Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum ... - Boxberg
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4 Vermeidungs- und vorgezogene<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
4.1 Maßnahmen zur Vermeidung<br />
Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung sollten durchgeführt werden, um Gefährdungen von<br />
Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu vermeiden oder zu mindern (vgl. Kap. 8.1):<br />
• V1: Haselmaus schonende räumliche Beschränkung<br />
Die Eingriffe in potenzielle Haselmaus-Habitate sollten möglichst gering gehalten werden.<br />
Dies sieht der Bebauungsplan-Entwurf vom 19.12.2012 vor. So sind innerhalb des Geltungsbereiches<br />
des Bebauungsplans die Flächen für eine bauliche Erweiterung auf die nordwestliche<br />
Teilfläche beschränkt (Sondergebiet 2). Dort ist die Baugrenze so festgelegt, dass nur in<br />
einem relativ kleinen Umfang in potenzielle Haselmaus-Habitate eingegriffen wird, wobei<br />
immer nur kleinere Teilbereiche vorhandener Wäldchen entfernt werden dürfen. Maximal<br />
können insgesamt 0,3 ha – verteilt auf mehrere Teilbereiche – der potenziellen Haselmaus-<br />
Habitate entfernt werden.<br />
• V2: Bauzeitbeschränkung <strong>zum</strong> Schutz von Haselmäusen<br />
Zur Minimierung von Haselmaus-Verlusten ist eine Beseitigung von Gehölzbeständen und<br />
der dortigen Bodenvegetation möglichst an warmen Apriltagen durchzuführen (Temperaturen<br />
> 10° C). Dann ist der Winterschlaf der Haselmäuse beendet (Möglichkeit des aktiven Fliehens)<br />
und die Jungtiere sind noch nicht geboren. An milden Tagen Ende September/Anfang<br />
Oktober ist die Wahrscheinlichkeit ebenfalls sehr groß, dass potenziell vorhandene Jungtiere<br />
aktiv fliehen können. Bei Berücksichtigung der Fortpflanzungszeit der Vögel (vgl. V3 in Kap.<br />
4.3) scheidet der April als Monat für diese Arbeiten aus. Eine alleinige Beschränkung auf<br />
Ende September/Anfang Oktober ist kaum praktikabel. Darum müssen voraussichtlich<br />
unvermeidbare Haselmaus-Verluste in Kauf genommen werden. Da bei der Haselmaus im<br />
Untersuchungsgebiet sicher davon ausgegangen werden kann, dass die ökologische Funktion<br />
der vom Wegebau betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten in räumlichem Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt wird (vgl. Kap. 5.1 bzw. 8.1), ist eine Beseitigung von Gehölzbeständen<br />
und der dortigen Bodenvegetation auch außerhalb der für die Haselmaus<br />
optimalen Zeitpunkte möglich.<br />
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andrena (2013): <strong>Spezielle</strong> <strong>artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> Bplan "Ehemaliges NATO-Tanklager" <strong>Boxberg</strong>