Basisprospekt gemäß § 6 WpPG Payom Solar AG - Fixed-Income.org
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IV.<br />
DIE SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DAS ANGEBOT<br />
1. Gegenstand des Angebotes<br />
Gegenstand dieses <strong>Basisprospekt</strong>s und der jeweiligen Endgültigen Angebotsbedingungen (die „Endgültigen<br />
Angebotsbedingungen“), in denen die Daten, Werte und Ausstattungsvarianten der konkret<br />
emittierten Tranchen an Teilschuldverschreibungen festgelegt werden, ist das öffentliche Angebot in<br />
Deutschland und Österreich von Teilschuldverschreibungen der <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> (die „Teilschuldverschreibungen“).<br />
Die Teilschuldverschreibungen gewähren den Inhabern einen Anspruch auf Zinsen<br />
und Rückzahlung des Kapitals nach den jeweiligen Anleihebedingungen.<br />
Die Teilschuldverschreibungen haben einen Nennbetrag von EUR 1.000,00 je Teilschuldverschreibung<br />
und werden mit einem in den Endgültigen Angebotsbedingungen festgelegten Zinssatz verzinst.<br />
Die Teilschuldverschreibungen können in einer oder mehreren, auch unterschiedlich ausgestalteten<br />
Tranchen ausgegeben werden. Jede Tranche wird aus Teilschuldverschreibungen bestehen, die in<br />
allen Aspekten identisch sind, wobei auch mehrere untereinander verschiedene Tranchen gleichzeitig<br />
angeboten und ausgegeben werden könne. Die Einzelheiten jeder Tranche werden in den Endgültigen<br />
Angebotsbedingungen festgelegt. Das Maximalvolumen der <strong>gemäß</strong> diesem <strong>Basisprospekt</strong> auszugebenden<br />
Schuldverschreibungen beträgt EUR 50 Mio. Die Laufzeit wird in den Endgültigen Angebotsbedingungen<br />
festgelegt. Der Ausgabepreis wird in den Endgültigen Angebotsbedingungen festgelegt.<br />
Der Emittentin steht ein ordentliches Kündigungsrecht zu, das erstmals nach Ablauf von drei<br />
Jahren nach dem Ausgabetag ausgeübt werden kann. Bei Vorliegen bestimmter, in den Anleihebedingungen<br />
dargestellter Kündigungsgründen, sind Anteilsgläubiger berechtigt, ihre Schuldverschreibungen<br />
zu kündigen. Um Ansprüche auf Rückzahlung des Kapitals und Zahlung von Zinsen geltend<br />
zu machen, gilt eine Frist zur Vorlegung der Globalurkunde von einem Jahr ab dem jeweiligen Fälligkeitstag.<br />
Hierzu muss gegebenenfalls der Anleger seiner Bank den Auftrag erteilen, die Clearstream<br />
Banking <strong>AG</strong> dazu anzuweisen und zu bevollmächtigen, die Globalurkunde der Emittentin vorzulegen.<br />
Die Zinsansprüche und Ansprüche auf Rückzahlung des Nominalbetrages verjähren innerhalb von<br />
zwei Jahren nach dem Ende der Vorlegungsfrist. Je Anleger ist mindestens eine Teilschuldverschreibung<br />
zu zeichnen. Es besteht kein Höchstbetrag der Zeichnungen. Die Teilschuldverschreibungen<br />
werden nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), konkret nach den <strong>§</strong><strong>§</strong> 793 ff. BGB<br />
geschaffen auf Grundlage einer noch nicht erfolgten Beschlussfassung des Vorstands der <strong>Payom</strong><br />
<strong>Solar</strong> <strong>AG</strong>. Das Datum der Beschlussfassung wird in den Endgültigen Angebotsbedingungen angegeben<br />
werden.<br />
Die Emittentin behält sich vor, nach Maßgabe der Anleihebedingungen weitere - auch vorrangige -<br />
Schuldverschreibungen zu begeben. In diesem Falle muss, wenn diese öffentlich angeboten werden,<br />
ein neuer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu billigender Wertpapierprospekt<br />
erstellt werden und die bisher ausgegebenen Schuldverschreibungen könnten an Wert verlieren.