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Bearbeitungsreglement Versicherungswesen - ÖKK

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Derzeit wird eine Code-Funktion geprüft, mittels welcher der Druck vertraulicher Dokumente künftig<br />

erst nach Eingabe eines Codes am jeweiligen Drucker ausgelöst werden kann.<br />

8.3.2. Drucken/Massenversand<br />

Grosse Druckaufträge für den Massenversand werden nicht durch <strong>ÖKK</strong> vorgenommen, sondern durch<br />

die Centris AG. Dort werden diese Daten miteinander verknüpft, gedruckt und maschinell verpackt.<br />

Wenn der Massenversand erfolgreich erledigt wurde, werden die Daten gelöscht.<br />

8.3.3. Physische Datenträger<br />

Die Speicherung von D3-/V3-Daten auf physischen Datenträgern zum Transport erfolgt<br />

ausschliesslich verschlüsselt (siehe auch Weisung Informationssicherheit [03.0011]).<br />

Für den Transport per Kurier oder Post sind die Vorgaben der Weisung Informationssicherheit<br />

[03.0011] zu befolgen.<br />

8.3.4. Netzwerk<br />

Das interne <strong>ÖKK</strong>-Netzwerk wird generell als vertraulich eingestuft. Datentransfers ausserhalb des<br />

Netzwerk erfolgen verschlüsselt oder mittels definierter Punkt zu Punkt Verbindung.<br />

<strong>ÖKK</strong> ist Teilnehmer des HIN-Netzwerkes, welches den verschlüsselten Mailversand zwischen allen<br />

Teilnehmenden ermöglicht (bspw. Ärzte, Spitäler).<br />

8.4. Bekanntgabekontrolle<br />

Datenempfänger, denen Personendaten mittels Einrichtungen zur Datenübertragung bekannt<br />

gegeben werden, werden über die Schnittstellen identifiziert. Die Liste der technischen Schnittstellen<br />

ist in Kap. 3.2 ersichtlich.<br />

8.5. Speicherkontrolle<br />

Die Benutzer erhalten spezifische Berechtigungen für Mutationen in den entsprechenden<br />

Subsystemen, die sie für die Erfüllung der nach dem Krankenversicherungsgesetz übertragenen<br />

Aufgaben benötigen. Die Berechtigungen werden periodisch überprüft (siehe auch Kap. 5.3)<br />

Daten dürfen nur auf Systemen von <strong>ÖKK</strong> oder den Outsourcer gespeichert werden. Eine Speicherung<br />

der D3- und V3-Daten auf privaten Geräten und in der „Cloud“ ist gemäss Weisung<br />

Informationssicherheit [03.0011] untersagt.<br />

Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten ist in der Weisung Datenschutz [03.0009]<br />

definiert.<br />

8.6. Benutzerkontrolle/Zugriffskontrolle<br />

Die Nutzung der Subsysteme, die schreibenden und lesenden Zugriffe sowie die Nutzung von<br />

Funktionen zur Datenübertragung werden durch Zugriffsberechtigungen gesteuert.<br />

Weisungen und Umsetzung der Zugriffskontrolle sind dem Kap. 5 zu entnehmen.<br />

8.7. Eingabekontrolle/Protokollierung<br />

Die Nachvollziehbarkeit der Eingaben, welche Personendaten zu welcher Zeit und von welcher<br />

Person eingegeben wurden, wird mittels Protokollierungen belegt.<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

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