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Darum: - Zahnärztekammer Niedersachsen

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TERMINE · FORTBILDUNG ●<br />

und ZKN vereinbart, anzuerkennen. Anlass<br />

für Zweifel an Sachkenntnissen treten<br />

aber immer dann auf, wenn die Inhalte<br />

der Weiterbildung in der Praxis<br />

nicht umgesetzt werden, sei es aus<br />

fehlender Sorgfalt oder Möglichkeiten<br />

(Ausstattung). In diesen Fällen nützt<br />

aber auch eine Teilnahmebestätigung<br />

eines noch so qualifizierenden Kurses<br />

nichts. An eine regelmäßige Auffrischung<br />

der Sachkenntnis – regelrechte<br />

Fristen sind nicht vorgeschrieben – ist<br />

zu denken, schon wegen der sich natürlich<br />

auch in diesem Bereich ständig<br />

weiter entwickelnden Inhalte.<br />

Das Gewerbeaufsichtsamt<br />

Aus dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg,<br />

derzeit auch zuständig für den Bereich<br />

Stade/Cuxhaven, war Dipl. Ing (FH)<br />

Knut Lingl gekommen, um sich den Kollegen<br />

vorzustellen und Einiges aus der<br />

Sicht seiner Verbraucherschutzbehörde<br />

darzustellen. Durchaus sympathisch<br />

trug er vor, dass er sich, sein Amt und<br />

seine klar definierten Aufgaben nicht<br />

als Bedrohung für die Praxen verstanden<br />

wissen wolle; dafür gäbe es auch<br />

keinerlei Anlass. Routine-Begehungen<br />

seien die Norm, anlassbezogene Praxis-Begehungen<br />

die Ausnahme. Übli-<br />

Die »RKI-Richtlinien« sind keineswegs bloße Empfehlungen<br />

cherweise liefen Praxis-Begehungen<br />

völlig unproblematisch ab. Zuweilen<br />

kursierende Gerüchte von Praxisschließungen<br />

seien Sonderfälle. Die Mitarbeiter<br />

der Gewerbeaufsichtsämter machten<br />

auch schon mal Fehler, seien aber<br />

durchaus auch lernfähig und -bereit.<br />

Die Kenntnisse für spezielle zahnärztliche<br />

Umstände seien sicherlich erweiterbar.<br />

Die Verbraucherschutzbehörden in<br />

<strong>Niedersachsen</strong> seien derzeit erheblich<br />

unterbesetzt. Auch deswegen seien bisher<br />

lediglich die Gewerbeaufsichtsämter<br />

in Hannover, Braunschweig, Lüneburg<br />

und Oldenburg mit Begehungen<br />

von Zahnarztpraxen beauftragt. Das<br />

werde sich aber ändern. Durch bereits<br />

begonnene Mitarbeiter-Schulungen<br />

werden die Gewerbeaufsichtsämter<br />

demnächst statt mit zehn dann mit 90<br />

geeigneten Prüfern aufwarten können.<br />

Ziel sei es, alle Praxen ca. alle drei bis<br />

fünf Jahre zu begehen. Er sähe die Begehungen<br />

aber in erster Linie als Beratung<br />

der Praxen, die der vorbeugenden<br />

Gefahrenabwehr diene. Dem entsprechend<br />

sollten die üblichen Begehungen<br />

auch mehr als Fachgespräch denn als<br />

bedrohliche Prüfung verstanden sein.<br />

Zur Frage von Sanktionen befragt, führte<br />

er aus, dass natürlich im Regelfall die<br />

Möglichkeiten zur Nachbesserung genutzt<br />

werden, bei gravierenden Mängeln,<br />

z.B. unterlassenen Validierungen<br />

aber durchaus auch ein höheres Bußgeld<br />

verhängt werden könne; da sei das<br />

Geld für die Validierung besser angelegt.<br />

Es gäbe keinen fertigen Bußgeld-<br />

Katalog, das müsse individuell bewertet<br />

werden.<br />

ZKN MITTEILUNGEN 9 | 2013 · 497

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