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Basisprospekt gemäß § 6 WpPG Payom Solar AG - Fixed-Income.org

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Status der Schuldverschreibungen:<br />

Die Schuldverschreibungen begründen nicht nachrangige,<br />

nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin.<br />

Negativverpflichtung:<br />

Die Anleihebedingungen enthalten Bestimmungen, wonach<br />

die Emittentin sich - vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen<br />

- verpflichtet, keine Sicherheiten zur Besicherung<br />

von sogenannten Kapitalmarktverbindlichkeiten zu<br />

gewähren und ihre Tochterunternehmen zu veranlassen,<br />

keine solchen Sicherheiten zu bestellen. Kapitalmarktverbindlichkeiten<br />

sind Verbindlichkeiten aus der Rückzahlung<br />

aufgenommener Geldbeträge, die durch Schuldverschreibungen<br />

oder sonstige Wertpapiere mit einer<br />

ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr, die an<br />

einer Börse oder an einem anerkannten Wertpapiermarkt<br />

notiert oder gehandelt werden oder werden können, verbrieft<br />

oder verkörpert sind.<br />

vorzeitige Rückzahlung:<br />

Die Teilschuldverschreibungen können frühestens nach<br />

Ablauf von drei Jahren vorzeitig durch die Emittentin gekündigt<br />

werden und zwar zum Ablauf des 3. und des 4.<br />

Jahres nach der Ausgabe der Anleihe mit einer Frist von<br />

mindestens 30 und höchstens 60 Tagen. Der Rückzahlungsbetrag<br />

bei vorzeitiger Kündigung wird in den endgültigen<br />

Angebotsbedingungen angegeben.<br />

Mehrheitsbeschlüsse:<br />

Die Anleihebedingungen der Teilschuldverschreibungen<br />

enthalten Regelungen <strong>gemäß</strong> dem Gesetz über Schuldverschreibungen<br />

aus Gesamtemissionen von 2009<br />

(Schuldverschreibungsgesetz), wonach ein Mehrheitsbeschluss<br />

einer Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger<br />

für alle Schuldverschreibungsgläubiger bindend<br />

sein kann, auch für solche Gläubiger, die ihr Stimmrecht<br />

nicht ausgeübt haben oder die gegen den Beschluss<br />

gestimmt haben.<br />

Anwendbares Recht:<br />

Die Teilschuldverschreibungen unterliegen deutschem<br />

Recht.

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