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Darum: - Zahnärztekammer Niedersachsen

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Beitragszahler zu viele Nichtbeitragszahler<br />

gegenüber stehen. Für Drabinski<br />

ist die PKV weiterhin unverzichtbar,<br />

um einen einheitlichen Versicherungsmarkt<br />

mit der Folge von Einschnitten<br />

in den Leistungskatalog und Versorgungseinschränkungen<br />

zu verhindern.<br />

Erst in 50 Jahren, wenn die Welle der<br />

geburtenstarken Jahrgänge auslaufe,<br />

verliere die PKV als Korrektiv wieder an<br />

Bedeutung, so der Ökonom.<br />

_FVDZ FREI-FAX, 12.8.2013<br />

<strong>Niedersachsen</strong> im Schnitt<br />

14,34 Tage im Jahr krank<br />

Zahl des Monats<br />

51,3<br />

In <strong>Niedersachsen</strong> war jeder Erwerbstätige<br />

im vergangenen Jahr durchschnittlich<br />

14,34 Tage krankgeschrieben.<br />

Dies teilt die Techniker Krankenkasse<br />

(TK) auf Basis ihres aktuellen<br />

Gesundheitsreports mit. Die wenigsten<br />

Arbeitsunfähigkeitstage gab es in<br />

Braunschweig (11,39 Tage), die meisten<br />

in Uelzen (18,06 Tage). Für die Region<br />

Hannover registrierte die TK 13,53 Tage,<br />

für Wolfsburg 12,79 Tage, für Osnabrück<br />

13,76 Tage und für Oldenburg<br />

13,98 Tage. »Rückenschmerzen, Depressionen<br />

sowie akute Infekte der<br />

oberen Atemwege waren auch 2012 als<br />

Einzeldiagnosen wieder für die meisten<br />

Fehlzeiten verantwortlich«, so Dr.<br />

med. Sabine Voermans, MPH, Leiterin<br />

der TK in <strong>Niedersachsen</strong>. Deshalb sei<br />

es wichtig, dass sich die betriebliche<br />

Gesundheitsförderung auch verstärkt<br />

den Anforderungen einer immer mobileren<br />

und flexibleren Arbeitswelt stelle.<br />

Dazu gehöre, die moderne Kommunikation<br />

so zu nutzen, dass sie die Gesundheit<br />

der Beschäftigten fördere (siehe<br />

Zahl des Monats).<br />

_NIEDERSÄCHSISCHES ÄRZTEBLATT, 8/2013<br />

Aktualisierte Leitlinien<br />

stehen auf DGZMK-<br />

Homepage zur Verfügung<br />

Die aktualisierte Leitlinie »Fluoridierungsmaßnahmen<br />

zur Kariesprophylaxe«,<br />

die unter Mitarbeit<br />

von Prof. Dr. Elmar Hellwig, Prof. Dr.<br />

Ulrich Schiffner und Prof. Dr. Andreas<br />

Schulte erstellt wurde, steht nebst einer<br />

entsprechenden Patienteninformation<br />

auf der Homepage der Deutschen<br />

Gesellschaft für Zahn-, Mund- und<br />

Kieferheilkunde (www.dgzmk.de) zum<br />

Download zur Verfügung. Die Aktualisierung<br />

erfolgte in Kooperation mit<br />

dem ZZQ (Zentrum Zahnärztliche Qualität).<br />

In der Leitlinie wird analysiert, welche<br />

Fluoridierungsmaßnahmen zur<br />

wirksamen Kariesprävention beitragen.<br />

Die Inhalte wurden in einem wissenschaftlichen<br />

Konsensusverfahren<br />

der beteiligten Fachgesellschaften und<br />

Verbände abgestimmt. Dabei konnte<br />

eine konsentierte Empfehlung zur Verwendung<br />

fluoridhaltiger Zahnpasta<br />

bei Kleinstkindern leider nicht erreicht<br />

werden. »Der Konsens über die Kariesprophylaxe<br />

bei Kleinkindern ist zum<br />

einen an einem von den Vertretern der<br />

Prozent aller weiblicher Erwerbstätigen<br />

waren 2012 mindestens einmal<br />

krankgeschrieben und somit<br />

deutlich häufiger als die Männer mit<br />

44,6 Prozent. Allerdings waren die-<br />

se mit durchschnittlich 13,6 Tagen länger als die Frauen mit 13,3 Tagen<br />

arbeitsunfähig. Durch die forcierte Genderpolitik wird sich das hoffentlich<br />

zügig nivellieren.<br />

_KHK<br />

Pädiater wissenschaftlich nicht belegten,<br />

aber gefühlten Vorbehalt gegenüber<br />

der Anwendung von Zahnpasten<br />

gescheitert, dem zufolge Auswirkungen<br />

des Verschluckens von Zahnpaste<br />

durch die Kleinkinder nicht abzuschätzen<br />

seien. Zum anderen wurde<br />

keine Einigung über den Stellenwert<br />

von Studien für die heutige Karieslast<br />

erzielt, die vor fast 40 Jahren mittels<br />

Fluoridtabletten durchgeführt worden<br />

waren«, erklärt dazu Prof. Schiffner<br />

von der Deutschen Gesellschaft für<br />

Kinderzahnheilkunde (DGKiZ).<br />

_ MED-DENT-MAGAZIN.DE, 7/2013<br />

Wettbewerbszentrale<br />

mahnt DAK ab: Werbung<br />

mit Festpreisen unzulässig<br />

Die Werbung für zahnärztliche<br />

Leistungen mit Rabatten und<br />

zu Festpreisen ist berufsrechtswidrig<br />

und somit wettbewerbswidrig.<br />

Die DAK wurde Mitte August 2013<br />

von der Wettbewerbszentrale abgemahnt<br />

und aufgefordert, die Förderung<br />

von Wettbewerbsverstößen Dritter zu<br />

unterlassen. Hintergrund war die Werbung<br />

der DAK mit Festpreisen für ihr<br />

gegründetes Netzwerk Dent-Ne, z. B.<br />

50,– Euro für eine Zahnreinigung und<br />

1250,– Euro für Implantat und Krone<br />

inkl. Material und Honorar.<br />

Die Gebühren müssen individuell<br />

nach sachlich-medizinischen Kriterien<br />

berechnet werden. Rabatte oder Festpreise<br />

sieht die Gebührenordnung im<br />

Regelfall nicht vor. Als Krankenkasse<br />

fordere die DAK damit Wettbewerbsverstöße<br />

Dritter und sei damit zur Unterlassung<br />

verpflichtet. Die Wettbewerbszentrale<br />

kündigte eine ggf. gerichtliche<br />

Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs<br />

an.<br />

_KLARTEXT DER BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER, 8/13<br />

ZKN MITTEILUNGEN 9 | 2013 · 465

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