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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum ... - Boxberg

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Zum Erhaltungszustand der lokalen Population sind ohne aktuelle großräumige Erhebungen, die deutlich über<br />

den Bereich des ehemaligen NATO-Tanklagers hinaus gehen, keine Aussagen möglich. Es ist aber zu vermuten,<br />

dass die lokale Haselmaus-Population mehrere 100 Tiere umfassen kann, selbst wenn nur ein Drittel der vorhandenen<br />

Gehölzbeständen von die Art besiedelt ist.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des<br />

Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb<br />

V2 = Bauzeitenbeschränkung: Zur Minimierung von Haselmaus-Verlusten ist eine Beseitigung von Gehölzbeständen<br />

und der dortigen Bodenvegetation möglichst an warmen Apriltagen durchzuführen (Temperaturen<br />

> 10° C). Dann ist der Winterschlaf der Haselmäuse beendet (Möglichkeit des aktiven Fliehens) und die<br />

Jungtiere sind noch nicht geboren. An milden Tagen Ende September/Anfang Oktober ist die Wahrscheinlichkeit<br />

ebenfalls sehr groß, dass potenziell vorhandene Jungtiere aktiv fliehen können. Bei Berücksichtigung<br />

der Fortpflanzungszeit der Vögel (vgl. V3 in Kap. 4.3) scheidet der April als Monat für diese Arbeiten aus.<br />

Eine alleinige Beschränkung auf Ende September/Anfang Oktober ist kaum praktikabel. Darum müssen voraussichtlich<br />

unvermeidbare Haselmaus-Verluste in Kauf genommen werden. Da bei der Haselmaus im<br />

Untersuchungsgebiet sicher davon ausgegangen werden kann, dass die ökologische Funktion der vom<br />

Wegebau betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten in räumlichem Zusammenhang weiterhin erfüllt wird<br />

(s. u.), ist eine Beseitigung von Gehölzbeständen und der dortigen Bodenvegetation auch außerhalb der für<br />

die Haselmaus optimalen Zeitpunkte möglich (vgl. Kap. 4.1).<br />

3.2 Projektgestaltung<br />

V1 = Haselmaus schonende räumliche Beschränkung: Die Eingriffe in potenzielle Haselmaus-Habitate sollten<br />

möglichst gering gehalten werden. Dies sieht der Bebauungsplan-Entwurf vom 19.12.2012 vor. So sind<br />

innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans die Flächen für eine bauliche Erweiterung auf die<br />

nordwestliche Teilfläche beschränkt (Sondergebiet 2). Dort ist die Baugrenze so festgelegt, dass nur in<br />

einem relativ kleinen Umfang in potenzielle Haselmaus-Habitate eingegriffen wird, wobei immer nur kleinere<br />

Teilbereiche vorhandener Wäldchen entfernt werden dürfen. Maximal können insgesamt 0,3 ha – verteilt auf<br />

mehrere Teilbereiche – der potenziellen Haselmaus-Habitate entfernt werden.<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen<br />

Falls nicht alle Eingriffe in potenzielle Haselmaus-Habitate vermieden werden können, muss trotz der sonstigen<br />

Vermeidungsmaßnahmen (V1, V2) damit gerechnet werden, dass es zu unvermeidbaren Tötung einzelner Tiere<br />

kommen kann, da diese nicht rechtzeitig fliehen können. Funktionserhaltende Maßnahmen erscheinen nicht notwendig,<br />

da nur kleinflächig in größere potenzielle Haselmaus-Habitate eingegriffen wird (insgesamt max. 0,3 ha).<br />

Wahrscheinlich ist nur einen sehr geringer Teil der anzunehmenden lokalen Haselmaus-Population davon<br />

betroffen. Die Beeinträchtigungen sind darum als "nicht signifikant" einzustufen.<br />

Zudem ist geplant, im näheren Umfeld der Eingriffsflächen verbleibende Waldflächen zu vergrößern und zudem<br />

Kleingehölze aus Laubbäumen und -sträuchern anzulegen.<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements<br />

Wesentliche Wissenslücken hinsichtlich der Biologie der Haselmaus sind in Bezug zu den geplanten Maßnahmen<br />

nicht gegeben. Relevante Prognoseunsicherheiten entfallen. Maßnahmen des Risikomanagements erscheinen<br />

nicht notwendig.<br />

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andrena (2013): <strong>Spezielle</strong> <strong>artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> Bplan "Ehemaliges NATO-Tanklager" <strong>Boxberg</strong>

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