Basisprospekt gemäß § 6 WpPG Payom Solar AG - Fixed-Income.org
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aufbringen und bis zu dem entsprechenden Fälligkeitszeitpunkt über ausreichende Liquidität verfügen.<br />
Es ist unsicher, ob dies gelingen wird.<br />
Jeder der v<strong>org</strong>enannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der <strong>Payom</strong>-Gruppe und damit der <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> auswirken.<br />
e) Risiken aufgrund von Produktmängeln und gewährten Garantien, insbesondere Schadensersatzrisiken<br />
Gewährleistung<br />
Die von der <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Planung und der Bau<br />
von PV-Anlagen, könnten mit Fehlern behaftet sein. Da die <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> gerade in wesentlichen<br />
Projekten als Generalunternehmer agiert, haftet sie regelmäßig für den gesamten Zustand der Anlage,<br />
gerade bei Großprojekten auch für Subunternehmer und zugekaufte Kompetenzen. Es kann daher<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass die <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> künftig erheblichen Gewährleistungsund/oder<br />
Schadensersatzansprüchen ausgesetzt wird. Solche Vorfälle könnten darüber hinaus dazu<br />
führen, dass negative Informationen über die <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> und ihre Produkte verbreitet werden,<br />
die die Marktakzeptanz von PV-Anlagen der <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> beeinträchtigen könnten.<br />
Die von Lieferanten abgegebenen Gewährleistungen bleiben zum Teil wesentlich hinter den gegenüber<br />
den Kunden abgegebenen Gewährleistungen zurück, teilweise wird auch die Gewährleistung auf<br />
die Verwendung der Module in Deutschland beschränkt. Daher wird ein Regress bei Lieferanten nicht<br />
immer in der gesamten Höhe der Gewährleistung möglich sein. Zudem ist die <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> im<br />
Falle eines Gewährleistungsregresses von der Bonität ihrer Lieferanten abhängig; fehlt es an ausreichender<br />
Bonität des jeweiligen Lieferanten, kann es zu Ausfällen von eventuellen Regressforderungen<br />
der <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> kommen. Überdies ist bei einigen Lieferanten die Anwendbarkeit ausländischen<br />
Rechts sowie ein Gerichtsstand im Ausland vereinbart worden, so dass die gerichtliche Geltendmachung<br />
von Ansprüchen unter Umständen nur eingeschränkt möglich sein könnte.<br />
Die <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> lagert zu erbringende Dienstleistungen, insbesondere die Anlageninstallation,<br />
aus und beauftragt Subunternehmer mit der Wahrnehmung der Aufgaben. Sollten Mängel auftreten,<br />
die von Subunternehmern zu verantworten sind, kann nicht gewährleistet werden, dass die <strong>Payom</strong><br />
<strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> die Möglichkeit hat, den Subunternehmer in Regress zu nehmen. Auch wenn Regressansprüche<br />
bestehen sollten, decken diese möglicherweise nur einen Teil des Schadens ab, es besteht<br />
auch keine Gewähr dafür, dass solche Ansprüche durchsetzbar sind.<br />
Für eventuelle Gewährleistungsverpflichtungen der <strong>Payom</strong>-Gruppe wurden keine Rückstellungen<br />
gebildet.