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Darum: - Zahnärztekammer Niedersachsen

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KURZ & BÜNDIG<br />

Urteil: Patient darf Noten<br />

vergeben<br />

Ein Patient darf bei der Benotung<br />

eines Arztes auf einem Arztbewertungsportal<br />

auch nichtärztliche<br />

Kriterien berücksichtigen. So der<br />

Tenor eines (nicht rechtskräftigen) Urteils<br />

des Landgerichts München (Az. 25<br />

O 9554/13). Im konkreten Fall hatte ein<br />

Nürnberger Facharzt für plastische und<br />

ästhetische Chirurgie gegen das Arztbewertungsportal<br />

Jameda geklagt um<br />

zu erreichen, dass eine für ihn abgegebene<br />

Bewertung mit der Gesamtnote<br />

3,4 nicht mehr veröffentlicht wird.<br />

Als Begründung führte er an, dass die<br />

Bewertung seine Persönlichkeitsrechte<br />

verletze. Die vom Patienten in der<br />

Kategorie »Behandlung« abgegebene<br />

Teilbenotung mit der Note 4 werde von<br />

Lesern als unterdurchschnittliche Leistung<br />

wahrgenommen. Dabei werde er<br />

vom Patienten in dessen Kommentar<br />

als »guter Arzt« beschrieben. Daher habe<br />

er mindestens die Note 2 für seine<br />

Behandlung verdient. Tatsächlich war<br />

der Patient zwar mit dem Ergebnis seiner<br />

Operation zufrieden, hatte den Chirurgen<br />

jedoch zugleich als »windigen<br />

Geschäftemacher« bezeichnet. Der Patient<br />

hatte herausgefunden, dass der<br />

Arzt die gleiche Behandlung auf Plattformen<br />

im Internet wesentlich günstiger<br />

anbot – und zwar für 1000 Euro weniger.<br />

Das Gericht sah im Ergebnis keine<br />

rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte<br />

des Arztes. Es handle sich<br />

nicht um eine entstellende und verfälschende<br />

Darstellung oder eine unsachliche<br />

Schmähkritik, sondern um eine<br />

Meinungsäußerung und sei somit zulässig.<br />

_FVDZ FREI-FAX, 12.8.2013<br />

Ungebrochene<br />

Attraktivität<br />

J<br />

eder vierte Selbstständige in<br />

Deutschland ist Freiberufler. Dies<br />

geht aus dem aktuellen Bericht der<br />

Bundesregierung zur Lage des Freien<br />

Berufes hervor. Die Zahl der selbstständigen<br />

Freiberuflicher betrug Anfang<br />

2012 1,192 Millionen Personen. Zum<br />

Vergleich: Im Jahr 1989 (vor der Wiedervereinigung)<br />

betrug die Zahl der freiberuflich<br />

Tätigen in der alten Bundesrepublik<br />

415.000; im Jahr 1994, diesmal<br />

einschließlich der neuen Bundesländer,<br />

waren es 550.000. Die Freiberuflichkeit<br />

genießt ungebrochene Attraktivität<br />

und ist mit den angestellt Tätigen ein<br />

beachtlicher Job-Motor. Allein 2000 bis<br />

2007 stieg die Zahl der Selbstständigen<br />

um 62 Prozent. Die freien Berufe<br />

beschäftigen in ihren Praxen, Büros,<br />

Kanzleien, Ateliers und Agenturen fast<br />

drei Millionen angestellte Mitarbeiter,<br />

darunter zirka 112.000 Auszubildende.<br />

Der Sektor der freien Berufe und<br />

Selbstständigen erwirtschaftet laut Regierungsbericht<br />

jeden zehnten Euro des<br />

Bruttoinlandsprodukts.<br />

Bei den freien Berufen und den<br />

Selbstständigen waren bis zu 96 Prozent<br />

aller Ausbildungsplätze von jungen<br />

Frauen besetzt. Die Zahl der freiberuflich<br />

tätigen Ärzte betrug am 1. Januar<br />

2012 124.012; das ist gegenüber<br />

2011 ein Plus von 5331. Die Zahl der niedergelassenen<br />

Ärzte betrug zum 1. Januar<br />

2012 insgesamt 54.286; darunter<br />

36.708 Zahnärztinnen; nicht im zahnärztlichen<br />

Beruf tätige Zahnärzte gab<br />

es 14.216. Ohne zahnärztliche Tätigkeit<br />

waren 19.037 Approbierte, so dass es<br />

zum 1. Januar 2012 in Deutschland insgesamt<br />

87.539 Zahnärzte gab.<br />

_DER FREIE ZAHNARZT, 7/8-2013<br />

PVS-Verband<br />

veröffentlicht GOZ-App<br />

für Mobiltelefone<br />

Der PVS-Verband hat eine App für<br />

Android-basierte Smartphones<br />

veröffentlicht, mit der die Gebührenordnung<br />

für Zahnärzte (GOZ)<br />

abrufbar ist – einschließlich des Kommentars<br />

der Bundeszahnärztekammer.<br />

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen<br />

(PVS Verband) bietet<br />

die App seit dem Frühjahr schon für<br />

iPhones an.<br />

Die App ermöglicht per Volltextsuche<br />

die Recherche nach GOZ-<br />

Leistungen. Angezeigt werden die<br />

Leistungsbeschreibung, der hinterlegte<br />

Punktwert sowie die Bewertung der<br />

Leistungen in Euro in den Standardsteigerungssätzen.<br />

Müssen bei der Abrechnung einzelner<br />

Leistungen besondere Vorschriften<br />

beachtet werden, wird das durch ein<br />

Antippen des i-Buttons in der Navigation-bar<br />

angezeigt. Ein weiterer Button<br />

führt direkt zur Kommentierung<br />

der Bundeszahnärztekammer. »Durch<br />

die Einbindung der offiziellen Kommentierung<br />

ist iGOZ nicht nur ein gutes Recherchetool,<br />

sondern auch ein Leitfaden<br />

für den richtigen Umgang mit der<br />

Gebührenordnung«, erklärt Stefan Tilg<br />

ner, Geschäftsführendes Mitglied im<br />

Vorstand des PVS Verbandes.<br />

_WWW.ZAEND.DE, 16.8.2013<br />

IFMDA: Warnung vor<br />

Demografiekatastrophe<br />

Der Kieler Gesundheitsökonom<br />

Thomas Drabinski vom Institut<br />

für Mikrodatenanalyse scheint<br />

die Rolle des Mahners in Sachen demografischen<br />

Kollaps von seinem ehemaligen<br />

Arbeitgeber Prof. Fritz Beske<br />

übernommen zu haben. »Die Politik<br />

lässt die Gesellschaft gnadenlos<br />

in die Demografiefalle tappen«, sagte<br />

Drabinski in Berlin bei der Vorstellung<br />

seines Konzepts einer neuen<br />

Generationengerechtigkeit. Für die GKV<br />

schlägt er ein Kopfpauschalenmodell<br />

und den Aufbau eines Kapitalstocks, für<br />

die PKV unter anderem einen verbindlichen<br />

Mindestkriterientarif, die uneingeschränkte<br />

Mitnahme der Altersrückstellungen<br />

auch für Bestandskunden<br />

und eine drastische Senkung der Provisionen<br />

vor. Ohne schnelle Reformen<br />

in GKV und PKV drohe vor allem den<br />

geburtenstarken Jahrgängen der Jahre<br />

1953 bis 1970 eine schlechtere medizinische<br />

Versorgung im Alter, sagte Drabinski<br />

bei der Vorstellung der Studie »GKV<br />

/ PKV – Reformagenda: Reformierte Dualität«.<br />

Nach Drabinskis Einschätzung<br />

wird die GKV bis 2060 mindestens<br />

1,128 Billionen Euro zu wenig einnehmen,<br />

um das heutige Leistungsniveau<br />

zu halten. Das Umlageverfahren werde<br />

versagen, weil ab 2030 zu wenigen<br />

464 · ZKN MITTEILUNGEN 9 | 2013

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