<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 4 - Nr. 7/13
<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 5 - Nr. 7/13 Haushaltssatzung Aktuelle Baumaßnahmen a) Kinderkrippe am Steingrubenweg Die Baumaßnahmen des neuen Krippengebäudes gehen zügig voran, so dass aus heutiger Sicht eine Fertigstellung bis 01.09.<strong>2013</strong> wie geplant möglich sein wird. Schwierig gestalten sich jedoch die Lieferfristen für die Möblierung des Hauses, deshalb wird derzeit bereits ein Alternativkonzept in Räumlichkeiten der Grund- und Mittelschule erarbeitet um dort pünktlich mit den ersten Kindern ab 01.09. beginnen zu können. b) Nördliche Ringstraße und 2. BA „Karpfenradweg“ WE – Reutern Der inzwischen stark in Mitleidenschaft gezogene Fahrbahnbelag der Nördlichen Ringstraße wird derzeit von der Fa. Meyer Windsbach abgefräst und entsprechend neu asphaltiert. Im Anschluss werden dann auch die noch fehlenden Teerarbeiten am 2. BA des „Karpfenradweges“ ausgeführt, so dass die Arbeiten bis zum Kirchweihwochenende abgeschlossen sein werden. c) Sanierung der <strong>Stadt</strong>mauer –südwestlicher Bereich Die umfangreichen Sanierungsarbeiten im südwestlichen Bereich der <strong>Stadt</strong>mauer haben inzwischen begonnen. Mit den Arbeiten konnte die sehr Denkmal erfahrene Firma Ottmann aus Absberg beauftragt werden. Eine Fertigstellung des stark beschädigten Bereiches ist noch in diesem Jahr geplant. In einem 2. Schritt ist vorgesehen unter dem Motto „Erlebnis – <strong>Stadt</strong>mauer“, den so genannten Pulverturm und einen Teilbereich des dazugehörigen westlichen Zwingergrundstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Liegenschaften in die <strong>Stadt</strong>führungen mit einzubinden. d) Sommertheater vom 18. – 21.07.<strong>2013</strong> – <strong>Wolframs</strong>- <strong>Eschenbach</strong>er Märchensommer Bei sommerlichen Temperaturen und blauem Himmel konnte bereits das 9. Sommertheater abgehalten werden. In diesem Jahr präsentierte sich die Freilichtbühne unter dem Thema „Märchensommer“. Neben dem Hauptstück „Peronnik“-einem Bretonischen Gralsmärchen wurde am Samstag und Sonntag auch das populäre Kindermärchen „die Regentrude“ von Theodor Storm zum Besten gegeben. Die <strong>Stadt</strong> möchte sich wieder bei allen ehrenamtlichen Helfern sehr herzlich für ihre großartige Unterstützung bedanken. Bekanntmachung der Haushaltssatzung <strong>2013</strong> des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe Nachstehend wird, gemäß Art. 24 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO, die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> bekannt gemacht. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, als zuständige Aufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 11.06.<strong>2013</strong> Az. 20-941 festgestellt, dass diese nicht zu beanstanden ist. Ab dieser Bekanntmachung liegen der Wirtschaftsplan eine Woche lang und die Haushaltssatzung während des Wirtschaftsjahres <strong>2013</strong> in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Reutbergstr. 34, 91710 Gunzenhausen, öffentlich zur Einsicht auf. des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong> Aufgrund der Art. 40 u. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung und § 21 der Verbandssatzung erläßt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe folgende Haushaltssatzung: §1 Der Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr <strong>2013</strong> wird im Erfolgsplan in den Erträgen und Aufwendungen auf 5.741.000,00 EUR und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf 4.075.000,00 EUR festgesetzt. § 2 Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan werden keine festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 300.000,00 EUR festgesetzt. § 5 Umlagen nach § 23 der Verbandssatzung werden nicht erhoben. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar <strong>2013</strong> in Kraft. Gunzenhausen, den 07.05.<strong>2013</strong> Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe Sitz Gunzenhausen Popp (Verbandsvorsitzender) Bekanntmachung der Genehmigung, Inkrafttreten und Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (anlässlich der zweiten Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ziegelhütte“) Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> hat am 19.06.<strong>2013</strong> die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt. Diese ist vom Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 10.07.<strong>2013</strong>; Az: 610 - 20/21 SG 41 sc, genehmigt worden. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> mit dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Satzung, Erläuterungen und Umweltbericht sowie einer zusammenfassenden Erklärung bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>- <strong>Eschenbach</strong>, während der allgemeinen Dienststunden im Bürger- und Rathaus, Wolfram-von-<strong>Eschenbach</strong>-Pl. 1, 91639 <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.