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Bearbeitungsreglement Versicherungswesen - ÖKK

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Rechnungen, generelle Buchhaltungsfragen, Leistungspflicht, Fragen zu<br />

Leistungsabrechnungen, Fragen zu nicht versicherten Leistungen, Duplikats-Auslösungen<br />

• Auskunftserteilung an Leistungserbringer (tiers payant, tiers soldant, tiers garant) zu<br />

Kostengutsprachen, bestehende Versicherungsdeckung<br />

• Auskunftserteilung an Sozialbehörden zu Leistungsabrechnungen, Zahlungen,<br />

Leistungsaufstellungen, Duplikats-Auslösungen<br />

Limitationsüberprüfungen, welche vom Gesetz vorgeschrieben werden, werden aufgrund der<br />

Daten in Syrius vorgenommen. (bspw. gemäss KLV, MiGeL, SL, TarMed)<br />

Sumex II • Empfangen von elektronischen Rechnungen direkt vom Leistungserbringer (vertragliche<br />

Anforderung)<br />

• Automatisches Tarifprüfungssystem (TarMed, LOA, SL, Analyseliste etc. sind hinterlegt)<br />

• Automatisierte Rechnungsverarbeitung<br />

Cent<br />

MediData<br />

Medgate<br />

OFAC<br />

<strong>ÖKK</strong> DWH<br />

Cognos<br />

Sunet<br />

Online<br />

Legal &<br />

Compliance<br />

Der Prozess dient der Automatisierung der Rechnungsverarbeitung (Einscannen der<br />

Papierrechnung und anschliessendes Weiterleiten an Centris).<br />

Austausch von Dokumenten zur fachlichen und medizinischen Prüfung<br />

• Stufe 1: Schema XML 4.3 Prüfung<br />

• Stufe 2: Fachliche Prüfung<br />

• KVG und VVG<br />

KVG und VVG (für die Berechtigungsprüfung der Dienstleistung erforderlich)<br />

Plausibilisierung der Berechtigung von Versicherungsleistungen<br />

Die Daten werden erfasst, damit z.B. Produkte unabhängig der Gruppierung in Syrius gruppiert<br />

und ausgewertet werden können.<br />

Die Schadensmeldungen werden nach CCPM übermittelt. Dort werden die Daten von den<br />

entsprechenden Sachbearbeitern bearbeitet und in Syrius dem Kunden zugeordnet.<br />

Überprüfung der Rechtmässigkeit des unternehmerischen Handelns und Vertretung der<br />

unternehmerischen Interessen, sowie interner Rechtsdienst der <strong>ÖKK</strong><br />

Das Subsystem Syrius kann als Haupt-Subsystem bezeichnet werden. Die gelisteten Subsysteme<br />

werden in den nächsten Kapiteln eingehend beschrieben.<br />

2.5. Verantwortliche Stellen<br />

<strong>ÖKK</strong> ist verantwortlich für die Durchführung der obligatorischen und privaten Krankenversicherung im<br />

stationären wie im ambulanten Bereich gemäss den Art. 25 – 31 KVG bzw. gemäss VVG. Somit ist sie<br />

Inhaberin der Datensammlung bzw. des <strong>ÖKK</strong>-Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong>, in welchem<br />

die betreffenden Daten erfasst und weiterbearbeitet werden.<br />

Mit den hier dargestellten Massnahmen sorgt <strong>ÖKK</strong> für die Einhaltung der Vorschriften.<br />

Den Applikationseignern der <strong>ÖKK</strong> obliegt die technische Verantwortung bezüglich den einzelnen<br />

Applikationen.<br />

Für die einzelnen Datensammlungen werden Dateneigner ernannt. Dateneigner stellen die<br />

Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in technischer und organisatorischer Hinsicht<br />

sicher. Sie bestimmen die zum Bearbeiten der Daten befugten Personen und deren Zugriffrechte nach<br />

dem sog. „Need-to-know-Prinzip“<br />

Die Applikationseigner (technische Verantwortliche) der Subsysteme und die Dateneigner<br />

beaufsichtigen, dass sich die Mitarbeitenden an die Weisungen, das vorliegende<br />

<strong>Bearbeitungsreglement</strong> und seine Anhänge halten.<br />

Die Funktionen des Applikations- und des Dateneigners können durch ein und dieselbe Person<br />

wahrgenommen werden.<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

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