Darum: - Zahnärztekammer Niedersachsen
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»Praxisbegehungen!«<br />
BEMERKUNGEN ZU EINER INFORMATIONSVERANSTALTUNG IN CUXHAVEN<br />
Das Interesse steigt<br />
mit der Aktualität.<br />
Mehr als 60<br />
Interessierte waren<br />
am 23.8.2013<br />
der Einladung ihres Kreisstellenvorsitzenden<br />
in den<br />
sonnigen Vortragsraum des<br />
»Duhner Strandhotels« in Cuxhaven<br />
gefolgt, um Aktuelles<br />
Dr. Michael zum Thema flächendeckende<br />
Ebeling<br />
Praxisbegehungen im Kreisbereich<br />
zu hören. Mehrere Vertreter<br />
der Kammer waren anwesend, vorweg<br />
der Hygienebeauftragte der ZKN, PD<br />
Dr. Werner Kullmann, erfreulich auch<br />
das Kommen eines »Praxisbegehers«<br />
des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes<br />
Lüneburg, und als Kern der Veranstaltung<br />
ein Kollege, der kürzlich eine<br />
Begehung seiner Praxis erleben durfte.<br />
Sie alle konnten den Zuhörern klare,<br />
praktische und vor allem kompetente<br />
Informationen zu einem Thema geben,<br />
das immer dann noch viele Fragen aufwirft,<br />
ist man erstmals selbst betroffen.<br />
»Praxisbegehung« – dieses Wort<br />
und der Vorgang, der dahinter steht<br />
– hat noch vor wenigen Jahren in den<br />
allermeisten Praxen je nach Kenntnis<br />
und Umsetzungsgrad der »neuen«<br />
Gesetzesvorgaben zur Praxishygiene<br />
(MPG, MPBetreibV,…) Ratlosigkeit, Sorgen<br />
oder tiefe Ablehnung, auf jeden Fall<br />
aber Verunsicherung ausgelöst; letztere<br />
ist häufig auch heute noch bei Vielen<br />
gegeben. Das hat weniger mit sorglosem<br />
Umgang im Bereich angewandter<br />
Praxishygiene zu tun. Zahnarztpraxen<br />
waren und sind (in der Regel) bei diesem<br />
Thema deutlich überdurchschnittlich<br />
gut aufgestellt. Es war der Umgang<br />
mit den zahllosen neuen, über die Praxen<br />
hereinbrechenden Vorschriften,<br />
widersprüchlichen Details, unklaren<br />
Vorgaben, z.T. bis heute unfertigen Bestimmungen<br />
und nicht zuletzt auch<br />
den Zweifeln an politischen Hintergründen.<br />
Dazu der immense Zeitaufwand,<br />
dem nachzukommen, zusätz-<br />
FOTO: ZKN-ARCHIV<br />
lich zu den gleichzeitig zunehmenden<br />
anderen Bürokratismen des Praxisbetriebs.<br />
Nicht zuletzt die zur Erfüllung aller<br />
Vorgaben aufzuwendenden erheblichen<br />
Mehr-Kosten sind schon deswegen<br />
eine harte Bürde, weil diese bisher<br />
keine entsprechende Berücksichtigung<br />
bei Honorarverhandlungen gefunden<br />
haben, sei es im KZV- oder im GOZ-Bereich.<br />
Ein klares Versagen der Politik.<br />
Die Kammer<br />
Über optimale Hygiene, die Vielfalt und<br />
Methoden der Vorgaben und die Notwendigkeit<br />
ihrer Überwachung kann<br />
man durchaus diskutieren. Nichtsdestoweniger<br />
sind die heutigen Regeln<br />
verpflichtende Vorgabe und es ist keine<br />
Frage, dass allen Praxisbetreibern<br />
dringend angeraten ist, diese zu beachten.<br />
Eine öffentliche Diskussion über<br />
Praxishygiene wäre ein fatales Unter-<br />
fangen. Die ZKN hat gleichwohl in den<br />
letzten acht Jahren der Umsetzungsphase<br />
alle Möglichkeiten der Einflussnahme<br />
im Interesse der Kollegenschaft<br />
genutzt. Die Kammer wird ihren Mitgliedern<br />
immer mit Rat und Tat zur Seite<br />
stehen, gleichwohl aber den gesetzlichen<br />
Vorgaben verpflichtet bleiben.<br />
Das dient nicht nur dem Schutz unserer<br />
Patienten sondern auch dem der<br />
Zahnärzteschaft. Die Verantwortung<br />
trägt ohnehin jeder Einzelne für seine<br />
Praxis und ist nicht delegierbar.<br />
Die Teilnehmer der Fortbildung in<br />
Cuxhaven beschäftigte die Frage »Wie<br />
bin ich mit meiner Praxis aufgestellt,<br />
wenn nun Praxisbegehungen tatsächlich<br />
bevorstehen?« Es ist ja für fast alle<br />
ein erstes Mal. »Was habe ich zu erwar-<br />
ten?« Der Hygiene-Beauftragte der ZKN,<br />
PD Dr. Werner Kullmann, präsentierte<br />
dazu noch einmal einen kurzen Abriss<br />
der Grundlagen der Begehungen und<br />
beantwortete bereits viele Fragen. So<br />
stellte er auch noch einmal dar, dass die<br />
»RKI-Richtlinien« keineswegs als bloße<br />
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes<br />
(RKI) verstanden sein wollen, viel-<br />
FOTOS: DR. M. EBELING<br />
Dr. Hanke Faust (oben) und PD Dr.<br />
Werner Kullmann (rechts) bei der<br />
Veranstaltung der Kreisstelle Cuxhaven<br />
im Duhner Strandhotel<br />
mehr führe deren korrekte Beachtung<br />
dazu, dass im Konfliktfall ein Prüfer, ein<br />
Gutachter oder ein Gericht von einer<br />
ordnungsgemäßen Aufbereitung von<br />
Medizinprodukten in der Praxis ausgehen<br />
wird (»Vermutungsschluss«).<br />
Zum Thema Sachkenntniserwerb<br />
und Nachweis führte er aus, dass es<br />
häufig zu hören sei, die Prüfer der Gewerbeaufsichtsämter<br />
erkennten die<br />
seit Jahren von der ZKN durchgeführten<br />
Sachkenntniserwerbs-Weiterbildungen<br />
zur Hygiene bei der Aufbereitung<br />
von Medizinprodukten in der<br />
Zahnarztpraxis nicht an und forderten<br />
stattdessen 40-stündige Sachkundeschulungen<br />
wie für Sterilgutassistentinnen<br />
in (kiefer-)chirurgischen Einrichtungen<br />
vorgegeben. Dem sei aber<br />
nur vordergründig so. Selbstverständlich<br />
sind die mittlerweile für weit über<br />
zehntausend Praxismitarbeiterinnen<br />
(und Zahnärzte) durchgeführten Schulungen,<br />
wie auch zwischen niedersächsischem<br />
Gesundheitsministerium (MS)<br />
496 · ZKN MITTEILUNGEN 9 | 2013