Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum ... - Boxberg
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5 Bestand und Betroffenheit der Arten<br />
5.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der<br />
FFH-Richtlinie<br />
5.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />
Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie ergibt sich aus § 44<br />
Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes<br />
Verbot:<br />
Zerstörungsverbot:<br />
Beschädigung oder Zerstörung von Standorten wild lebender Pflanzenarten oder damit<br />
im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von<br />
Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen.<br />
Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von<br />
dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standorts in räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt wird.<br />
Etwa 200 m westlich des ehemaligen Nato-Tanklagers ist ein Vorkommen des Frauenschuhs<br />
(Cypripedium calceolus) bekannt 1 , weshalb speziell auf ein mögliches Vorkommen<br />
des Frauenschuhs im Untersuchungsbereich geachtet wurde. Exemplare der Art wurden<br />
nicht entdeckt.<br />
Zudem bietet die untersuchte Fläche des ehemaligen Nato-Tanklagers aktuell keine geeigneten<br />
Standortbedingungen für ein Vorkommen des Frauenschuhs. Es gibt keine Hänge mit<br />
trockenwarmen, mageren Böden in halbschattiger Lage. Die Untersuchungsfläche ist entweder<br />
versiegelt, wird von dichten Eichen-Kiefern- bzw. Kiefern-Eichen-Wäldchen eingenommen<br />
oder weist Grasland auf, das relativ häufig gemäht wird.<br />
1 Naturdenkmal "Fliegenragwurz-Frauenschuhvorkommen Oberfeld" bzw. Waldbiotopkartierung "Pflanzenstandort<br />
Eggengrund NO Schwabhausen" (vgl. Kap. 2.1 und Abb. 8)<br />
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andrena (2013): <strong>Spezielle</strong> <strong>artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> Bplan "Ehemaliges NATO-Tanklager" <strong>Boxberg</strong>