2010 - Deutsche Alpenvereinssektion Berchtesgaden
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Aus dem Archiv -<br />
Pflanzenschonbezirk von 1910<br />
1897 erschien in den „Mittheilungen des <strong>Deutsche</strong>n und Österreichischen Alpenvereins“<br />
ein Beitrag mit dem Titel „Ein alpiner Pflanzenhort“. Der Verfasser Eduard<br />
Sacher aus Krems regte an, gefährdete Pflanzenarten ebenso zu schützen, wie das Auerwild<br />
oder den Steinbock, die ohne den Schutz des Menschen bereits ausgestorben<br />
wären: „Im Haushalte der Natur aber ist eine Pflanzenart von derselben Wichtigkeit<br />
wie eine Thierart und für den Mann der Wissenschaft ihre Erhaltung von gleichem<br />
Werthe“. Die Idee alpiner Schutzgebiete war geboren.<br />
1900 wurde der „Verein zum Schutze und zur Pflege der Alpenpflanzen“ gegründet.<br />
Er griff die Anregung Sachers auf und schlug vor, Teile des Karwendelgebirges und der<br />
<strong>Berchtesgaden</strong>er Alpen als „Pflanzenreservationen“ einzurichten, nach dem Vorbild<br />
des Yellowstone Nationalparks in den USA.<br />
1908 beklagte der Verein in seinem 8. Bericht „… der sich immer steigernde Touristenstrom,<br />
der ausgedehnte Großhandel mit Alpenblumen bedrohen die Alpenflora<br />
in ihrem Gesamtbestande“ und ging nun ernsthaft daran, die Schaffung eines Pflanzenschonbezirks<br />
<strong>Berchtesgaden</strong>er Alpen vorzubereiten. In die Vorarbeiten schaltete<br />
man den 1. Vorsitzenden der <strong>Alpenvereinssektion</strong> <strong>Berchtesgaden</strong> Regierungsrat Kaerlinger<br />
und den Vorstand des Forstamtes <strong>Berchtesgaden</strong> Forstrat Hauber ein (der auch<br />
Referent des Kaerlingerhauses war).<br />
1910 meldeten die „Mittheilungen des D.u.Ö.A.V.“:<br />
Ein Pflanzenschonbezirk in den bayrischen Alpen. Das k. Bezirksamt <strong>Berchtesgaden</strong><br />
hat auf Antrag des „Vereins zum Schutze und zur Pflege der Alpenpflanzen“ (Sitz in<br />
Bamberg) unter dem 21. Mai in dankenswerter Weise distriktpolizeiliche Vorschriften<br />
zum Schutze einheimischer Pflanzen erlassen, und zwar auf Grund und in Ergänzung<br />
der am 19. Oktober v.J. erschienenen diesbezüglichen oberpolizeilichen Verfügungen<br />
von Oberbayern….Nach § 2 dieser Vorschriften wird als Pflanzenschonbezirk<br />
erklärt das Gebiet, das einerseits von der Landesgrenze, andererseits von einer<br />
Linie begrenzt wird, die vom Torrener Joch nach dem Königsbergbach und dem Königsbach<br />
zum Kessel, dann über den Königssee und entlang des Eisbachs zur Hirschwiese,<br />
von dieser über die Rotleitenschneid zum Großen Hundstod verläuft. In<br />
diesem Gebiet ist das Pflücken, Abreißen, Ausgraben, Ausreißen, Sammeln und Fortbringen<br />
wildwachsender Pflanzen aller Art verboten. Ausgenommen ist das Sammeln<br />
von Pflanzen zu wissenschaftlichen Zwecken auf Grund eines widerruflich ausgestellten<br />
Erlaubnisscheins. Somit wäre der erste Pflanzenschonbezirk (Reservation) im<br />
Alpengebiet geschaffen, ein Erfolg, auf den der rührige Verein stolz sein kann.<br />
Das Sammeln von Pflanzen zu wissenschaftlichen Zwecken war bis 1912 die Aufgabe<br />
von Karl Magus, cand. rer. nat., München, wie uns der Bericht der Sektion <strong>Berchtesgaden</strong><br />
des D.u.Ö.A.V für die Jahre 1910,1911,1912 mitteilt:<br />
Wie vielleicht noch nicht allgemein bekannt sein dürfte, fällt das Gebiet um den Fun-<br />
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