28.12.2013 Aufrufe

Amtsblatt August 2013 - Stadt Wolframs-Eschenbach

Amtsblatt August 2013 - Stadt Wolframs-Eschenbach

Amtsblatt August 2013 - Stadt Wolframs-Eschenbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 5 - Nr. 7/13<br />

Haushaltssatzung<br />

Aktuelle Baumaßnahmen<br />

a) Kinderkrippe am Steingrubenweg<br />

Die Baumaßnahmen des neuen Krippengebäudes gehen<br />

zügig voran, so dass aus heutiger Sicht eine Fertigstellung bis<br />

01.09.<strong>2013</strong> wie geplant möglich sein wird. Schwierig gestalten<br />

sich jedoch die Lieferfristen für die Möblierung des Hauses,<br />

deshalb wird derzeit bereits ein Alternativkonzept in Räumlichkeiten<br />

der Grund- und Mittelschule erarbeitet um dort pünktlich<br />

mit den ersten Kindern ab 01.09. beginnen zu können.<br />

b) Nördliche Ringstraße und 2. BA „Karpfenradweg“ WE –<br />

Reutern<br />

Der inzwischen stark in Mitleidenschaft gezogene Fahrbahnbelag<br />

der Nördlichen Ringstraße wird derzeit von der Fa. Meyer<br />

Windsbach abgefräst und entsprechend neu asphaltiert. Im<br />

Anschluss werden dann auch die noch fehlenden Teerarbeiten<br />

am 2. BA des „Karpfenradweges“ ausgeführt, so dass die Arbeiten<br />

bis zum Kirchweihwochenende abgeschlossen sein werden.<br />

c) Sanierung der <strong>Stadt</strong>mauer –südwestlicher Bereich<br />

Die umfangreichen Sanierungsarbeiten im südwestlichen<br />

Bereich der <strong>Stadt</strong>mauer haben inzwischen begonnen. Mit den<br />

Arbeiten konnte die sehr Denkmal erfahrene Firma Ottmann<br />

aus Absberg beauftragt werden. Eine Fertigstellung des stark<br />

beschädigten Bereiches ist noch in diesem Jahr geplant. In<br />

einem 2. Schritt ist vorgesehen unter dem Motto „Erlebnis –<br />

<strong>Stadt</strong>mauer“, den so genannten Pulverturm und einen Teilbereich<br />

des dazugehörigen westlichen Zwingergrundstückes der<br />

Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Liegenschaften in<br />

die <strong>Stadt</strong>führungen mit einzubinden.<br />

d) Sommertheater vom 18. – 21.07.<strong>2013</strong> – <strong>Wolframs</strong>-<br />

<strong>Eschenbach</strong>er Märchensommer<br />

Bei sommerlichen Temperaturen und blauem Himmel konnte<br />

bereits das 9. Sommertheater abgehalten werden. In diesem<br />

Jahr präsentierte sich die Freilichtbühne unter dem Thema<br />

„Märchensommer“. Neben dem Hauptstück „Peronnik“-einem<br />

Bretonischen Gralsmärchen wurde am Samstag und Sonntag<br />

auch das populäre Kindermärchen „die Regentrude“ von Theodor<br />

Storm zum Besten gegeben. Die <strong>Stadt</strong> möchte sich wieder<br />

bei allen ehrenamtlichen Helfern sehr herzlich für ihre großartige<br />

Unterstützung bedanken.<br />

Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung <strong>2013</strong><br />

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung<br />

der Reckenberg-Gruppe<br />

Nachstehend wird, gemäß Art. 24 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1<br />

KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO, die Haushaltssatzung des Zweckverbandes<br />

zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe für<br />

das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> bekannt gemacht.<br />

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, als zuständige<br />

Aufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 11.06.<strong>2013</strong> Az.<br />

20-941 festgestellt, dass diese nicht zu beanstanden ist.<br />

Ab dieser Bekanntmachung liegen der Wirtschaftsplan eine<br />

Woche lang und die Haushaltssatzung während des Wirtschaftsjahres<br />

<strong>2013</strong> in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes,<br />

Reutbergstr. 34, 91710 Gunzenhausen, öffentlich zur<br />

Einsicht auf.<br />

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung<br />

der Reckenberg-Gruppe<br />

für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong><br />

Aufgrund der Art. 40 u. 41 des Gesetzes über die kommunale<br />

Zusammenarbeit in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung<br />

und § 21 der Verbandssatzung erläßt der Zweckverband<br />

zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe folgende<br />

Haushaltssatzung:<br />

§1<br />

Der Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr <strong>2013</strong> wird<br />

im Erfolgsplan<br />

in den Erträgen und Aufwendungen auf 5.741.000,00 EUR<br />

und im Vermögensplan<br />

in den Einnahmen und Ausgaben auf 4.075.000,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan<br />

werden keine festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 300.000,00<br />

EUR festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Umlagen nach § 23 der Verbandssatzung werden nicht erhoben.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar <strong>2013</strong> in Kraft.<br />

Gunzenhausen, den 07.05.<strong>2013</strong><br />

Zweckverband zur Wasserversorgung<br />

der Reckenberg-Gruppe<br />

Sitz Gunzenhausen<br />

Popp<br />

(Verbandsvorsitzender)<br />

Bekanntmachung der Genehmigung,<br />

Inkrafttreten und Auslegung<br />

der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

(anlässlich der zweiten Erweiterung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 7 „Ziegelhütte“)<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> hat am 19.06.<strong>2013</strong> die 6.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt. Diese ist<br />

vom Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 10.07.<strong>2013</strong>; Az:<br />

610 - 20/21 SG 41 sc, genehmigt worden.<br />

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit nach § 6 Abs. 5<br />

Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 6 Abs. 5<br />

Satz 2 BauGB wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> mit dieser Bekanntmachung<br />

wirksam.<br />

Jedermann kann die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

samt Satzung, Erläuterungen und Umweltbericht sowie<br />

einer zusammenfassenden Erklärung bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<br />

<strong>Eschenbach</strong>, während der allgemeinen Dienststunden im Bürger-<br />

und Rathaus, Wolfram-von-<strong>Eschenbach</strong>-Pl. 1, 91639 <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>,<br />

einsehen und über deren Inhalt Auskunft<br />

verlangen.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />

der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1<br />

BauGB wird hingewiesen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!