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Bearbeitungsreglement Versicherungswesen - ÖKK

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3.3. Genutzte Informatikmittel (Konfiguration)<br />

3.3.1. <strong>ÖKK</strong><br />

Die Informatikabteilung von <strong>ÖKK</strong> führt ein zentrales Inventar aller Informatiksysteme mit den<br />

entsprechenden Konfigurationen, welche durch die <strong>ÖKK</strong> Abteilungen Betrieb Informatik bzw.<br />

Applikationen betreut werden.<br />

Weisungen im Umgang mit Informatiksystemen und Endgeräten sind der Weisung<br />

Informationssicherheit [03.0011] zu entnehmen.<br />

3.3.2. Centris<br />

Die notwendigen Informatikmittel (Applikation, Datenbank, Betriebssystem, Netzwerk) werden<br />

vollständig durch die Centris AG betreut. Der Bezug der IT-Dienstleistungen ist vertraglich geregelt.<br />

Für die durch <strong>ÖKK</strong> von der Centris AG bezogenen IT-Dienstleistungen der Applikationen Sumex<br />

wurde ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen.<br />

• Die Centris AG verpflichtet sich, ihre Mitarbeitenden sowie andere Hilfspersonen und<br />

beigezogene Dritte, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie die Schweigepflicht<br />

nach Art. 33 ATSG einzuhalten. Dies umfasst auch die Vornahme der nötigen technischen<br />

und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen.<br />

• Die Centris AG verpflichtet sich zudem, den Kreis der Mitarbeitenden, die zu den<br />

Kundendaten Zugang haben, auf das Notwendige einzuschränken.<br />

• Die Centris AG verpflichtet sich, Kunden-Daten nicht an Dritte weiterzugeben und sorgt dafür,<br />

dass Dritte keinen Zugang zu diesen Daten erhalten.<br />

Die <strong>ÖKK</strong> ist berechtigt, die Einhaltung der Datenschutz- und Geheimhaltungsanforderungen zu<br />

überprüfen.<br />

Für die Applikation Syrius besteht ebenfalls eine vertragliche Vereinbarung, in der die Centris AG<br />

die Verantwortung für die Durchführung der Bearbeitung personenbezogener oder sonstiger sensitiver<br />

Daten gemäss den schriftlichen Weisungen des Kunden sowie unter Einhaltung der geltenden<br />

Datenschutzbestimmungen und der firmeneigenen Richtlinien zur technischen und organisatorischen<br />

Datensicherung übernimmt.<br />

3.4. Dokumentationen<br />

Unterlagen über die Planung und Realisierung des <strong>ÖKK</strong>-Informationssystems <strong>Versicherungswesen</strong><br />

liegen bei der <strong>ÖKK</strong> Informatik vor.<br />

Für den Betrieb führt die <strong>ÖKK</strong> eine IKS-Dokumentation auf die in einzelnen Kapiteln des vorliegenden<br />

<strong>Bearbeitungsreglement</strong>s verwiesen wird.<br />

3.4.1. Softwareentwicklung<br />

Es wird eine Trennung zwischen Test und Produktion eingehalten.<br />

<strong>ÖKK</strong> macht keine Softwareentwicklung. Diese wird an externe Dienstleister vergeben oder direkt<br />

durch den Software-Hersteller vorgenommen.<br />

Anträge für die Weiterentwicklung des Systems werden zusammengefasst und im Rahmen des<br />

Release- und Change Managements von <strong>ÖKK</strong> umgesetzt. Outsourcer sind ebenfalls in den<br />

Prozessen integriert. Die gesamten Prozesse werden nachvollziehbar dokumentiert.<br />

<strong>ÖKK</strong>| <strong>Bearbeitungsreglement</strong> <strong>ÖKK</strong>-<br />

Informationssystem <strong>Versicherungswesen</strong><br />

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