Basisprospekt gemäß § 6 WpPG Payom Solar AG - Fixed-Income.org
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Status der Schuldverschreibungen:<br />
Die Schuldverschreibungen begründen nicht nachrangige,<br />
nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin.<br />
Negativverpflichtung:<br />
Die Anleihebedingungen enthalten Bestimmungen, wonach<br />
die Emittentin sich - vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen<br />
- verpflichtet, keine Sicherheiten zur Besicherung<br />
von sogenannten Kapitalmarktverbindlichkeiten zu<br />
gewähren und ihre Tochterunternehmen zu veranlassen,<br />
keine solchen Sicherheiten zu bestellen. Kapitalmarktverbindlichkeiten<br />
sind Verbindlichkeiten aus der Rückzahlung<br />
aufgenommener Geldbeträge, die durch Schuldverschreibungen<br />
oder sonstige Wertpapiere mit einer<br />
ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr, die an<br />
einer Börse oder an einem anerkannten Wertpapiermarkt<br />
notiert oder gehandelt werden oder werden können, verbrieft<br />
oder verkörpert sind.<br />
vorzeitige Rückzahlung:<br />
Die Teilschuldverschreibungen können frühestens nach<br />
Ablauf von drei Jahren vorzeitig durch die Emittentin gekündigt<br />
werden und zwar zum Ablauf des 3. und des 4.<br />
Jahres nach der Ausgabe der Anleihe mit einer Frist von<br />
mindestens 30 und höchstens 60 Tagen. Der Rückzahlungsbetrag<br />
bei vorzeitiger Kündigung wird in den endgültigen<br />
Angebotsbedingungen angegeben.<br />
Mehrheitsbeschlüsse:<br />
Die Anleihebedingungen der Teilschuldverschreibungen<br />
enthalten Regelungen <strong>gemäß</strong> dem Gesetz über Schuldverschreibungen<br />
aus Gesamtemissionen von 2009<br />
(Schuldverschreibungsgesetz), wonach ein Mehrheitsbeschluss<br />
einer Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger<br />
für alle Schuldverschreibungsgläubiger bindend<br />
sein kann, auch für solche Gläubiger, die ihr Stimmrecht<br />
nicht ausgeübt haben oder die gegen den Beschluss<br />
gestimmt haben.<br />
Anwendbares Recht:<br />
Die Teilschuldverschreibungen unterliegen deutschem<br />
Recht.