Darum: - Zahnärztekammer Niedersachsen
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KURZ & BÜNDIG<br />
Urteil: Patient darf Noten<br />
vergeben<br />
Ein Patient darf bei der Benotung<br />
eines Arztes auf einem Arztbewertungsportal<br />
auch nichtärztliche<br />
Kriterien berücksichtigen. So der<br />
Tenor eines (nicht rechtskräftigen) Urteils<br />
des Landgerichts München (Az. 25<br />
O 9554/13). Im konkreten Fall hatte ein<br />
Nürnberger Facharzt für plastische und<br />
ästhetische Chirurgie gegen das Arztbewertungsportal<br />
Jameda geklagt um<br />
zu erreichen, dass eine für ihn abgegebene<br />
Bewertung mit der Gesamtnote<br />
3,4 nicht mehr veröffentlicht wird.<br />
Als Begründung führte er an, dass die<br />
Bewertung seine Persönlichkeitsrechte<br />
verletze. Die vom Patienten in der<br />
Kategorie »Behandlung« abgegebene<br />
Teilbenotung mit der Note 4 werde von<br />
Lesern als unterdurchschnittliche Leistung<br />
wahrgenommen. Dabei werde er<br />
vom Patienten in dessen Kommentar<br />
als »guter Arzt« beschrieben. Daher habe<br />
er mindestens die Note 2 für seine<br />
Behandlung verdient. Tatsächlich war<br />
der Patient zwar mit dem Ergebnis seiner<br />
Operation zufrieden, hatte den Chirurgen<br />
jedoch zugleich als »windigen<br />
Geschäftemacher« bezeichnet. Der Patient<br />
hatte herausgefunden, dass der<br />
Arzt die gleiche Behandlung auf Plattformen<br />
im Internet wesentlich günstiger<br />
anbot – und zwar für 1000 Euro weniger.<br />
Das Gericht sah im Ergebnis keine<br />
rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte<br />
des Arztes. Es handle sich<br />
nicht um eine entstellende und verfälschende<br />
Darstellung oder eine unsachliche<br />
Schmähkritik, sondern um eine<br />
Meinungsäußerung und sei somit zulässig.<br />
_FVDZ FREI-FAX, 12.8.2013<br />
Ungebrochene<br />
Attraktivität<br />
J<br />
eder vierte Selbstständige in<br />
Deutschland ist Freiberufler. Dies<br />
geht aus dem aktuellen Bericht der<br />
Bundesregierung zur Lage des Freien<br />
Berufes hervor. Die Zahl der selbstständigen<br />
Freiberuflicher betrug Anfang<br />
2012 1,192 Millionen Personen. Zum<br />
Vergleich: Im Jahr 1989 (vor der Wiedervereinigung)<br />
betrug die Zahl der freiberuflich<br />
Tätigen in der alten Bundesrepublik<br />
415.000; im Jahr 1994, diesmal<br />
einschließlich der neuen Bundesländer,<br />
waren es 550.000. Die Freiberuflichkeit<br />
genießt ungebrochene Attraktivität<br />
und ist mit den angestellt Tätigen ein<br />
beachtlicher Job-Motor. Allein 2000 bis<br />
2007 stieg die Zahl der Selbstständigen<br />
um 62 Prozent. Die freien Berufe<br />
beschäftigen in ihren Praxen, Büros,<br />
Kanzleien, Ateliers und Agenturen fast<br />
drei Millionen angestellte Mitarbeiter,<br />
darunter zirka 112.000 Auszubildende.<br />
Der Sektor der freien Berufe und<br />
Selbstständigen erwirtschaftet laut Regierungsbericht<br />
jeden zehnten Euro des<br />
Bruttoinlandsprodukts.<br />
Bei den freien Berufen und den<br />
Selbstständigen waren bis zu 96 Prozent<br />
aller Ausbildungsplätze von jungen<br />
Frauen besetzt. Die Zahl der freiberuflich<br />
tätigen Ärzte betrug am 1. Januar<br />
2012 124.012; das ist gegenüber<br />
2011 ein Plus von 5331. Die Zahl der niedergelassenen<br />
Ärzte betrug zum 1. Januar<br />
2012 insgesamt 54.286; darunter<br />
36.708 Zahnärztinnen; nicht im zahnärztlichen<br />
Beruf tätige Zahnärzte gab<br />
es 14.216. Ohne zahnärztliche Tätigkeit<br />
waren 19.037 Approbierte, so dass es<br />
zum 1. Januar 2012 in Deutschland insgesamt<br />
87.539 Zahnärzte gab.<br />
_DER FREIE ZAHNARZT, 7/8-2013<br />
PVS-Verband<br />
veröffentlicht GOZ-App<br />
für Mobiltelefone<br />
Der PVS-Verband hat eine App für<br />
Android-basierte Smartphones<br />
veröffentlicht, mit der die Gebührenordnung<br />
für Zahnärzte (GOZ)<br />
abrufbar ist – einschließlich des Kommentars<br />
der Bundeszahnärztekammer.<br />
Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen<br />
(PVS Verband) bietet<br />
die App seit dem Frühjahr schon für<br />
iPhones an.<br />
Die App ermöglicht per Volltextsuche<br />
die Recherche nach GOZ-<br />
Leistungen. Angezeigt werden die<br />
Leistungsbeschreibung, der hinterlegte<br />
Punktwert sowie die Bewertung der<br />
Leistungen in Euro in den Standardsteigerungssätzen.<br />
Müssen bei der Abrechnung einzelner<br />
Leistungen besondere Vorschriften<br />
beachtet werden, wird das durch ein<br />
Antippen des i-Buttons in der Navigation-bar<br />
angezeigt. Ein weiterer Button<br />
führt direkt zur Kommentierung<br />
der Bundeszahnärztekammer. »Durch<br />
die Einbindung der offiziellen Kommentierung<br />
ist iGOZ nicht nur ein gutes Recherchetool,<br />
sondern auch ein Leitfaden<br />
für den richtigen Umgang mit der<br />
Gebührenordnung«, erklärt Stefan Tilg<br />
ner, Geschäftsführendes Mitglied im<br />
Vorstand des PVS Verbandes.<br />
_WWW.ZAEND.DE, 16.8.2013<br />
IFMDA: Warnung vor<br />
Demografiekatastrophe<br />
Der Kieler Gesundheitsökonom<br />
Thomas Drabinski vom Institut<br />
für Mikrodatenanalyse scheint<br />
die Rolle des Mahners in Sachen demografischen<br />
Kollaps von seinem ehemaligen<br />
Arbeitgeber Prof. Fritz Beske<br />
übernommen zu haben. »Die Politik<br />
lässt die Gesellschaft gnadenlos<br />
in die Demografiefalle tappen«, sagte<br />
Drabinski in Berlin bei der Vorstellung<br />
seines Konzepts einer neuen<br />
Generationengerechtigkeit. Für die GKV<br />
schlägt er ein Kopfpauschalenmodell<br />
und den Aufbau eines Kapitalstocks, für<br />
die PKV unter anderem einen verbindlichen<br />
Mindestkriterientarif, die uneingeschränkte<br />
Mitnahme der Altersrückstellungen<br />
auch für Bestandskunden<br />
und eine drastische Senkung der Provisionen<br />
vor. Ohne schnelle Reformen<br />
in GKV und PKV drohe vor allem den<br />
geburtenstarken Jahrgängen der Jahre<br />
1953 bis 1970 eine schlechtere medizinische<br />
Versorgung im Alter, sagte Drabinski<br />
bei der Vorstellung der Studie »GKV<br />
/ PKV – Reformagenda: Reformierte Dualität«.<br />
Nach Drabinskis Einschätzung<br />
wird die GKV bis 2060 mindestens<br />
1,128 Billionen Euro zu wenig einnehmen,<br />
um das heutige Leistungsniveau<br />
zu halten. Das Umlageverfahren werde<br />
versagen, weil ab 2030 zu wenigen<br />
464 · ZKN MITTEILUNGEN 9 | 2013