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Basisprospekt gemäß § 6 WpPG Payom Solar AG - Fixed-Income.org

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aufbringen und bis zu dem entsprechenden Fälligkeitszeitpunkt über ausreichende Liquidität verfügen.<br />

Es ist unsicher, ob dies gelingen wird.<br />

Jeder der v<strong>org</strong>enannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der <strong>Payom</strong>-Gruppe und damit der <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> auswirken.<br />

e) Risiken aufgrund von Produktmängeln und gewährten Garantien, insbesondere Schadensersatzrisiken<br />

Gewährleistung<br />

Die von der <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Planung und der Bau<br />

von PV-Anlagen, könnten mit Fehlern behaftet sein. Da die <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> gerade in wesentlichen<br />

Projekten als Generalunternehmer agiert, haftet sie regelmäßig für den gesamten Zustand der Anlage,<br />

gerade bei Großprojekten auch für Subunternehmer und zugekaufte Kompetenzen. Es kann daher<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> künftig erheblichen Gewährleistungsund/oder<br />

Schadensersatzansprüchen ausgesetzt wird. Solche Vorfälle könnten darüber hinaus dazu<br />

führen, dass negative Informationen über die <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> und ihre Produkte verbreitet werden,<br />

die die Marktakzeptanz von PV-Anlagen der <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> beeinträchtigen könnten.<br />

Die von Lieferanten abgegebenen Gewährleistungen bleiben zum Teil wesentlich hinter den gegenüber<br />

den Kunden abgegebenen Gewährleistungen zurück, teilweise wird auch die Gewährleistung auf<br />

die Verwendung der Module in Deutschland beschränkt. Daher wird ein Regress bei Lieferanten nicht<br />

immer in der gesamten Höhe der Gewährleistung möglich sein. Zudem ist die <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> im<br />

Falle eines Gewährleistungsregresses von der Bonität ihrer Lieferanten abhängig; fehlt es an ausreichender<br />

Bonität des jeweiligen Lieferanten, kann es zu Ausfällen von eventuellen Regressforderungen<br />

der <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> kommen. Überdies ist bei einigen Lieferanten die Anwendbarkeit ausländischen<br />

Rechts sowie ein Gerichtsstand im Ausland vereinbart worden, so dass die gerichtliche Geltendmachung<br />

von Ansprüchen unter Umständen nur eingeschränkt möglich sein könnte.<br />

Die <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> lagert zu erbringende Dienstleistungen, insbesondere die Anlageninstallation,<br />

aus und beauftragt Subunternehmer mit der Wahrnehmung der Aufgaben. Sollten Mängel auftreten,<br />

die von Subunternehmern zu verantworten sind, kann nicht gewährleistet werden, dass die <strong>Payom</strong><br />

<strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> die Möglichkeit hat, den Subunternehmer in Regress zu nehmen. Auch wenn Regressansprüche<br />

bestehen sollten, decken diese möglicherweise nur einen Teil des Schadens ab, es besteht<br />

auch keine Gewähr dafür, dass solche Ansprüche durchsetzbar sind.<br />

Für eventuelle Gewährleistungsverpflichtungen der <strong>Payom</strong>-Gruppe wurden keine Rückstellungen<br />

gebildet.

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