Bearbeitungsreglement Versicherungswesen - ÖKK
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10.2. Änderungen des Reglements<br />
Das <strong>Bearbeitungsreglement</strong> wird gemäss Art. 11 VDSG regelmässig von den Eignern der<br />
Datensammlungen aktualisiert. Dieses Reglement kann jederzeit geändert werden. Änderungen<br />
bedürfen der Schriftform und der Zustimmung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung und des BDSV.<br />
Verantwortung für die Nachführung dieses <strong>Bearbeitungsreglement</strong>s trägt der BDSV.<br />
10.3. Inkrafttreten<br />
Dieses Reglement inkl. Anhänge tritt per 01. April 2013 in Kraft.<br />
Anhang 1: Kontaktadressen<br />
Auskunfts-, Berichtigungs- und<br />
Löschungsgesuch sind zu richten an:<br />
Auskunft zu Datenschutzfragen erteilt:<br />
Auskunft zu fachlichen Fragen erteilt:<br />
Betrieblicher Datenschutzverantwortlicher<br />
<strong>ÖKK</strong><br />
Bahnhofstrasse 13<br />
7302 Landquart<br />
datenschutz@oekk.ch<br />
<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />
Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />
Version 4.0 41/44