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Gewerbeentwicklungsprogramm der Stadt Bremen 2020 (pdf, 2.7 MB)

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ermöglichen. Daher sind entsprechende planerische Festsetzungen zur Sicherstellung<br />

dieser Anfor<strong>der</strong>ungen in den jeweiligen Bauleitplänen zu definieren.<br />

2. Sonstige arbeitsplatz- und wertschöpfungsintensive Logistikunternehmen<br />

Ansiedlungsmöglichkeiten sollen darüber hinaus für arbeitsplatz- und<br />

wertschöpfungsintensive Logistikunternehmen geschaffen werden, die zwingend auf einen<br />

Standort an <strong>der</strong> BAB A1 angewiesen sind und sich bei fehlendem Angebot in <strong>Bremen</strong> an<br />

Alternativstandorten im Umland ansiedeln könnten. Um die wertvollen Flächen im<br />

Gewerbepark Hansalinie gezielt für die in den beiden Fallkonstellationen genannten<br />

Unternehmen adressieren zu können, werden sowohl Festsetzungen in den<br />

Bebauungsplänen als auch gezielte „Ansiedlungsregeln“ für die Vermarktung durch die<br />

WFB erarbeitet, die folgende Kriterien berücksichtigen. Die Unternehmen:<br />

- müssen aufgrund ihrer unternehmensspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen auf einen<br />

Standort unmittelbare an <strong>der</strong> BAB A1 o<strong>der</strong> auf die Nähe zum Mercedes-Benz<br />

Werk <strong>Bremen</strong> angewiesen sein.<br />

- müssen eine arbeitsplatz- und wertschöpfungsintensive Logistik betreiben.<br />

- müssen im Rahmen ihrer Bauvorhaben ökologische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

berücksichtigen wie z. B. Photovoltaikanlagen, Dachbegrünungen.<br />

Nur Logistikunternehmen, die diesen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen, sind von einer<br />

Ausnahmegenehmigung im Gewerbepark Hansalinie ausgenommen. Vor diesem<br />

Hintergrund wird für die zukünftigen Baustufen des Gewerbestandortes eine generelle<br />

Öffnung für Logistikbetriebe, die die unmittelbare Nähe zur BAB A1 als unabdingbare<br />

Voraussetzung für eine Ansiedlung in <strong>Bremen</strong> ansehen, vorgesehen.<br />

Nur so kann <strong>Bremen</strong> in vollem Umfang von den Ansiedlungsmöglichkeiten des „Kraftbandes“<br />

BAB A1 profitieren und seiner Aufgabe als zentraler Logistikstandort und wirtschaftlicher<br />

Kern <strong>der</strong> Metropolregion gerecht werden.<br />

Dem Beschluss des Beirats Hemelingen kann vor diesem Hintergrund nicht gefolgt werden.<br />

Das Wirtschaftsressort erklärt seine Bereitschaft, den Beirat Hemelingen im Hinblick auf die<br />

mit <strong>der</strong> weiteren Erschließung des Gewerbegebietes Hansalinie verbundenen konkreten<br />

Planungen eng einzubinden. Zielsetzung dieses Prozesses soll es sein, die konkreten<br />

Planungen (z.B. die Gestaltung des Baggersees) mit den Interessen des <strong>Stadt</strong>teils<br />

abzugleichen, den notwendigen Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt möglichst im<br />

<strong>Stadt</strong>teil durchzuführen und entsprechende Projekte ggfs. durch weitere Begleitmaßnahmen,<br />

die dem <strong>Stadt</strong>teil zugute kommen, zu unterstützen.<br />

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