Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum ... - Boxberg
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum ... - Boxberg
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum ... - Boxberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
30<br />
6 Gutachterliches Fazit<br />
►<br />
►<br />
►<br />
Pflanzen-Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kommen im Untersuchungsraum<br />
nicht vor und sind darum vom geplanten Vorhaben nicht betroffen.<br />
Bei der Haselmaus, die in den Wäldchen des ehemaligen NATO-Tanklagers und seines<br />
Umfeldes eventuell vorkommt, lassen sich trotz Vermeidungsmaßnahmen die Verletzung<br />
oder Tötung einzelner Tiere voraussichtlich nicht ganz vermeiden. Es kann aber<br />
sicher davon ausgegangen werden, dass die Eingriffe in Haselmaus-Habitate so gering<br />
sind, dass die ökologische Funktion der von den Maßnahmen betroffenen Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten in räumlichem Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.<br />
Einige Fledermaus-Arten nutzen das geplante Baugebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
als Nahrungshabitat. Das Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermausarten<br />
kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Nahrungshabitate<br />
und Leitstrukturen werden nicht wesentlich verändert.<br />
►<br />
Das Vorkommen weiterer Tier-Arten des Anhangs VI der FFH-Richtlinie ist nicht zu<br />
erwarten.<br />
►<br />
Demnach werden für keine Tier-Art des Anhangs IV der FFH- Richtlinie die Verbotstatbestände<br />
des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt.<br />
►<br />
Innerhalb der Untersuchungsfläche und ihres näheren Umfeldes erscheint das Vorkommen<br />
von 28 europäischen Vogelarten möglich, die dort brüten. Es handelt sich dabei<br />
um noch weit verbreitete, relativ anpassungsfähige Arten. Das Vorkommen von seltenen<br />
oder gefährdeten Arten ist unwahrscheinlich. Es kann sicher davon ausgegangen<br />
werden, dass die Eingriffe in Brutvogel-Habitate so gering sein werden, dass die ökologische<br />
Funktion der von den Maßnahmen betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
in räumlichem Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Zudem kann mit hinreichender<br />
Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die voraussichtlich eintretenden bau- und<br />
betriebsbedingten Störungen im Untersuchungsgebiet nicht zu einer Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen europäischer Vogelarten führen<br />
werden.<br />
______________________________________________________________________________________________________<br />
andrena (2013): <strong>Spezielle</strong> <strong>artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> Bplan "Ehemaliges NATO-Tanklager" <strong>Boxberg</strong>