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Darum: - Zahnärztekammer Niedersachsen

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Die Frage eines Zuhörers, warum<br />

denn nagelneue Geräte schon gleich validiert<br />

werden müssten, erklärte der Hygienebeauftragte<br />

der ZKN, dass nicht<br />

die Geräte validiert werden sondern<br />

die Prozesse in der Anwendung. Dies<br />

setze voraus, dass man die individuellen<br />

Gegebenheiten einzubeziehen habe,<br />

das Agieren und die Qualifikation<br />

der betrauten Mitarbeiterin wie auch<br />

das technische, bauliche und organisatorische<br />

Umfeld des Gerätes. Er ergänzte,<br />

man solle bei der Durchführung der<br />

Validierung darauf achten, dass die Validierer,<br />

z.B. eines Dentaldepots, auch<br />

eine Befähigungsbescheinigung, z.B.<br />

der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung,<br />

vorlegten, um spätere<br />

Überraschungen zu vermeiden.<br />

Die Praxis<br />

Anschließend berichtete als Kernpunkt<br />

der Veranstaltung ein Kollege aus dem<br />

Kreisbereich Cuxhaven, Dr. Hanke Faust,<br />

von seinen Erfahrungen mit einer kürzlich<br />

in seiner Praxis in Otterndorf durchgeführten<br />

Begehung durch das Gewerbeaufsichtsamt<br />

Lüneburg.<br />

Die Begehung wurde langfristig<br />

schriftlich angekündigt zusammen<br />

mit einer Liste der benötigten Unterlagen,<br />

die nach Lüneburg zu schicken<br />

waren. Fehlende Dokumente oder Unterlagen<br />

wurden nachgefordert. Für die<br />

angekündigte Begehung wurde ein Ansprechpartner<br />

in der Praxis festgelegt.<br />

Am Tage der Besichtigung wurden<br />

die eingeschickten Unterlagen mit<br />

den Gegebenheiten in der Praxis abgeglichen<br />

und weitere Unterlagen, Bescheinigungen,<br />

Validierungsberichte,<br />

Prüfprotokolle, Arbeitsanweisungen<br />

Sachkundenachweise, Dokumentationen<br />

etc. eingesehen. Auch das Verbandbuch<br />

wurde geprüft und Fragen<br />

zum Arbeitsschutz gestellt. Natürlich<br />

erfolgte eine Besichtigung der Praxisräumlichkeiten.<br />

Der Prüfer stellte Fragen<br />

an das zuständige Personal und<br />

ließ sich ausführlich die gewohnten<br />

praktischen Arbeitsabläufe zeigen. Es<br />

wurde erkennbar, dass die Prüfung<br />

dann zügig erfolgte, wenn die Vorbereitung<br />

bereits zu guten Ergebnissen<br />

gekommen war.<br />

Der im Original natürlich detailliertere<br />

Vortrag zeigte, dass trotz des sichtlichen<br />

Aufwandes die Anforderungen<br />

– einmal durchorganisiert – gut darzustellen<br />

sind. Wichtig aber auch sicherlich,<br />

dass Unterlagen und Kenntnisse<br />

regelmäßig aktualisiert werden und<br />

das gesamte Praxisteam einbezogen<br />

sein muss. Wer das in seiner oder ihrer<br />

Praxis noch nicht zur vollständigen<br />

Umsetzung gebracht hat, ist aufgefordert,<br />

das nicht »gelegentlich« anzugehen<br />

sondern am besten umgehend aktiv<br />

zu werden.<br />

_DR. MICHAEL EBELING<br />

VORANKÜNDIGUNG<br />

„Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“<br />

– GEMEINSAME FORTBILDUNG VON KZVN UND ZKN –<br />

TERMIN: 7.12.2013 BEGINN: 10.00 UHR ORT: KZVN<br />

GEPLANTE THEMEN:<br />

Misshandlungen – Identifikation in der Zahnarztpraxis<br />

Vernachlässigung von Kindern<br />

Misshandlung des (Ehe-)Partners.<br />

Korrekte Handhabung des Befundbogens<br />

Rechtliche Aspekte im Falle häuslicher Gewalt<br />

Dauer ca. 3 Stunden<br />

© Casarsa/iStockphoto.com<br />

ANSPRECHPARTNERIN: Marion Günther · Telefon 0511 8405-420<br />

498 · ZKN MITTEILUNGEN 9 | 2013

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