Darum: - Zahnärztekammer Niedersachsen
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TERMINE · FORTBILDUNG ●<br />
und ZKN vereinbart, anzuerkennen. Anlass<br />
für Zweifel an Sachkenntnissen treten<br />
aber immer dann auf, wenn die Inhalte<br />
der Weiterbildung in der Praxis<br />
nicht umgesetzt werden, sei es aus<br />
fehlender Sorgfalt oder Möglichkeiten<br />
(Ausstattung). In diesen Fällen nützt<br />
aber auch eine Teilnahmebestätigung<br />
eines noch so qualifizierenden Kurses<br />
nichts. An eine regelmäßige Auffrischung<br />
der Sachkenntnis – regelrechte<br />
Fristen sind nicht vorgeschrieben – ist<br />
zu denken, schon wegen der sich natürlich<br />
auch in diesem Bereich ständig<br />
weiter entwickelnden Inhalte.<br />
Das Gewerbeaufsichtsamt<br />
Aus dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg,<br />
derzeit auch zuständig für den Bereich<br />
Stade/Cuxhaven, war Dipl. Ing (FH)<br />
Knut Lingl gekommen, um sich den Kollegen<br />
vorzustellen und Einiges aus der<br />
Sicht seiner Verbraucherschutzbehörde<br />
darzustellen. Durchaus sympathisch<br />
trug er vor, dass er sich, sein Amt und<br />
seine klar definierten Aufgaben nicht<br />
als Bedrohung für die Praxen verstanden<br />
wissen wolle; dafür gäbe es auch<br />
keinerlei Anlass. Routine-Begehungen<br />
seien die Norm, anlassbezogene Praxis-Begehungen<br />
die Ausnahme. Übli-<br />
Die »RKI-Richtlinien« sind keineswegs bloße Empfehlungen<br />
cherweise liefen Praxis-Begehungen<br />
völlig unproblematisch ab. Zuweilen<br />
kursierende Gerüchte von Praxisschließungen<br />
seien Sonderfälle. Die Mitarbeiter<br />
der Gewerbeaufsichtsämter machten<br />
auch schon mal Fehler, seien aber<br />
durchaus auch lernfähig und -bereit.<br />
Die Kenntnisse für spezielle zahnärztliche<br />
Umstände seien sicherlich erweiterbar.<br />
Die Verbraucherschutzbehörden in<br />
<strong>Niedersachsen</strong> seien derzeit erheblich<br />
unterbesetzt. Auch deswegen seien bisher<br />
lediglich die Gewerbeaufsichtsämter<br />
in Hannover, Braunschweig, Lüneburg<br />
und Oldenburg mit Begehungen<br />
von Zahnarztpraxen beauftragt. Das<br />
werde sich aber ändern. Durch bereits<br />
begonnene Mitarbeiter-Schulungen<br />
werden die Gewerbeaufsichtsämter<br />
demnächst statt mit zehn dann mit 90<br />
geeigneten Prüfern aufwarten können.<br />
Ziel sei es, alle Praxen ca. alle drei bis<br />
fünf Jahre zu begehen. Er sähe die Begehungen<br />
aber in erster Linie als Beratung<br />
der Praxen, die der vorbeugenden<br />
Gefahrenabwehr diene. Dem entsprechend<br />
sollten die üblichen Begehungen<br />
auch mehr als Fachgespräch denn als<br />
bedrohliche Prüfung verstanden sein.<br />
Zur Frage von Sanktionen befragt, führte<br />
er aus, dass natürlich im Regelfall die<br />
Möglichkeiten zur Nachbesserung genutzt<br />
werden, bei gravierenden Mängeln,<br />
z.B. unterlassenen Validierungen<br />
aber durchaus auch ein höheres Bußgeld<br />
verhängt werden könne; da sei das<br />
Geld für die Validierung besser angelegt.<br />
Es gäbe keinen fertigen Bußgeld-<br />
Katalog, das müsse individuell bewertet<br />
werden.<br />
ZKN MITTEILUNGEN 9 | 2013 · 497