Darum: - Zahnärztekammer Niedersachsen
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Beitragszahler zu viele Nichtbeitragszahler<br />
gegenüber stehen. Für Drabinski<br />
ist die PKV weiterhin unverzichtbar,<br />
um einen einheitlichen Versicherungsmarkt<br />
mit der Folge von Einschnitten<br />
in den Leistungskatalog und Versorgungseinschränkungen<br />
zu verhindern.<br />
Erst in 50 Jahren, wenn die Welle der<br />
geburtenstarken Jahrgänge auslaufe,<br />
verliere die PKV als Korrektiv wieder an<br />
Bedeutung, so der Ökonom.<br />
_FVDZ FREI-FAX, 12.8.2013<br />
<strong>Niedersachsen</strong> im Schnitt<br />
14,34 Tage im Jahr krank<br />
Zahl des Monats<br />
51,3<br />
In <strong>Niedersachsen</strong> war jeder Erwerbstätige<br />
im vergangenen Jahr durchschnittlich<br />
14,34 Tage krankgeschrieben.<br />
Dies teilt die Techniker Krankenkasse<br />
(TK) auf Basis ihres aktuellen<br />
Gesundheitsreports mit. Die wenigsten<br />
Arbeitsunfähigkeitstage gab es in<br />
Braunschweig (11,39 Tage), die meisten<br />
in Uelzen (18,06 Tage). Für die Region<br />
Hannover registrierte die TK 13,53 Tage,<br />
für Wolfsburg 12,79 Tage, für Osnabrück<br />
13,76 Tage und für Oldenburg<br />
13,98 Tage. »Rückenschmerzen, Depressionen<br />
sowie akute Infekte der<br />
oberen Atemwege waren auch 2012 als<br />
Einzeldiagnosen wieder für die meisten<br />
Fehlzeiten verantwortlich«, so Dr.<br />
med. Sabine Voermans, MPH, Leiterin<br />
der TK in <strong>Niedersachsen</strong>. Deshalb sei<br />
es wichtig, dass sich die betriebliche<br />
Gesundheitsförderung auch verstärkt<br />
den Anforderungen einer immer mobileren<br />
und flexibleren Arbeitswelt stelle.<br />
Dazu gehöre, die moderne Kommunikation<br />
so zu nutzen, dass sie die Gesundheit<br />
der Beschäftigten fördere (siehe<br />
Zahl des Monats).<br />
_NIEDERSÄCHSISCHES ÄRZTEBLATT, 8/2013<br />
Aktualisierte Leitlinien<br />
stehen auf DGZMK-<br />
Homepage zur Verfügung<br />
Die aktualisierte Leitlinie »Fluoridierungsmaßnahmen<br />
zur Kariesprophylaxe«,<br />
die unter Mitarbeit<br />
von Prof. Dr. Elmar Hellwig, Prof. Dr.<br />
Ulrich Schiffner und Prof. Dr. Andreas<br />
Schulte erstellt wurde, steht nebst einer<br />
entsprechenden Patienteninformation<br />
auf der Homepage der Deutschen<br />
Gesellschaft für Zahn-, Mund- und<br />
Kieferheilkunde (www.dgzmk.de) zum<br />
Download zur Verfügung. Die Aktualisierung<br />
erfolgte in Kooperation mit<br />
dem ZZQ (Zentrum Zahnärztliche Qualität).<br />
In der Leitlinie wird analysiert, welche<br />
Fluoridierungsmaßnahmen zur<br />
wirksamen Kariesprävention beitragen.<br />
Die Inhalte wurden in einem wissenschaftlichen<br />
Konsensusverfahren<br />
der beteiligten Fachgesellschaften und<br />
Verbände abgestimmt. Dabei konnte<br />
eine konsentierte Empfehlung zur Verwendung<br />
fluoridhaltiger Zahnpasta<br />
bei Kleinstkindern leider nicht erreicht<br />
werden. »Der Konsens über die Kariesprophylaxe<br />
bei Kleinkindern ist zum<br />
einen an einem von den Vertretern der<br />
Prozent aller weiblicher Erwerbstätigen<br />
waren 2012 mindestens einmal<br />
krankgeschrieben und somit<br />
deutlich häufiger als die Männer mit<br />
44,6 Prozent. Allerdings waren die-<br />
se mit durchschnittlich 13,6 Tagen länger als die Frauen mit 13,3 Tagen<br />
arbeitsunfähig. Durch die forcierte Genderpolitik wird sich das hoffentlich<br />
zügig nivellieren.<br />
_KHK<br />
Pädiater wissenschaftlich nicht belegten,<br />
aber gefühlten Vorbehalt gegenüber<br />
der Anwendung von Zahnpasten<br />
gescheitert, dem zufolge Auswirkungen<br />
des Verschluckens von Zahnpaste<br />
durch die Kleinkinder nicht abzuschätzen<br />
seien. Zum anderen wurde<br />
keine Einigung über den Stellenwert<br />
von Studien für die heutige Karieslast<br />
erzielt, die vor fast 40 Jahren mittels<br />
Fluoridtabletten durchgeführt worden<br />
waren«, erklärt dazu Prof. Schiffner<br />
von der Deutschen Gesellschaft für<br />
Kinderzahnheilkunde (DGKiZ).<br />
_ MED-DENT-MAGAZIN.DE, 7/2013<br />
Wettbewerbszentrale<br />
mahnt DAK ab: Werbung<br />
mit Festpreisen unzulässig<br />
Die Werbung für zahnärztliche<br />
Leistungen mit Rabatten und<br />
zu Festpreisen ist berufsrechtswidrig<br />
und somit wettbewerbswidrig.<br />
Die DAK wurde Mitte August 2013<br />
von der Wettbewerbszentrale abgemahnt<br />
und aufgefordert, die Förderung<br />
von Wettbewerbsverstößen Dritter zu<br />
unterlassen. Hintergrund war die Werbung<br />
der DAK mit Festpreisen für ihr<br />
gegründetes Netzwerk Dent-Ne, z. B.<br />
50,– Euro für eine Zahnreinigung und<br />
1250,– Euro für Implantat und Krone<br />
inkl. Material und Honorar.<br />
Die Gebühren müssen individuell<br />
nach sachlich-medizinischen Kriterien<br />
berechnet werden. Rabatte oder Festpreise<br />
sieht die Gebührenordnung im<br />
Regelfall nicht vor. Als Krankenkasse<br />
fordere die DAK damit Wettbewerbsverstöße<br />
Dritter und sei damit zur Unterlassung<br />
verpflichtet. Die Wettbewerbszentrale<br />
kündigte eine ggf. gerichtliche<br />
Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs<br />
an.<br />
_KLARTEXT DER BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER, 8/13<br />
ZKN MITTEILUNGEN 9 | 2013 · 465