Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum ... - Boxberg
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Zum Erhaltungszustand der lokalen Population sind ohne aktuelle großräumige Erhebungen, die deutlich über<br />
den Bereich des ehemaligen NATO-Tanklagers hinaus gehen, keine Aussagen möglich. Es ist aber zu vermuten,<br />
dass die lokale Haselmaus-Population mehrere 100 Tiere umfassen kann, selbst wenn nur ein Drittel der vorhandenen<br />
Gehölzbeständen von die Art besiedelt ist.<br />
3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des<br />
Risikomanagements<br />
3.1 Baubetrieb<br />
V2 = Bauzeitenbeschränkung: Zur Minimierung von Haselmaus-Verlusten ist eine Beseitigung von Gehölzbeständen<br />
und der dortigen Bodenvegetation möglichst an warmen Apriltagen durchzuführen (Temperaturen<br />
> 10° C). Dann ist der Winterschlaf der Haselmäuse beendet (Möglichkeit des aktiven Fliehens) und die<br />
Jungtiere sind noch nicht geboren. An milden Tagen Ende September/Anfang Oktober ist die Wahrscheinlichkeit<br />
ebenfalls sehr groß, dass potenziell vorhandene Jungtiere aktiv fliehen können. Bei Berücksichtigung<br />
der Fortpflanzungszeit der Vögel (vgl. V3 in Kap. 4.3) scheidet der April als Monat für diese Arbeiten aus.<br />
Eine alleinige Beschränkung auf Ende September/Anfang Oktober ist kaum praktikabel. Darum müssen voraussichtlich<br />
unvermeidbare Haselmaus-Verluste in Kauf genommen werden. Da bei der Haselmaus im<br />
Untersuchungsgebiet sicher davon ausgegangen werden kann, dass die ökologische Funktion der vom<br />
Wegebau betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten in räumlichem Zusammenhang weiterhin erfüllt wird<br />
(s. u.), ist eine Beseitigung von Gehölzbeständen und der dortigen Bodenvegetation auch außerhalb der für<br />
die Haselmaus optimalen Zeitpunkte möglich (vgl. Kap. 4.1).<br />
3.2 Projektgestaltung<br />
V1 = Haselmaus schonende räumliche Beschränkung: Die Eingriffe in potenzielle Haselmaus-Habitate sollten<br />
möglichst gering gehalten werden. Dies sieht der Bebauungsplan-Entwurf vom 19.12.2012 vor. So sind<br />
innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans die Flächen für eine bauliche Erweiterung auf die<br />
nordwestliche Teilfläche beschränkt (Sondergebiet 2). Dort ist die Baugrenze so festgelegt, dass nur in<br />
einem relativ kleinen Umfang in potenzielle Haselmaus-Habitate eingegriffen wird, wobei immer nur kleinere<br />
Teilbereiche vorhandener Wäldchen entfernt werden dürfen. Maximal können insgesamt 0,3 ha – verteilt auf<br />
mehrere Teilbereiche – der potenziellen Haselmaus-Habitate entfernt werden.<br />
3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen<br />
Falls nicht alle Eingriffe in potenzielle Haselmaus-Habitate vermieden werden können, muss trotz der sonstigen<br />
Vermeidungsmaßnahmen (V1, V2) damit gerechnet werden, dass es zu unvermeidbaren Tötung einzelner Tiere<br />
kommen kann, da diese nicht rechtzeitig fliehen können. Funktionserhaltende Maßnahmen erscheinen nicht notwendig,<br />
da nur kleinflächig in größere potenzielle Haselmaus-Habitate eingegriffen wird (insgesamt max. 0,3 ha).<br />
Wahrscheinlich ist nur einen sehr geringer Teil der anzunehmenden lokalen Haselmaus-Population davon<br />
betroffen. Die Beeinträchtigungen sind darum als "nicht signifikant" einzustufen.<br />
Zudem ist geplant, im näheren Umfeld der Eingriffsflächen verbleibende Waldflächen zu vergrößern und zudem<br />
Kleingehölze aus Laubbäumen und -sträuchern anzulegen.<br />
3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements<br />
Wesentliche Wissenslücken hinsichtlich der Biologie der Haselmaus sind in Bezug zu den geplanten Maßnahmen<br />
nicht gegeben. Relevante Prognoseunsicherheiten entfallen. Maßnahmen des Risikomanagements erscheinen<br />
nicht notwendig.<br />
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andrena (2013): <strong>Spezielle</strong> <strong>artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> Bplan "Ehemaliges NATO-Tanklager" <strong>Boxberg</strong>