Outsourcer/Dienstleister erhalten im Rahmen ihres Auftrages, den sie für die <strong>ÖKK</strong> ausführen, Zugriff<br />

auf die Subsysteme (bspw. Centris AG).<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Version 4.0 24/44


4.6. Zugriffe der Organisationeinheiten auf Subsysteme<br />

Anhand der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, wie viele Mitarbeitende (Spalte MA) pro<br />

Organisationseinheit auf die einzelnen Subsysteme Zugriff haben.<br />

Tabelle 6: Anzahl Zugriffe pro Organisationseinheiten<br />

Subsystem Organisationseinheit Welche Datenkategorien <strong>ÖKK</strong> werden<br />

bearbeitet?<br />

Syrius<br />

Alle Abteilungen mit<br />

Kundenkontakt<br />

Name/Adresse/Tel., Geburtsdatum,<br />

Familienverhältnisse, Nationalität, AHV-<br />

Nummer, Gesetzliche Vertretung, Angehörige,<br />

Angaben zur Behinderung, Gesundheit,<br />

Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

<strong>ÖKK</strong> Informatik 9<br />

Centris AG 9<br />

Sumex II Leistungen Taggeld Name/Adresse/Tel., Geburtsdatum,<br />

12<br />

Leistungen Unfall<br />

Familienverhältnisse, Nationalität, AHV-<br />

Nummer, Gesetzliche Vertretung, Angehörige, 12<br />

Servicecenter<br />

Angaben zur Behinderung, Gesundheit,<br />

Heilungskosten (Bern<br />

Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

36<br />

2 MA, Südschweiz 4 MA,<br />

Ostschweiz 15 MA,<br />

Zürich 15 MA)<br />

<strong>ÖKK</strong> Informatik 3<br />

Centris AG 8<br />

Cent Cent Systems AG Name/Adresse/Tel., Geburtsdatum,<br />

Familienverhältnisse, Nationalität, AHV-<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Nummer, Angaben zur Behinderung,<br />

Gesundheit, Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

MediData MediData AG<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Name/Adresse/Tel., Geburtsdatum,<br />

Familienverhältnisse, Nationalität, AHV-<br />

Nummer, Gesetzliche Vertretung, Angehörige,<br />

Angaben zur Behinderung, Gesundheit,<br />

Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

Medgate Medgate AG Name/Adresse/Tel., Geburtsdatum,<br />

An die RVK<br />

angeschlossenen<br />

Hausärzte<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Familienverhältnisse, Nationalität, AHV-<br />

Nummer, Gesetzliche Vertretung, Angehörige,<br />

Angaben zur Behinderung, Gesundheit,<br />

Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

OFAC OFAC AG Name/Adresse/Tel., Geburtsdatum, AHV-<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Nummer, Angaben zur Behinderung,<br />

Gesundheit, Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

<strong>ÖKK</strong> DWH<br />

Cognos<br />

Sunet<br />

Online<br />

Controllling<br />

Name/Adresse/Tel., Geburtsdatum,<br />

4<br />

IT-DWH<br />

Familienverhältnisse, Nationalität, AHV-<br />

Nummer, Gesetzliche Vertretung, Angehörige,<br />

Angaben zur Behinderung, Gesundheit,<br />

Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

1<br />

<strong>ÖKK</strong> Mitarbeitende<br />

unterschiedlicher OE‘s<br />

MA<br />

395<br />

6<br />

Kein Zugriff<br />

5-10<br />

Kein Zugriff<br />

200<br />

Zugriff auf vorgefertigte Berichte/Abfragen 179<br />

-<br />

Kein Zugriff<br />

5<br />

Kein Zugriff<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Name/Adresse/Tel., Geburtsdatum,<br />

Kein Zugriff<br />

BBT Software AG<br />

Familienverhältnisse, Nationalität, AHV-<br />

Nummer, Angaben zur Behinderung,<br />

3<br />

Intimsphäre<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Version 4.0 25/44


Subsystem Organisationseinheit Welche Datenkategorien <strong>ÖKK</strong> werden<br />

bearbeitet?<br />

Legal &<br />

Compliance<br />

Corporate Services<br />

Name/Adresse/Tel., Geburtsdatum,<br />

Nationalität, gesetzliche Vertretung, Angaben<br />

zur Behinderung, Gesundheit, Massnahmen<br />

der sozialen Hilfe, administrative /<br />

strafrechtliche Sanktionen, Persönlichkeitsprofil<br />

MA<br />

Compliance: 3<br />

Rechtsfälle<br />

Heilungskosten:<br />

6<br />

Rechtsfälle<br />

Taggeld: 7<br />

Rechtsfälle<br />

Unfall: 1<br />

Die obige Tabelle entspricht einer Momentaufnahme vom 14.06.2013, dient einer allgemeinen<br />

Übersicht und beantwortet folgende Fragen:<br />

• Welcher Organisationseinheiten bzw. wie viele ihrer Mitarbeitenden haben Zugriff auf die<br />

entsprechende Applikation?<br />

• Welche Datenkategorien <strong>ÖKK</strong> (oder Teile derselben) werden in der entsprechenden<br />

Applikation bearbeitet?<br />

In der Tabelle wird nicht aufgezeigt, wie viele Mitarbeitende Zugriff auf die einzelnen genannten<br />

Datenkategorien haben. Denn innerhalb der Applikation werden die Zugriffsberechtigungen weiter<br />

eingeschränkt. Siehe im Zusammenhang mit dem Kernsystem Syrius den Prozessbeschrieb und die<br />

Zugriffsberechtigungen in Anhang 2 bzw. der Rollenverteilung zu Syrius 1 .<br />

Das Mapping der Datenkategorien <strong>ÖKK</strong> zu den Datenkategorien EDÖB oder den in der <strong>ÖKK</strong><br />

umgangssprachlich verwendeten Datenarten ist im Anhang 3 (Datenkategorien) ersichtlich.<br />

5. Benutzer und Datenzugriff<br />

5.1. Benutzer<br />

Zugriffsberechtigt auf das <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong> sind die Mitarbeitenden von<br />

<strong>ÖKK</strong>, soweit sie dies zur Ausübung ihres Auftrags „Durchführung der obligatorischen und privaten<br />

Krankenversicherung“ benötigen.<br />

Durch die Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Applikationen von <strong>ÖKK</strong> nach dem<br />

sog. „Need-to-know-Prinzip“ wird verhindert, dass Dritte Daten unberechtigt bearbeiten können.<br />

5.2. Benutzerverwaltung<br />

<strong>ÖKK</strong> verfolgt ein dreistufiges Konzept bezüglich Zugriffssicherheit (siehe auch <strong>Bearbeitungsreglement</strong><br />

VAD [03.0014]).<br />

• Zugriffssicherheit wird auf Systemebene definiert, d.h. für eine Systemanmeldung wird ein<br />

persönlicher Active-Directory-Benutzer-Account bei <strong>ÖKK</strong> benötigt.<br />

• Applikationen (Subsysteme) des <strong>ÖKK</strong>-Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong> können nur mit<br />

entsprechenden Rechten auf Systemebene gestartet werden, d.h. im Active-Directory muss eine<br />

Mitgliedschaft in der entsprechenden Active-Directory-Applikationsgruppe vorhanden sein.<br />

• Verfügt die Applikation über eine eigene Benutzerverwaltung, ist zusätzlich ein entsprechendes<br />

Benutzer-Account in der Applikation notwendig. Zugriffsberechtigungen auf unterschiedliche<br />

1 Ersichtlich unter Laufwerk N \ 01_SHP-SYRIUS \ 07_Security \ Syrius_User \ Gesamtliste_Rollen_definiert_Betrieb_R2.xlsx<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

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Version 4.0 26/44


Funktionen (Daten) der Applikation werden in der jeweiligen Applikation mittels Rollen oder<br />

Gruppenprofilen dediziert vergeben.<br />

5.2.1. Zugriffskontrollsystem<br />

Der Zugriff auf das <strong>ÖKK</strong>-Netzwerk und Applikationen erfolgt über das zentrale Active-Directory. Jeder<br />

Benutzer erhält hierbei einen persönlichen Benutzer-Account. Passwortrichtlinien werden gemäss<br />

Weisung Informationssicherheit [03.0011] durchgesetzt. Für Subsysteme, welche eine eigene<br />

Benutzerverwaltung resp. ein eigenes Zugriffskontrollsystem besitzen, gelten dieselben Vorgaben<br />

gemäss Weisung Informationssicherheit [03.0011].<br />

Tabelle 7: Zugriffskontrollsysteme der Subsysteme<br />

Subsystem<br />

Syrius 1<br />

Sumex II<br />

Cent<br />

MediData<br />

Medgate<br />

OFAC<br />

<strong>ÖKK</strong> DWH (Cognos) 2<br />

Sunet Online<br />

Legal&Compliance<br />

Zugriffskontrollsystem<br />

Eigenes im Subsystem mit integriertem Zugriffskontrollsystem (Benutzer-Accounts<br />

mit dem Präfix U)<br />

Basiert auf dem Zugriffskontrollsystem von Syrius<br />

Kein Zugriff seitens <strong>ÖKK</strong><br />

Kein Zugriff seitens <strong>ÖKK</strong><br />

Kein Zugriff seitens <strong>ÖKK</strong><br />

Kein Zugriff seitens <strong>ÖKK</strong><br />

Basiert auf dem Active Directory (DWH-Gruppen)<br />

Lokal offline Client, zur Zuordnung der von BBT gelieferten Daten zu Kunden im<br />

Syrius.<br />

Legal & Compliance Ordner: Zugriffsberechtigung nur für Mitarbeiter des Legal &<br />

Compliance Teams (zurzeit drei Personen).<br />

Versicherungsleistungen Ordner: Zugriff nach dem „Need-to-know-Prinzip“ der<br />

Mitarbeiter der Leistungsabteilungen und des Legal & Compliance-Teams.<br />

5.2.2. Vergabe von Zugriffsberechtigungen<br />

Die IKS-Anforderungen (siehe auch <strong>Bearbeitungsreglement</strong> VAD [03.0014]) an die<br />

Benutzerverwaltung stellen sicher, dass:<br />

• Nur berechtigte Personen auf Applikationen und Daten zugreifen können (inklusive<br />

Programme, Tabellen und entsprechende Ressourcen),<br />

• Diese Personen nur die für sie vorgesehene Funktionen ausführen können,<br />

• Sämtliche Komponenten der Applikation berücksichtigt werden wie Programme,<br />

Datenbanken, Betriebssysteme, Netzwerke und Remote Zugriff,<br />

• Die Gewaltentrennung eingehalten ist.<br />

Auch die Anforderungen an den Prozess zur Vergabe von Berechtigungen sind im Rahmen des IKS<br />

festgelegt (siehe auch <strong>Bearbeitungsreglement</strong> VAD [03.0014] sowie die Liste der Zuordnungen von<br />

Personen zu Rollen 3 .<br />

• Sämtliche Anträge an die Benutzerverwaltung wie Neuanlagen, Anpassungen in den<br />

1 Die Liste der zugriffsberechtigten Personen und deren Rollenzugehörigkeit ist ersichtlich unter Laufwerk N \ 01_SHP-SYRIUS<br />

\ 07_Security \ Syrius_User \ Gesamtliste_Rollen_definiert_Betrieb_R2.xlsx.<br />

2 Die zugriffsberechtigten Personen und deren Zuordnung zu Gruppenprofilen (Rollen) kann unter „Active Directory“ eingesehen<br />

werden.<br />

3<br />

Die Liste ist ersichtlich unter Laufwerk N \ 01_SHP-SYRIUS \ 07_Security \ Syrius_User \<br />

Gesamtliste_Rollen_definiert_Betrieb_R2.xlsx<br />

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Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

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Benutzerberechtigungen oder Löschungen müssen schriftlich oder elektronisch durch<br />

autorisierte Personen genehmigt werden. Im Falle der Berechtigungsvergabe ist zu<br />

spezifizieren, welche Berechtigungen der Benutzer erhalten soll. Im Falle einer Anpassung in<br />

den Benutzerberechtigungen ist zu spezifizieren, welche Berechtigungen gelöscht werden<br />

sollen bzw. welche Berechtigungen neu vergeben werden sollen.<br />

• Bei der Benutzerverwaltung muss folgende Gewaltentrennung eingehalten werden:<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

Der Antragsteller darf nicht gleichzeitig den Antrag genehmigen.<br />

Derjenige, der den Antrag genehmigt, muss dem Antragsteller hierarchisch<br />

übergeordnet sein. Ausnahmen bestehen auf Stufe Bereichsleiter.<br />

Der Antragsteller und derjenige, der den Antrag genehmigt, dürfen den Antrag nicht<br />

ausführen.<br />

Derjenige, der Zugriffsverstösse überwacht, darf nicht Antragssteller sein. Er darf<br />

auch nicht derjenige sein, der die Anträge genehmigt oder ausführt.<br />

Diejenigen, die Administratoren-Aktionen durchführen können, dürfen nicht die<br />

Überwachung der Administratoren-Aktionen ausführen.<br />

Die geforderte Gewaltentrennung wird wie folgt umgesetzt:<br />

Tabelle 8: Gewaltentrennung bei Vergabe von Zugriffsberechtigungen<br />

Rolle<br />

Verantwortlich<br />

Antragsteller • Personalwesen<br />

• Fachbereich Mitarbeiter oder Leiter<br />

• <strong>ÖKK</strong> Mitarbeiter<br />

Fachbereich • <strong>ÖKK</strong> Leiter Privatkunden/Finanzen/Controlling oder Stv.<br />

• <strong>ÖKK</strong> Leiter Unternehmenskunden/Marketing oder Stv.<br />

• <strong>ÖKK</strong> Leiter Schadenabwicklung oder Stv.<br />

• <strong>ÖKK</strong> Leiter IT: Die Berechtigung für den <strong>ÖKK</strong> SYRIUS Support oder Stv.<br />

<strong>ÖKK</strong> Support<br />

(1st und 2nd Level)<br />

-> Umsetzung<br />

<strong>ÖKK</strong> Support setzt den Berechtigungsauftrag um oder leitet diesen an den<br />

Outsourcer weiter. Beim Outsourcer ist definiert, von welchen Personen<br />

Berechtigungsaufträge entgegengenommen werden dürfen.<br />

Der Standardzugriff (Terminalclient, E-Mail) am <strong>ÖKK</strong>-Arbeitsplatz wird durch die Abteilung Betrieb<br />

Informatik vorgenommen.<br />

Im Anhang 2: Prozess Zugriffsberechtigungen ist der Prozess zur Vergabe/Mutation/Entzug von<br />

Zugriffsberechtigungen am Beispiel von Syrius dokumentiert. Der gesamte Prozess ist formularbasiert<br />

und kann somit nachvollzogen werden. Nach Abschluss des Prozesses wird das Formular im<br />

Personaldossier abgelegt.<br />

Für den Zugriff auf Syrius ist ein Username und Passwort notwendig. Die Vergabe der<br />

Zugriffsberechtigungen in Syrius ist wie folgt geregelt:<br />

1. User wird einer Rolle zugewiesen.<br />

2. Den Rollen werden entsprechende Zugriffsberechtigungen in Form von Tasks und Processes<br />

erteilt.<br />

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Die Zuordnung der einzelnen Rollen zu Task und Processes ist im System hinterlegt und kann bei der<br />

Centris AG eingefordert werden. Die Liste der Zuordnungen von Personen zu Rollen kann bei <strong>ÖKK</strong><br />

eingesehen werden 1 .<br />

Die Vergabeprozess für Zugriffsberechtigungen weitere Subsysteme (auf welche <strong>ÖKK</strong><br />

zugriffsberechtigt ist) erfolgt analog dem Zugriffsberechtigungsprozess für Syrius.<br />

5.2.3. Aufhebung der Zugriffsberechtigung<br />

Die Benutzer des <strong>ÖKK</strong>-Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong> sind nur so lange zugriffsberechtigt,<br />

als sie die Daten für die Ausübung ihrer Arbeitsfunktion benötigen. Bei Austritten sowie bei<br />

Aufgabenwechseln innerhalb von <strong>ÖKK</strong> wird die Zugriffsberechtigung entzogen und die für den neuen<br />

Aufgabenbereich benötigten Zugriffsberechtigungen müssen neu beantragt werden.<br />

Die Aufhebung der Zugriffe erfolgt analog der Erteilung der Zugriffsberechtigung durch die<br />

Vorgesetzten mittels formalisiertem Prozess (siehe auch <strong>Bearbeitungsreglement</strong> VAD [03.0014] und<br />

Liste Rollenverteilung Syrius (vgl. Fussnote 1).<br />

5.2.4. Zugriffskontrolle in der Test-Umgebung<br />

Die Test- und Produktionssysteme werden strikt getrennt. Die Zugriffsberechtigungen auf den<br />

Testsystemen sind analog den Produktionssystemen zu handhaben.<br />

5.2.5. Administrative Zugriffe<br />

Administratoren des <strong>ÖKK</strong>-Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong> verfügen über persönliche und<br />

dedizierte Administratoren-Accounts.<br />

Im Rahmen des IKS wird festgelegt, dass Log-Aufzeichnungen von Administratoren-Aktionen geführt<br />

werden müssen (siehe Infrastruktur Benutzerverwaltung, Realisierungskonzept [14.0023])<br />

Administrative Zugriffe auf das Subsystem Syrius und Sumex II hat nur die Centris AG.<br />

5.3. Periodische Kontrollen<br />

Im Rahmen des IKS [14.0023] und dem Realisierungskonzept Syrius Benutzerverwaltung 2 werden<br />

jährlich folgende Kontrollen durchgeführt und Nachweise gefordert:<br />

• Ablage und Nachvollziehbarkeit des formalisierten Zugriffsberechtigungsprozesses.<br />

• Erstellung einer Benutzerliste aus den Subsystemen mit entsprechenden Berechtigungen, die<br />

von den Fachbereichen zu prüfen und zu genehmigen ist.<br />

• Nachweis, dass die Überwachung von Zugriffsverstössen periodisch erfolgt ist.<br />

• Nachweis, dass die Log-Aufzeichnungen von Administratoren-Aktionen periodisch überprüft<br />

werden.<br />

• Nachweis, dass die geforderten Passwort- und Sicherheitseinstellungen erfüllt wurden.<br />

Zusätzlich werden folgenden Kontrollen durchgeführt.<br />

• Stichproben bezüglich der Einhaltung von Weisungen.<br />

• Periodische Stichproben durch die Vorgesetzten.<br />

1 Ersichtlich unter Laufwerk N \ 01_SHP-SYRIUS \ 07_Security \ Syrius_User \ Gesamtliste_Rollen_definiert_Betrieb_R2.xlsx.<br />

2 Dokument <strong>ÖKK</strong> IKS IT Standards & Prozesse, Syrius Benutzerverwaltung, Realisierungskonzept, vgl. Laufwerk N / IKS-<br />

Betrieb / ITGC / 20_Syrius / IKS_IT_Realisierungskonzept_Benutzerverwaltung_SYRIUS_V6 0_20130814.docx.<br />

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6. Bearbeitung der Daten/Datenkategorien<br />

6.1. Datenherkunft/Datenbeschaffung<br />

Die Daten stammen von Leistungserbringern gemäss KVG und VVG, Versicherten, anderen<br />

Sozialversicherungen, Gerichten und Betreibungsämtern sowie von den in den Umsystemen<br />

verwalteten Versichertenstammdaten.<br />

6.2. Datenkategorien<br />

Folgende Datenkategorien werden pro Subsystem bearbeitet:<br />

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Tabelle 9: Datenkategorien Subsystem Syrius<br />

Syrius<br />

Name/Adresse/Tel. Religion, Weltanschauung<br />

Geburtsdatum Politische Gesinnung, Parteizugehörigkeit<br />

Familienverhältnisse Gesundheit<br />

Nationalität Intimsphäre<br />

AHV-Nummer Rassenzugehörigkeit<br />

Gesetzliche Vertretung Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

Angehörige Administrative/strafrechtliche Sanktionen<br />

Angaben zur Behinderung Persönlichkeitsprofil<br />

Tabelle 10: Datenkategorien Subsystem Sumex II<br />

Sumex II<br />

Name/Adresse/Tel. Religion, Weltanschauung<br />

Geburtsdatum Politische Gesinnung, Parteizugehörigkeit<br />

Familienverhältnisse Gesundheit<br />

Nationalität Intimsphäre<br />

AHV-Nummer Rassenzugehörigkeit<br />

Gesetzliche Vertretung Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

Angehörige Administrative/strafrechtliche Sanktionen<br />

Angaben zur Behinderung Persönlichkeitsprofil<br />

Tabelle 11: Datenkategorien Subsystem Cent<br />

Cent<br />

Name/Adresse/Tel. Religion, Weltanschauung<br />

Geburtsdatum Politische Gesinnung, Parteizugehörigkeit<br />

Familienverhältnisse Gesundheit<br />

Nationalität Intimsphäre<br />

AHV-Nummer Rassenzugehörigkeit<br />

Gesetzliche Vertretung Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

Angehörige Administrative/strafrechtliche Sanktionen<br />

Angaben zur Behinderung Persönlichkeitsprofil<br />

Tabelle 12: Datenkategorien Subsystem MediData<br />

MediData<br />

Name/Adresse/Tel. Religion, Weltanschauung<br />

Geburtsdatum Politische Gesinnung, Parteizugehörigkeit<br />

Familienverhältnisse Gesundheit<br />

Nationalität Intimsphäre<br />

AHV-Nummer Rassenzugehörigkeit<br />

Gesetzliche Vertretung Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

Angehörige Administrative/strafrechtliche Sanktionen<br />

Angaben zur Behinderung Persönlichkeitsprofil<br />

Tabelle 13: Datenkategorien Subsystem Medgate<br />

Medgate<br />

Name/Adresse/Tel. Religion, Weltanschauung<br />

Geburtsdatum Politische Gesinnung, Parteizugehörigkeit<br />

Familienverhältnisse Gesundheit<br />

Nationalität Intimsphäre<br />

AHV-Nummer Rassenzugehörigkeit<br />

Gesetzliche Vertretung Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

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Angehörige Administrative/strafrechtliche Sanktionen<br />

Angaben zur Behinderung Persönlichkeitsprofil<br />

Tabelle 14: Datenkategorien Subsystem OFAC<br />

OFAC<br />

Name/Adresse/Tel. Religion, Weltanschauung<br />

Geburtsdatum Politische Gesinnung, Parteizugehörigkeit<br />

Familienverhältnisse Gesundheit<br />

Nationalität Intimsphäre<br />

AHV-Nummer Rassenzugehörigkeit<br />

Gesetzliche Vertretung Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

Angehörige Administrative/strafrechtliche Sanktionen<br />

Angaben zur Behinderung Persönlichkeitsprofil<br />

Tabelle 15: Datenkategorien Subsystem <strong>ÖKK</strong> DWH (Cognos)<br />

<strong>ÖKK</strong> DWH (Cognos)<br />

Name/Adresse/Tel. Religion, Weltanschauung<br />

Geburtsdatum Politische Gesinnung, Parteizugehörigkeit<br />

Familienverhältnisse Gesundheit<br />

Nationalität Intimsphäre<br />

AHV-Nummer Rassenzugehörigkeit<br />

Gesetzliche Vertretung Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

Angehörige Administrative/strafrechtliche Sanktionen<br />

Angaben zur Behinderung Persönlichkeitsprofil<br />

Tabelle 16: Datenkategorien Subsystem Sunet Online<br />

Sunet Online<br />

Name/Adresse/Tel. Religion, Weltanschauung<br />

Geburtsdatum Politische Gesinnung, Parteizugehörigkeit<br />

Familienverhältnisse Gesundheit<br />

Nationalität Intimsphäre<br />

AHV-Nummer Rassenzugehörigkeit<br />

Gesetzliche Vertretung Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

Angehörige Administrative/strafrechtliche Sanktionen<br />

Angaben zur Behinderung Persönlichkeitsprofil<br />

Tabelle 17: Datenkategorien Subsystem Legal & Compliance<br />

Legal & Compliance<br />

Name/Adresse/Tel. Religion, Weltanschauung<br />

Geburtsdatum Politische Gesinnung, Parteizugehörigkeit<br />

Familienverhältnisse Gesundheit<br />

Nationalität Intimsphäre<br />

AHV-Nummer Rassenzugehörigkeit<br />

Gesetzliche Vertretung Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

Angehörige Administrative/strafrechtliche Sanktionen<br />

Angaben zur Behinderung Persönlichkeitsprofil<br />

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6.3. Datenbearbeitung, Datenbearbeitung durch Dritte und<br />

Datenbekanntgabe<br />

6.3.1. Datenbearbeitung nach Art. 42 KVG i.V.m. Art. 84 KVG<br />

Die Datenbearbeitung erfolgt gestützt auf Art. 42 i.V.m. Art. 84 KVG. Die Bearbeitung der<br />

Diagnosedaten erfolgt ausschliesslich zur Überprüfung der Rechnungen auf die durch Art. 56 KVG<br />

vorgegebene Pflicht des Krankenversicherers, die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.<br />

Im Falle der Rechnungsstellung bei einem Vergütungsmodell vom Typus DRG (stationäre Leistungen)<br />

werden zusätzlich die Ausführungsbestimmungen nach Art. 59a KVV berücksichtigt.<br />

6.3.2. Datenbearbeitung durch Dritte nach Art. 84 KVG bzw. 10a DSG<br />

Gemäss Art. 84 KVG ist <strong>ÖKK</strong> als mit der Durchführung der sozialen Krankenversicherung betrautes<br />

Organ befugt, Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerter Daten und<br />

Persönlichkeitsprofile, durch Dritte bearbeiten zu lassen.<br />

Bei der Bearbeitung von Personendaten durch Dritte, die sogenannten „Outsourcingnehmer“, sind<br />

stets die massgeblichen Anforderungen des DSG, insbesondere Art. 10a DSG, zu berücksichtigen.<br />

Diese Bestimmung statuiert, dass der Outsourcingnehmer die Daten die Daten nur so bearbeiten darf,<br />

wie es die <strong>ÖKK</strong> selbst es tun dürfte und dass sich die <strong>ÖKK</strong> zu vergewissern hat, dass der<br />

Outsourcingnehmer die Datensicherheit gewährleistet. Sie bietet die gesetzliche Grundlage für das<br />

Outsourcing in den Fällen, in denen <strong>ÖKK</strong> als privater Krankenversicherer nach VVG auftritt.<br />

6.3.3. Datenbekanntgabe nach Art. 84a KVG<br />

Die weitere Datenbekanntgabe ist abschliessend in Art. 84a KVG geregelt. So können im Einzelfall<br />

und auf schriftlich begründetes Gesuch hin Daten gemäss den spezifischen Anforderungen<br />

namentlich an Strafgerichte und Strafuntersuchungsbehörden sowie mit schriftlicher Einwilligung der<br />

versicherten Person an Dritte weitergegeben werden.<br />

6.3.4. Datenbearbeitung im Auftrag für Partnerversicherungen<br />

(Insourcing)<br />

<strong>ÖKK</strong> bearbeitet im <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong> in Anwendung von Art. 84 KVG<br />

Personendaten im Rahmen der Durchführung der obligatorischen Krankversicherung für andere<br />

Krankenversicherer (Partnerversicherungen), welche basierend auf Vereinbarungen diese<br />

Bearbeitung an <strong>ÖKK</strong> übertragen haben. Bei der Partnerversicherung handelt es sich um die<br />

Krankenversicherung Flaachtal AG (KVF).<br />

Zudem bearbeitet <strong>ÖKK</strong> im Zusatzversicherungsbereich (VVG) Daten im Auftrag ihrer<br />

Schwestergesellschaft, der <strong>ÖKK</strong> Versicherungen AG.<br />

Für diese auftragsmässig übernommenen Datenbearbeitungen ist <strong>ÖKK</strong> für die Einhaltung der<br />

Informationspflicht gemäss Art. 14 DSG verantwortlich.<br />

Zudem betreibt <strong>ÖKK</strong> eine von der <strong>ÖKK</strong> Kranken- und Unfallversicherungen AG unabhängige<br />

Personalkranken- und Unfallversicherung für ihre Mitarbeiter und derer Angehörigen. Die<br />

Personalkrankenversicherung ist personell und organisatorisch von der <strong>ÖKK</strong> Kranken- und<br />

Unfallversicherungen AG getrennt.<br />

6.3.5. Liste Bekanntgabe der Daten<br />

Im <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong> gilt eine Holschuld für Mitarbeitende, d.h. die<br />

involvierten Organisationseinheiten werden nicht automatisch mit Daten beliefert oder Mitarbeitende<br />

können auch Daten nicht weiterleiten, sondern müssen sich die notwendigen Daten abholen. Hierfür<br />

werden entsprechende Zugriffsberechtigungen benötigt.<br />

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Version 4.0 33/44


Für die Weitergabe von Daten an Dritte sind die Regelungen aus der Weisung Datenschutz [03.0009]<br />

zu befolgen (Kapitel Weitergabe von Personendaten).<br />

Auskünfte an die versicherten Personen (Kundinnen und Kunden) werden nur gemäss den Vorgaben<br />

aus der Weisung Datenschutz [03.0009] erteilt (Kapitel Auskünfte).<br />

Daten aus dem <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong> werden gemäss der Liste der<br />

technischen Schnittstellen Kap. 3.2 elektronisch oder an die nachfolgend aufgeführten Empfänger via<br />

andere Medien bekanntgegeben.<br />

<strong>ÖKK</strong> hat mit allen Datenempfängern vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen.<br />

Tabelle 18: Liste der Bekanntgabe der Daten<br />

Medium<br />

Empfänger Datenart <strong>ÖKK</strong> Zweck Periodizität<br />

Rechtsgrundlage<br />

Cent<br />

• Cent<br />

• Centris<br />

• Die Schweizerische Post<br />

Rechnungsdaten<br />

Scan<br />

Nach<br />

Bedarf<br />

Transport<br />

der Papierrechnungen<br />

zu Cent.<br />

KVG 84<br />

DL-Vertrag<br />

mit Centris<br />

Papierrechnungen<br />

werden<br />

gescannt<br />

und elektronisch<br />

der<br />

Centris<br />

übermittelt.<br />

Syrius<br />

• Sanacare (Arztpraxis)<br />

• Centramed (Arztpraxen)<br />

• RVK<br />

• Veka-Zentrum<br />

Versichertenkarte<br />

(Prüfung der<br />

Versicherungsdeckung)<br />

• Cent (Stammdaten<br />

Rechnungsscanning)<br />

• Medgate (Telemedizin)<br />

• Postfinance<br />

(Auszahlungen, DD)<br />

• SIX (LSV)<br />

• MediData (E- Rechnungen)<br />

• EOS (Überwachung und<br />

Erstellung von<br />

Betreibungsdokumenten)<br />

• ZMV (Zentrale<br />

Meldestelle für<br />

Versicherungswechsel)<br />

• Kantone (Individuelle<br />

Prämienverbilligung)<br />

• Die Schweizerische Post<br />

Stammdaten,<br />

Leistungsdaten,<br />

Prämiendaten,<br />

Mahnungen,<br />

Kostengutsprachen,<br />

Deckungsdaten<br />

Leistungserbringung<br />

gemäss<br />

Vertrag<br />

(Empfänger)<br />

Nach<br />

Bedarf<br />

Papier und<br />

elektronisch<br />

KVG 84<br />

(Bearbeiter)<br />

KVG 84a I<br />

lit. a<br />

(Leistungserbringer)<br />

DL-Vertrag<br />

mit Centris<br />

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Medgate<br />

RVK<br />

Leistungsdaten,<br />

Rechnungsdaten,<br />

ohne<br />

konkrete<br />

Diagnoseangabe<br />

Prüfung d.<br />

Berechtigung<br />

Telemedizin<br />

Nach<br />

Bedarf<br />

Medium<br />

Empfänger Datenart <strong>ÖKK</strong> Zweck Periodizität<br />

Rechtsgrundlage<br />

FTP-Server KVG 84<br />

DL-Vertrag<br />

Medgate<br />

und RVK<br />

MediData<br />

Centris<br />

Rechnungsdaten,<br />

Rechnungsantworten,<br />

Mahnungen<br />

Kostengutsprachen<br />

Zugriff nur<br />

bei Verarbeitungsproblemen<br />

Nach<br />

Bedarf<br />

Elektronisch<br />

verschlüsselt<br />

mit<br />

Authentifizierungssystem<br />

KVG 84a I<br />

lit. a<br />

DL-Vertrag<br />

mit<br />

MediData /<br />

Centris<br />

OFAC<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Rechnungsdaten,<br />

Rechnungsantworten<br />

Mahnungen<br />

Nur bei<br />

Verarbeitungsproblemen<br />

Nach<br />

Bedarf<br />

Elektronisch<br />

verschlüsselt<br />

mit Authentifizierungssystem<br />

KVG 84<br />

und 84a I<br />

lit. a<br />

Kostengutsprachen<br />

Sumex II<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Rechnungsdaten<br />

(Stationäre und<br />

ambulante<br />

Rechnungen)<br />

Prüfen der<br />

Anspruchsberechtigung<br />

Nach<br />

Bedarf<br />

Sichere<br />

Übermittlung<br />

über Serververbindungen<br />

KVG 84a I<br />

lit. a bzw.<br />

Versicherungsvertrag<br />

Sunet Online<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Unfall- und<br />

Krankheitsdaten<br />

(Schadenmeldu<br />

ngen)<br />

Bearbeitung/<br />

Zuordnung<br />

an den<br />

Kunden in<br />

Syrius<br />

Unterscheidung<br />

zwischen<br />

UVG-<br />

Taggeld<br />

und<br />

Krankentaggeld<br />

unterschieden<br />

Nach<br />

Bedarf<br />

Elektronisch<br />

über Serververbindungen<br />

sicher<br />

übermittelt<br />

Versicherungsvertrag<br />

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Medium<br />

Empfänger Datenart <strong>ÖKK</strong> Zweck Periodizität<br />

Rechtsgrundlage<br />

Legal & Compliance<br />

• Die Schweizerische Post<br />

• Advokatur und Notariat<br />

Degiacomi Riedi<br />

Schreiber Schmid<br />

Philipp Sonder, Chur<br />

• Studio legale e notarile<br />

Gugiarri-Guerra,<br />

Lugano-Agno<br />

• Nouvjur-Etude<br />

d’avocats-Jean-Michel<br />

Duc, Lausanne<br />

• CMS von Erlach Henrici<br />

AG, Zürich<br />

• UK Rechtsdienst,<br />

Luzern<br />

• Fürsprecher Rudolf<br />

Luginbühl, Buttisholz<br />

Unfall- und<br />

Krankheitsdaten<br />

Durchführung<br />

eines<br />

rechtlichen<br />

Prozesses<br />

und<br />

rechtliche<br />

Beratung<br />

Nach<br />

Bedarf<br />

Post oder<br />

verschlüsselte<br />

E-Mail<br />

(sofern von<br />

der Kanzlei<br />

angeboten)<br />

Mandatsvertrag<br />

mit<br />

Anwaltskanzleien<br />

bzw.<br />

Zusammenarbeitsvertrag<br />

mit<br />

Fürsprecher<br />

Rudolf<br />

Luginbühl<br />

7. Datenaufbewahrung und -löschung<br />

7.1. Archivierungspflicht<br />

Mit Entscheid vom 5. August 2008 hat das Bundesgericht die Unterlagen aus der obligatorischen<br />

Grundversicherung der Krankenversicherer als nicht archivwürdig bezeichnet.<br />

7.2. Aufbewahrungsdauer, Löschung der Daten<br />

Die Aufbewahrungsdauer der Daten entspricht den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen und<br />

beträgt 10 Jahre, sofern sich aus dem Inhalt keine längere Dauer ergibt.<br />

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sind die Daten aus dem <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem<br />

<strong>Versicherungswesen</strong> unwiederherstellbar zu löschen sowie die Dokumente zu vernichten.<br />

7.3. Aufbewahrung der diagnosebasierten Daten nach Art. 59<br />

Abs. 1 ter KVV<br />

Auf die diagnosebasierten Daten (MDS-Daten) sowie Diagnosedaten (z.B. CHOP), welche der<br />

Administration für die Abwicklung der Vergütung übermittelt werden, hat entsprechend den<br />

spezifischen gesetzlichen Bestimmungen während ihrer Aufbewahrungsdauer ausschliesslich der<br />

VAD Zugriff. Die Daten werden nicht zusätzlich pseudonymisiert, sondern die Daten werden dem<br />

Zugriff der Administration vollständig entzogen.<br />

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sind die Daten aus dem <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem<br />

<strong>Versicherungswesen</strong> unwiederbringlich zu löschen.<br />

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8. Technische und organisatorische Massnahmen<br />

8.1. Zugangskontrolle<br />

Die Räumlichkeiten der Agenturen sind während den Öffnungszeiten frei zugänglich. Es befinden sich<br />

aber jederzeit Mitarbeitende der Agenturen in den Räumlichkeiten, welche externe Personen während<br />

ihrem Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Agenturen begleiten.<br />

Am Hauptsitz sind sämtliche Räumlichkeiten der <strong>ÖKK</strong>, in welchen besonders schützenswerte<br />

Personendaten bearbeitet werden, elektronisch und/oder mechanisch vor dem Zutritt unbefugter<br />

Personen gesichert. Das elektronische Schliesssystem am Hauptsitz basiert auf einer eigenen<br />

Benutzerverwaltung. Die Logistik führt ein Protokoll über den Betrieb der Schliessvorrichtungen.<br />

Besonders sensitive Räume, wie VAD-Räume, die Technikräume und die Rechenzentren, sind wie<br />

folgt gesichert:<br />

• Die elektronischen Datenträger in den von der <strong>ÖKK</strong> betriebenen Rechenzentren und<br />

dezentrale Server sind mit einer erhöhten Sicherheitsanforderung (Badge und Code)<br />

ausschliesslich für den Zugang spezifisch berechtigter Personen gesichert.<br />

• Die elektronischen Datenträger in dezentralen Servern und Computern, welche nicht durch die<br />

IT der <strong>ÖKK</strong> betrieben werden, sind denselben Sicherheitsvorkehrungen unterstellt, wie<br />

diejenigen, welche durch diese selbst betrieben werden.<br />

• Die Zugangskontrolle der VAD-Räume ist im <strong>Bearbeitungsreglement</strong> VAD [03.0014]<br />

reglementiert.<br />

In der Weisung Informationssicherheit [03.0011] werden Mitarbeitende verpflichtet, als vertraulich<br />

klassifizierte Unterlagen wegzuschliessen und den Computer vor Verlassen des Arbeitsplatzes zu<br />

sperren.<br />

Die Entsorgung von Papierdokumenten ist in der Weisung Datenschutz [03.0009] geregelt.<br />

Elektronische Datenträger werden durch ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen im Auftrag und<br />

unter Begleitung der Abteilung Betrieb Informatik fachgerecht entsorgt.<br />

8.2. Personendatenträgerkontrollen<br />

Durch informationstechnische Vorkehrungen ist es ausschliesslich berechtigten Personen möglich,<br />

Daten auf den elektronischen Datenträgern zu bearbeiten. Nur berechtigte Personen erhalten Zugriff<br />

auf das <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong>, auf die Subsysteme und insbesondere auch<br />

auf das System des VAD.<br />

In der Weisung Informationssicherheit [03.0011] werden Weisungen für den Umgang mit<br />

klassifizierten Informationen/Daten der Stufe D3 („hohe Datenschutzrelevanz“) und V3 („<strong>ÖKK</strong>-<br />

VERTRAULICH“) erlassen.<br />

Die Bearbeitung der Daten erfolgt dabei ausschliesslich über Citrix.<br />

8.3. Transportkontrolle<br />

8.3.1. Dezentrales Drucken<br />

Das Drucken von Dokumenten erfolgt auf dezentralen Druckern, welche alle in für die Öffentlichkeit<br />

unzugänglichen Bereichen untergebracht sind.<br />

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Version 4.0 37/44


Derzeit wird eine Code-Funktion geprüft, mittels welcher der Druck vertraulicher Dokumente künftig<br />

erst nach Eingabe eines Codes am jeweiligen Drucker ausgelöst werden kann.<br />

8.3.2. Drucken/Massenversand<br />

Grosse Druckaufträge für den Massenversand werden nicht durch <strong>ÖKK</strong> vorgenommen, sondern durch<br />

die Centris AG. Dort werden diese Daten miteinander verknüpft, gedruckt und maschinell verpackt.<br />

Wenn der Massenversand erfolgreich erledigt wurde, werden die Daten gelöscht.<br />

8.3.3. Physische Datenträger<br />

Die Speicherung von D3-/V3-Daten auf physischen Datenträgern zum Transport erfolgt<br />

ausschliesslich verschlüsselt (siehe auch Weisung Informationssicherheit [03.0011]).<br />

Für den Transport per Kurier oder Post sind die Vorgaben der Weisung Informationssicherheit<br />

[03.0011] zu befolgen.<br />

8.3.4. Netzwerk<br />

Das interne <strong>ÖKK</strong>-Netzwerk wird generell als vertraulich eingestuft. Datentransfers ausserhalb des<br />

Netzwerk erfolgen verschlüsselt oder mittels definierter Punkt zu Punkt Verbindung.<br />

<strong>ÖKK</strong> ist Teilnehmer des HIN-Netzwerkes, welches den verschlüsselten Mailversand zwischen allen<br />

Teilnehmenden ermöglicht (bspw. Ärzte, Spitäler).<br />

8.4. Bekanntgabekontrolle<br />

Datenempfänger, denen Personendaten mittels Einrichtungen zur Datenübertragung bekannt<br />

gegeben werden, werden über die Schnittstellen identifiziert. Die Liste der technischen Schnittstellen<br />

ist in Kap. 3.2 ersichtlich.<br />

8.5. Speicherkontrolle<br />

Die Benutzer erhalten spezifische Berechtigungen für Mutationen in den entsprechenden<br />

Subsystemen, die sie für die Erfüllung der nach dem Krankenversicherungsgesetz übertragenen<br />

Aufgaben benötigen. Die Berechtigungen werden periodisch überprüft (siehe auch Kap. 5.3)<br />

Daten dürfen nur auf Systemen von <strong>ÖKK</strong> oder den Outsourcer gespeichert werden. Eine Speicherung<br />

der D3- und V3-Daten auf privaten Geräten und in der „Cloud“ ist gemäss Weisung<br />

Informationssicherheit [03.0011] untersagt.<br />

Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten ist in der Weisung Datenschutz [03.0009]<br />

definiert.<br />

8.6. Benutzerkontrolle/Zugriffskontrolle<br />

Die Nutzung der Subsysteme, die schreibenden und lesenden Zugriffe sowie die Nutzung von<br />

Funktionen zur Datenübertragung werden durch Zugriffsberechtigungen gesteuert.<br />

Weisungen und Umsetzung der Zugriffskontrolle sind dem Kap. 5 zu entnehmen.<br />

8.7. Eingabekontrolle/Protokollierung<br />

Die Nachvollziehbarkeit der Eingaben, welche Personendaten zu welcher Zeit und von welcher<br />

Person eingegeben wurden, wird mittels Protokollierungen belegt.<br />

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Für die Protokollierung und dein sog. „Audit Trail“ werden die in den Applikationen standardmässig<br />

vorhandenen Funktionalitäten und Logfiles verwendet.<br />

Die Protokollierung wird in Anwendung von Art. 10 VDSG durchgeführt. D. h., die Protokolle werden<br />

während eines Jahres revisionsgerecht festgehalten. Sie sind ausschliesslich den Organen<br />

zugänglich, denen die Überwachung der Datenschutzvorschriften obliegt und dürfen nur für diesen<br />

Zweck verwendet werden.<br />

Über die Protokollierung werden die Mitarbeitenden im Rahmen der ordentlichen Ausbildung und<br />

mittels Weisung Informationssicherheit [03.0011] informiert.<br />

8.8. Massnahmen im Bereich der Endgeräte<br />

Es dürfen nur <strong>ÖKK</strong>-eigene Endgeräte oder speziell freigegebene Geräte am internen Netzwerk<br />

angeschlossen werden. Siehe Weisung Informationssicherheit [03.0011], die von sämtlichen<br />

Mitarbeitenden der <strong>ÖKK</strong> unterzeichnet wird.<br />

Die Endgeräte sind in zutrittsgeschützten Zonen platziert. Für den Umgang mit und die<br />

Datenspeicherung auf mobilen Endgeräten sind Vorgaben in der Weisung Informationssicherheit<br />

[03.0011] erlassen worden.<br />

Ausgedruckte Daten werden so aufbewahrt, dass Drittpersonen (z.B. Raumpflegepersonal) diese<br />

nicht einsehen und/oder kopieren können. Diese Daten werden in Anwendung der Weisung<br />

Informationssicherheit [03.0011] verschlossen aufbewahrt.<br />

8.9. Benutzerunterstützung und Meldepflicht<br />

Fachlich werden die Benutzer durch die Fachführungen der OE unterstützt.<br />

Die technische Unterstützung bezüglich Informatikmittel wird durch die <strong>ÖKK</strong> Informatik sowie von den<br />

jeweiligen Applikationseignern erbracht.<br />

Die Benutzer sind über die Klassifizierung der im <strong>ÖKK</strong>-Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

bearbeitbaren Daten und die Vorschriften im Umgang mit dem System sowie den Daten orientiert. Die<br />

Bestimmungen sind in der Weisung Informationssicherheit [03.0011] beschrieben. Mögliche<br />

Sanktionen bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzungen der Informatiksicherheit sind den<br />

Benutzern bekannt.<br />

Sämtliche Benutzer sind verpflichtet, folgende Feststellungen den Applikationseignern zu melden:<br />

• Fehler in den erfassten Daten;<br />

• Fehler bei der Identität der registrierten Person (Beispielsweise ungleiche Angaben zur<br />

gleichen Person in den verschiedenen Subsystemen);<br />

• Fehler in den Stammdaten oder deren Strukturen;<br />

• Beobachtete oder vermutete Schwachstellen bzw. Sicherheitsmängel des Systems;<br />

• Nicht umgesetzte oder nicht eingehaltene Sicherheitsmassnahmen;<br />

• Unvorhergesehene Ereignisse, die eine Auswirkung auf die Informatiksicherheit haben<br />

können;<br />

• Bezüglich Datensammlung besteht gemäss Weisung Datenschutz [03.0009] eine Meldepflicht<br />

zu Handen des BDSV.<br />

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9. Rechte der Versicherten<br />

9.1. Informationspflicht des Versicherers<br />

Art. 14 DSG verlangt die Information der betroffenen Person, wenn besonders schützenswerte<br />

Personendaten oder Persönlichkeitsprofile beschafft werden. Aufgrund des gesetzlichen Auftrags<br />

nach KVG zur Bearbeitung von Gesundheitsdaten gilt die Ausnahmeregelung nach Art. 14 Abs. 4 lit. a<br />

DSG, wonach die Informationspflicht des Inhabers der Datensammlung entfällt, wenn die Speicherung<br />

oder die Bekanntgabe ausdrücklich durch das Gesetz vorgesehen ist.<br />

9.2. Bekanntgabe von medizinischen Daten an Vertrauensärzte<br />

Die versicherte Person kann nach Art. 42 Abs. 5 KVG verlangen, dass der Leistungserbringer die<br />

medizinischen Angaben nur dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin des Versicherers nach<br />

Artikel 57 KVG bekannt gegeben wird.<br />

Ebenso ist in begründeten Fällen der Leistungserbringer berechtigt, anstelle der versicherten Person<br />

diese Vorgehensweise zu wählen.<br />

9.3. Auskünfte über Datenbearbeitungen<br />

Jede Person kann von <strong>ÖKK</strong> Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden. Das<br />

Auskunftsrecht richtet sich nach Art. 8 f. DSG sowie Art. 1 f. VDSG. Die Auskunftsgesuche sind unter<br />

Beilage einer Kopie eines amtlichen Ausweises an die im Anhang 1 (Kontaktadressen) vermerkte<br />

Adresse zu richten.<br />

Das Auskunftsverfahren ist in der Weisung Datenschutz [03.0009] geregelt.<br />

9.4. Berichtigungs- und Löschungsrechte<br />

Die Berichtigungs- und Löschungsrechte betroffener Personen richten sich nach Art. 5 Abs. 2 und<br />

Art. 25 DSG. Die Gesuche sind an die im Anhang 1 (Kontaktadressen) vermerkte Adresse zu richten.<br />

10. Abschliessende Bestimmungen<br />

10.1. Anhänge<br />

Die im vorliegenden <strong>Bearbeitungsreglement</strong> erwähnten Anhänge sind integrierende Bestandteile<br />

dieses <strong>Bearbeitungsreglement</strong>s:<br />

• Anhang 1 (Kontaktadressen)<br />

• Anhang 2 (Prozess Zugriffsberechtigungen)<br />

• Anhang 3 (Datenkategorien)<br />

Die jeweiligen Applikationseigner verwalten die sie betreffenden Dokumentationen. Das<br />

<strong>Bearbeitungsreglement</strong> wird durch den BDSV geführt.<br />

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10.2. Änderungen des Reglements<br />

Das <strong>Bearbeitungsreglement</strong> wird gemäss Art. 11 VDSG regelmässig von den Eignern der<br />

Datensammlungen aktualisiert. Dieses Reglement kann jederzeit geändert werden. Änderungen<br />

bedürfen der Schriftform und der Zustimmung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung und des BDSV.<br />

Verantwortung für die Nachführung dieses <strong>Bearbeitungsreglement</strong>s trägt der BDSV.<br />

10.3. Inkrafttreten<br />

Dieses Reglement inkl. Anhänge tritt per 01. April 2013 in Kraft.<br />

Anhang 1: Kontaktadressen<br />

Auskunfts-, Berichtigungs- und<br />

Löschungsgesuch sind zu richten an:<br />

Auskunft zu Datenschutzfragen erteilt:<br />

Auskunft zu fachlichen Fragen erteilt:<br />

Betrieblicher Datenschutzverantwortlicher<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Bahnhofstrasse 13<br />

7302 Landquart<br />

datenschutz@oekk.ch<br />

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Anhang 2: Prozess Zugriffsberechtigungen<br />

Abbildung 3: Zugriffsberechtigungsprozess Syrius<br />

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Anhang 3: Datenkategorien<br />

Im Anmeldeformular für Datensammlungen des EDÖB sind verschiedene Kategorien gelistet die<br />

jedoch von den verwendeten Datenkategorien der <strong>ÖKK</strong> abweichen. Zusätzlich wird im vorliegenden<br />

<strong>Bearbeitungsreglement</strong> in den tabellarischen Listen von Datenarten <strong>ÖKK</strong> gesprochen.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt das Mapping der verschiedenen Datenkategorien und Datenarten.<br />

Tabelle 19: Mapping Datenkategorien/-arten<br />

Datenkategorien EDÖB Datenkategorien <strong>ÖKK</strong> Datenarten <strong>ÖKK</strong><br />

Adresse Name/Adresse/Tel Stammdaten<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Geburtsdatum<br />

Geschlecht<br />

AHV-Nummer<br />

AHV-Nummer<br />

Familie Familienverhältnis Personalien<br />

Nationalität<br />

Nationalität<br />

Gesetzliche Vertretung<br />

Angehörige<br />

Religion<br />

Religion, Weltanschauung<br />

Politische Gesinnung, Parteizugehörigkeit<br />

Rassenzugehörigkeit<br />

Ausbildung<br />

Identität<br />

Beruf<br />

Arbeitsort<br />

Sprachen<br />

Gesundheit Gesundheit Rechnungs-, Leistungsdaten<br />

Gesundheits-, Diagnose-<br />

Einkommen<br />

Vermögen<br />

Finanzielle Situation<br />

Betreibungen<br />

Versicherungen<br />

Angaben zur Behinderung<br />

Intimsphäre<br />

Beurteilungen<br />

Massnahmen der sozialen Hilfe<br />

Administrative/strafrechtliche Sanktionen<br />

Persönlichkeitsprofil<br />

Daten, Unfall- und<br />

Krankheitsdaten<br />

Zahlungsdaten, Inkassodaten,<br />

Mahnungen,<br />

Kostengutsprachen<br />

Offert- und Antragsdaten<br />

Vertragsdaten<br />

Deckungsdaten<br />

Tarif- und Produktdaten<br />

Auswertungs-/Statistikdaten<br />

Prämiendaten<br />

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Genehmigung<br />

Das vorliegende Dokument wurde von der Geschäftsleitung genehmigt.<br />

Landquart,<br />

<strong>ÖKK</strong> Kranken- und Unfallversicherungen AG<br />

Heinrich Dinner<br />

Bereichsleiter Leistungen und Kooperationen<br />

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