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Basisprospekt gemäß § 6 WpPG Payom Solar AG - Fixed-Income.org

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rungspreis entspricht möglicherweise nicht dem Kurs, zu dem die Teilschuldverschreibungen nach<br />

dem Angebot gehandelt werden. Es besteht keine Gewähr, dass sich ein aktiver Handel in den Teilschuldverschreibungen<br />

entwickeln oder ein solcher anhalten wird. Insbesondere gibt es auch nach<br />

Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen der <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> in den Handel im Freiverkehr keinen<br />

staatlich regulierten Markt für die Teilschuldverschreibungen der Gesellschaft. Folglich besteht ein<br />

gegenüber an einem <strong>org</strong>anisierten Markt zugelassenen Teilschuldverschreibungen erhöhtes Risiko,<br />

dass sich nach dem Angebot kein aktiver Handel für die Teilschuldverschreibungen im Freiverkehr auf<br />

Dauer entwickelt. Gläubiger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, ihre Teilschuldverschreibungen<br />

rasch oder zum Tageskurs zu verkaufen. Der Ausgabebetrag der Teilschuldverschreibungen<br />

bietet keine Gewähr für die Preise, die sich danach auf dem Markt bilden werden.<br />

b) Risiken aus der Volatilität des Kurses der Teilschuldverschreibungen<br />

Der Kurs der Teilschuldverschreibungen kann erheblichen Preisschwankungen ausgesetzt sein insbesondere<br />

durch Schwankungen der tatsächlichen oder prognostizierten Betriebsergebnisse der Gesellschaft<br />

oder ihrer Konkurrenten, Änderungen von Gewinnprognosen bzw. -schätzungen oder Nichterfüllung<br />

von Gewinnerwartungen von Wertpapieranalysten, Änderungen der allgemeinen Wirtschaftsbedingungen,<br />

Änderungen des Aktionärskreises sowie durch weitere Faktoren. Auch können<br />

generelle Schwankungen der Kurse oder Zinsen zu einem Preisdruck auf die Teilschuldverschreibungen<br />

führen, ohne dass dafür notwendigerweise ein Grund im Geschäft oder in den Ertragsaussichten<br />

der Gesellschaft gegeben ist. Hohe Schwankungen des Kurses bei geringen gehandelten Stückzahlen<br />

können zur Folge haben, dass das investierte Kapital hohen Schwankungen unterworfen ist.<br />

c) Risiken durch Angebote von neuen Schuldverschreibungen<br />

Die Emittentin behält sich vor, nach Maßgabe der Anleihebedingungen weitere Schuldverschreibungen<br />

zu begeben. In diesem Falle muss ein neuer Wertpapierprospekt erstellt werden, sofern die neuen<br />

Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden bzw. bei Anlegern, die die Schuldverschreibungen<br />

bilanzieren, buchmäßige Abschreibungen ausgewiesen werden müssen. Die bisher ausgegebenen<br />

Schuldverschreibungen könnten dadurch an Wert verlieren.<br />

d) Die Schuldverschreibungen können vorzeitig zurückgezahlt werden<br />

Die Teilschuldverschreibungen können von der Emittentin entsprechend den Anleihebedingungen<br />

vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung möglicherweise nur zum Nennbetrag<br />

zzgl. aufgelaufener Zinsen vor dem Tag der Rückzahlung und nicht zu einem darüber liegenden<br />

Betrag, der die Erträge, die während der Restlaufzeit sonst noch angefallen wären, ganz oder teilweise<br />

kompensiert. Wenn die Emittentin ihr Recht zur vorzeitigen Kündigung der Teilschuldverschreibungen<br />

ausübt, könnten die Inhaber der Teilschuldverschreibungen eine niedrigere Rendite als erwartet

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