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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum ... - Boxberg

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4 Vermeidungs- und vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

4.1 Maßnahmen zur Vermeidung<br />

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung sollten durchgeführt werden, um Gefährdungen von<br />

Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu vermeiden oder zu mindern (vgl. Kap. 8.1):<br />

• V1: Haselmaus schonende räumliche Beschränkung<br />

Die Eingriffe in potenzielle Haselmaus-Habitate sollten möglichst gering gehalten werden.<br />

Dies sieht der Bebauungsplan-Entwurf vom 19.12.2012 vor. So sind innerhalb des Geltungsbereiches<br />

des Bebauungsplans die Flächen für eine bauliche Erweiterung auf die nordwestliche<br />

Teilfläche beschränkt (Sondergebiet 2). Dort ist die Baugrenze so festgelegt, dass nur in<br />

einem relativ kleinen Umfang in potenzielle Haselmaus-Habitate eingegriffen wird, wobei<br />

immer nur kleinere Teilbereiche vorhandener Wäldchen entfernt werden dürfen. Maximal<br />

können insgesamt 0,3 ha – verteilt auf mehrere Teilbereiche – der potenziellen Haselmaus-<br />

Habitate entfernt werden.<br />

• V2: Bauzeitbeschränkung <strong>zum</strong> Schutz von Haselmäusen<br />

Zur Minimierung von Haselmaus-Verlusten ist eine Beseitigung von Gehölzbeständen und<br />

der dortigen Bodenvegetation möglichst an warmen Apriltagen durchzuführen (Temperaturen<br />

> 10° C). Dann ist der Winterschlaf der Haselmäuse beendet (Möglichkeit des aktiven Fliehens)<br />

und die Jungtiere sind noch nicht geboren. An milden Tagen Ende September/Anfang<br />

Oktober ist die Wahrscheinlichkeit ebenfalls sehr groß, dass potenziell vorhandene Jungtiere<br />

aktiv fliehen können. Bei Berücksichtigung der Fortpflanzungszeit der Vögel (vgl. V3 in Kap.<br />

4.3) scheidet der April als Monat für diese Arbeiten aus. Eine alleinige Beschränkung auf<br />

Ende September/Anfang Oktober ist kaum praktikabel. Darum müssen voraussichtlich<br />

unvermeidbare Haselmaus-Verluste in Kauf genommen werden. Da bei der Haselmaus im<br />

Untersuchungsgebiet sicher davon ausgegangen werden kann, dass die ökologische Funktion<br />

der vom Wegebau betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten in räumlichem Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt wird (vgl. Kap. 5.1 bzw. 8.1), ist eine Beseitigung von Gehölzbeständen<br />

und der dortigen Bodenvegetation auch außerhalb der für die Haselmaus<br />

optimalen Zeitpunkte möglich.<br />

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andrena (2013): <strong>Spezielle</strong> <strong>artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> Bplan "Ehemaliges NATO-Tanklager" <strong>Boxberg</strong>

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