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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum ... - Boxberg

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6 Gutachterliches Fazit<br />

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►<br />

►<br />

Pflanzen-Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kommen im Untersuchungsraum<br />

nicht vor und sind darum vom geplanten Vorhaben nicht betroffen.<br />

Bei der Haselmaus, die in den Wäldchen des ehemaligen NATO-Tanklagers und seines<br />

Umfeldes eventuell vorkommt, lassen sich trotz Vermeidungsmaßnahmen die Verletzung<br />

oder Tötung einzelner Tiere voraussichtlich nicht ganz vermeiden. Es kann aber<br />

sicher davon ausgegangen werden, dass die Eingriffe in Haselmaus-Habitate so gering<br />

sind, dass die ökologische Funktion der von den Maßnahmen betroffenen Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten in räumlichem Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.<br />

Einige Fledermaus-Arten nutzen das geplante Baugebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

als Nahrungshabitat. Das Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermausarten<br />

kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Nahrungshabitate<br />

und Leitstrukturen werden nicht wesentlich verändert.<br />

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Das Vorkommen weiterer Tier-Arten des Anhangs VI der FFH-Richtlinie ist nicht zu<br />

erwarten.<br />

►<br />

Demnach werden für keine Tier-Art des Anhangs IV der FFH- Richtlinie die Verbotstatbestände<br />

des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt.<br />

►<br />

Innerhalb der Untersuchungsfläche und ihres näheren Umfeldes erscheint das Vorkommen<br />

von 28 europäischen Vogelarten möglich, die dort brüten. Es handelt sich dabei<br />

um noch weit verbreitete, relativ anpassungsfähige Arten. Das Vorkommen von seltenen<br />

oder gefährdeten Arten ist unwahrscheinlich. Es kann sicher davon ausgegangen<br />

werden, dass die Eingriffe in Brutvogel-Habitate so gering sein werden, dass die ökologische<br />

Funktion der von den Maßnahmen betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

in räumlichem Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Zudem kann mit hinreichender<br />

Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die voraussichtlich eintretenden bau- und<br />

betriebsbedingten Störungen im Untersuchungsgebiet nicht zu einer Verschlechterung<br />

des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen europäischer Vogelarten führen<br />

werden.<br />

______________________________________________________________________________________________________<br />

andrena (2013): <strong>Spezielle</strong> <strong>artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> Bplan "Ehemaliges NATO-Tanklager" <strong>Boxberg</strong>

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