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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum ... - Boxberg

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Aus den selben Gründen ist nicht zu erwarten, dass die Eingriffe zur quantitativen und qualitativen<br />

Minderung von Leitstrukturen im Gebiet führen werden.<br />

Letztendlich kann mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass durch die<br />

geplanten Maßnahmen keine Fledermausart erheblich beeinträchtigt wird, und dass bei keiner<br />

Fledermausart gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird.<br />

c) Sonstige Säugetiere<br />

Das Vorkommen sonstiger Säuger-Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Wolf, Biber,<br />

Feldhamster, Wildkatze, Fischotter, Luchs, Braunbär) im Untersuchungsraum kann mit hinreichender<br />

Sicherheit ausgeschlossen werden, da der Wirkraum des Vorhabens außerhalb<br />

des bekannten Verbreitungsgebiet dieser Arten liegt, oder deren erforderlicher Lebensraum<br />

dort nicht vorkommt.<br />

5.1.2.2 Reptilien<br />

Das Grasland im Untersuchungsgebiet erscheint als Nahrungshabitat für die Zauneidechse<br />

(Lacerta agilis) und die Schlingnatter (Coronella austriaca) grundsätzlich geeignet, da es<br />

vielerorts mager ausgeprägt ist. Allerdings wird es offenbar relativ häufig gemäht. Weiterhin<br />

befinden sich keine geeigneten Überwinterungshabitate im Gebiet, für die Zauneidechse<br />

auch keine geeigneten Eiablage-Habitate. Zudem liegt das Grasland des Untersuchungsgebietes<br />

relativ isoliert inmitten von Wald- und Ackerlandschaft (vgl. Abb. 9). All dies spricht<br />

dafür, dass ein Vorkommen von Zauneidechse und/oder Schlingnatter im Bereich des ehemaligen<br />

NATO-Tanklagers relativ unwahrscheinlich ist.<br />

5.1.2.3 Käfer<br />

Der Eremit (Osmoderma eremita) ist eine Art, deren Larven sich in Mulmhöhlen alter, hohler<br />

Laubbäume entwickeln. Besonnte Bäume werden bevorzugt, stark beschattete sind ungeeignet.<br />

Die meisten bekannten Funde in Baden-Württemberg stammen aus dem Neckar-Tauber-Land.<br />

Das Messtischblatt 6524 zählt <strong>zum</strong> aktuellen Verbreitungsgebiet des Eremits.<br />

Darum erscheint ein Vorkommen im Verfahrensgebiet grundsätzlich möglich (vgl. Abb. 11).<br />

______________________________________________________________________________________________________<br />

andrena (2013): <strong>Spezielle</strong> <strong>artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> Bplan "Ehemaliges NATO-Tanklager" <strong>Boxberg</strong>

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