Darum: - Zahnärztekammer Niedersachsen
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Die Frage eines Zuhörers, warum<br />
denn nagelneue Geräte schon gleich validiert<br />
werden müssten, erklärte der Hygienebeauftragte<br />
der ZKN, dass nicht<br />
die Geräte validiert werden sondern<br />
die Prozesse in der Anwendung. Dies<br />
setze voraus, dass man die individuellen<br />
Gegebenheiten einzubeziehen habe,<br />
das Agieren und die Qualifikation<br />
der betrauten Mitarbeiterin wie auch<br />
das technische, bauliche und organisatorische<br />
Umfeld des Gerätes. Er ergänzte,<br />
man solle bei der Durchführung der<br />
Validierung darauf achten, dass die Validierer,<br />
z.B. eines Dentaldepots, auch<br />
eine Befähigungsbescheinigung, z.B.<br />
der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung,<br />
vorlegten, um spätere<br />
Überraschungen zu vermeiden.<br />
Die Praxis<br />
Anschließend berichtete als Kernpunkt<br />
der Veranstaltung ein Kollege aus dem<br />
Kreisbereich Cuxhaven, Dr. Hanke Faust,<br />
von seinen Erfahrungen mit einer kürzlich<br />
in seiner Praxis in Otterndorf durchgeführten<br />
Begehung durch das Gewerbeaufsichtsamt<br />
Lüneburg.<br />
Die Begehung wurde langfristig<br />
schriftlich angekündigt zusammen<br />
mit einer Liste der benötigten Unterlagen,<br />
die nach Lüneburg zu schicken<br />
waren. Fehlende Dokumente oder Unterlagen<br />
wurden nachgefordert. Für die<br />
angekündigte Begehung wurde ein Ansprechpartner<br />
in der Praxis festgelegt.<br />
Am Tage der Besichtigung wurden<br />
die eingeschickten Unterlagen mit<br />
den Gegebenheiten in der Praxis abgeglichen<br />
und weitere Unterlagen, Bescheinigungen,<br />
Validierungsberichte,<br />
Prüfprotokolle, Arbeitsanweisungen<br />
Sachkundenachweise, Dokumentationen<br />
etc. eingesehen. Auch das Verbandbuch<br />
wurde geprüft und Fragen<br />
zum Arbeitsschutz gestellt. Natürlich<br />
erfolgte eine Besichtigung der Praxisräumlichkeiten.<br />
Der Prüfer stellte Fragen<br />
an das zuständige Personal und<br />
ließ sich ausführlich die gewohnten<br />
praktischen Arbeitsabläufe zeigen. Es<br />
wurde erkennbar, dass die Prüfung<br />
dann zügig erfolgte, wenn die Vorbereitung<br />
bereits zu guten Ergebnissen<br />
gekommen war.<br />
Der im Original natürlich detailliertere<br />
Vortrag zeigte, dass trotz des sichtlichen<br />
Aufwandes die Anforderungen<br />
– einmal durchorganisiert – gut darzustellen<br />
sind. Wichtig aber auch sicherlich,<br />
dass Unterlagen und Kenntnisse<br />
regelmäßig aktualisiert werden und<br />
das gesamte Praxisteam einbezogen<br />
sein muss. Wer das in seiner oder ihrer<br />
Praxis noch nicht zur vollständigen<br />
Umsetzung gebracht hat, ist aufgefordert,<br />
das nicht »gelegentlich« anzugehen<br />
sondern am besten umgehend aktiv<br />
zu werden.<br />
_DR. MICHAEL EBELING<br />
VORANKÜNDIGUNG<br />
„Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“<br />
– GEMEINSAME FORTBILDUNG VON KZVN UND ZKN –<br />
TERMIN: 7.12.2013 BEGINN: 10.00 UHR ORT: KZVN<br />
GEPLANTE THEMEN:<br />
Misshandlungen – Identifikation in der Zahnarztpraxis<br />
Vernachlässigung von Kindern<br />
Misshandlung des (Ehe-)Partners.<br />
Korrekte Handhabung des Befundbogens<br />
Rechtliche Aspekte im Falle häuslicher Gewalt<br />
Dauer ca. 3 Stunden<br />
© Casarsa/iStockphoto.com<br />
ANSPRECHPARTNERIN: Marion Günther · Telefon 0511 8405-420<br />
498 · ZKN MITTEILUNGEN 9 | 2013