Amtsblatt August 2013 - Stadt Wolframs-Eschenbach
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<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 5 - Nr. 7/13<br />
Haushaltssatzung<br />
Aktuelle Baumaßnahmen<br />
a) Kinderkrippe am Steingrubenweg<br />
Die Baumaßnahmen des neuen Krippengebäudes gehen<br />
zügig voran, so dass aus heutiger Sicht eine Fertigstellung bis<br />
01.09.<strong>2013</strong> wie geplant möglich sein wird. Schwierig gestalten<br />
sich jedoch die Lieferfristen für die Möblierung des Hauses,<br />
deshalb wird derzeit bereits ein Alternativkonzept in Räumlichkeiten<br />
der Grund- und Mittelschule erarbeitet um dort pünktlich<br />
mit den ersten Kindern ab 01.09. beginnen zu können.<br />
b) Nördliche Ringstraße und 2. BA „Karpfenradweg“ WE –<br />
Reutern<br />
Der inzwischen stark in Mitleidenschaft gezogene Fahrbahnbelag<br />
der Nördlichen Ringstraße wird derzeit von der Fa. Meyer<br />
Windsbach abgefräst und entsprechend neu asphaltiert. Im<br />
Anschluss werden dann auch die noch fehlenden Teerarbeiten<br />
am 2. BA des „Karpfenradweges“ ausgeführt, so dass die Arbeiten<br />
bis zum Kirchweihwochenende abgeschlossen sein werden.<br />
c) Sanierung der <strong>Stadt</strong>mauer –südwestlicher Bereich<br />
Die umfangreichen Sanierungsarbeiten im südwestlichen<br />
Bereich der <strong>Stadt</strong>mauer haben inzwischen begonnen. Mit den<br />
Arbeiten konnte die sehr Denkmal erfahrene Firma Ottmann<br />
aus Absberg beauftragt werden. Eine Fertigstellung des stark<br />
beschädigten Bereiches ist noch in diesem Jahr geplant. In<br />
einem 2. Schritt ist vorgesehen unter dem Motto „Erlebnis –<br />
<strong>Stadt</strong>mauer“, den so genannten Pulverturm und einen Teilbereich<br />
des dazugehörigen westlichen Zwingergrundstückes der<br />
Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Liegenschaften in<br />
die <strong>Stadt</strong>führungen mit einzubinden.<br />
d) Sommertheater vom 18. – 21.07.<strong>2013</strong> – <strong>Wolframs</strong>-<br />
<strong>Eschenbach</strong>er Märchensommer<br />
Bei sommerlichen Temperaturen und blauem Himmel konnte<br />
bereits das 9. Sommertheater abgehalten werden. In diesem<br />
Jahr präsentierte sich die Freilichtbühne unter dem Thema<br />
„Märchensommer“. Neben dem Hauptstück „Peronnik“-einem<br />
Bretonischen Gralsmärchen wurde am Samstag und Sonntag<br />
auch das populäre Kindermärchen „die Regentrude“ von Theodor<br />
Storm zum Besten gegeben. Die <strong>Stadt</strong> möchte sich wieder<br />
bei allen ehrenamtlichen Helfern sehr herzlich für ihre großartige<br />
Unterstützung bedanken.<br />
Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung <strong>2013</strong><br />
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung<br />
der Reckenberg-Gruppe<br />
Nachstehend wird, gemäß Art. 24 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1<br />
KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO, die Haushaltssatzung des Zweckverbandes<br />
zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe für<br />
das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> bekannt gemacht.<br />
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, als zuständige<br />
Aufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 11.06.<strong>2013</strong> Az.<br />
20-941 festgestellt, dass diese nicht zu beanstanden ist.<br />
Ab dieser Bekanntmachung liegen der Wirtschaftsplan eine<br />
Woche lang und die Haushaltssatzung während des Wirtschaftsjahres<br />
<strong>2013</strong> in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes,<br />
Reutbergstr. 34, 91710 Gunzenhausen, öffentlich zur<br />
Einsicht auf.<br />
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung<br />
der Reckenberg-Gruppe<br />
für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong><br />
Aufgrund der Art. 40 u. 41 des Gesetzes über die kommunale<br />
Zusammenarbeit in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung<br />
und § 21 der Verbandssatzung erläßt der Zweckverband<br />
zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe folgende<br />
Haushaltssatzung:<br />
§1<br />
Der Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr <strong>2013</strong> wird<br />
im Erfolgsplan<br />
in den Erträgen und Aufwendungen auf 5.741.000,00 EUR<br />
und im Vermögensplan<br />
in den Einnahmen und Ausgaben auf 4.075.000,00 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan<br />
werden keine festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 300.000,00<br />
EUR festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Umlagen nach § 23 der Verbandssatzung werden nicht erhoben.<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar <strong>2013</strong> in Kraft.<br />
Gunzenhausen, den 07.05.<strong>2013</strong><br />
Zweckverband zur Wasserversorgung<br />
der Reckenberg-Gruppe<br />
Sitz Gunzenhausen<br />
Popp<br />
(Verbandsvorsitzender)<br />
Bekanntmachung der Genehmigung,<br />
Inkrafttreten und Auslegung<br />
der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
(anlässlich der zweiten Erweiterung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 7 „Ziegelhütte“)<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> hat am 19.06.<strong>2013</strong> die 6.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt. Diese ist<br />
vom Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 10.07.<strong>2013</strong>; Az:<br />
610 - 20/21 SG 41 sc, genehmigt worden.<br />
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit nach § 6 Abs. 5<br />
Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 6 Abs. 5<br />
Satz 2 BauGB wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> mit dieser Bekanntmachung<br />
wirksam.<br />
Jedermann kann die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
samt Satzung, Erläuterungen und Umweltbericht sowie<br />
einer zusammenfassenden Erklärung bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolframs</strong>-<br />
<strong>Eschenbach</strong>, während der allgemeinen Dienststunden im Bürger-<br />
und Rathaus, Wolfram-von-<strong>Eschenbach</strong>-Pl. 1, 91639 <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>,<br />
einsehen und über deren Inhalt Auskunft<br />
verlangen.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1<br />
BauGB wird hingewiesen.