23.12.2013 Aufrufe

Bearbeitungsreglement Versicherungswesen - ÖKK

Bearbeitungsreglement Versicherungswesen - ÖKK

Bearbeitungsreglement Versicherungswesen - ÖKK

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

10.2. Änderungen des Reglements<br />

Das <strong>Bearbeitungsreglement</strong> wird gemäss Art. 11 VDSG regelmässig von den Eignern der<br />

Datensammlungen aktualisiert. Dieses Reglement kann jederzeit geändert werden. Änderungen<br />

bedürfen der Schriftform und der Zustimmung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung und des BDSV.<br />

Verantwortung für die Nachführung dieses <strong>Bearbeitungsreglement</strong>s trägt der BDSV.<br />

10.3. Inkrafttreten<br />

Dieses Reglement inkl. Anhänge tritt per 01. April 2013 in Kraft.<br />

Anhang 1: Kontaktadressen<br />

Auskunfts-, Berichtigungs- und<br />

Löschungsgesuch sind zu richten an:<br />

Auskunft zu Datenschutzfragen erteilt:<br />

Auskunft zu fachlichen Fragen erteilt:<br />

Betrieblicher Datenschutzverantwortlicher<br />

<strong>ÖKK</strong><br />

Bahnhofstrasse 13<br />

7302 Landquart<br />

datenschutz@oekk.ch<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

Version 4.0 41/44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!