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Basisprospekt gemäß § 6 WpPG Payom Solar AG - Fixed-Income.org

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- 38 -<br />

IV.<br />

DIE SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DAS ANGEBOT<br />

1. Gegenstand des Angebotes<br />

Gegenstand dieses <strong>Basisprospekt</strong>s und der jeweiligen Endgültigen Angebotsbedingungen (die „Endgültigen<br />

Angebotsbedingungen“), in denen die Daten, Werte und Ausstattungsvarianten der konkret<br />

emittierten Tranchen an Teilschuldverschreibungen festgelegt werden, ist das öffentliche Angebot in<br />

Deutschland und Österreich von Teilschuldverschreibungen der <strong>Payom</strong> <strong>Solar</strong> <strong>AG</strong> (die „Teilschuldverschreibungen“).<br />

Die Teilschuldverschreibungen gewähren den Inhabern einen Anspruch auf Zinsen<br />

und Rückzahlung des Kapitals nach den jeweiligen Anleihebedingungen.<br />

Die Teilschuldverschreibungen haben einen Nennbetrag von EUR 1.000,00 je Teilschuldverschreibung<br />

und werden mit einem in den Endgültigen Angebotsbedingungen festgelegten Zinssatz verzinst.<br />

Die Teilschuldverschreibungen können in einer oder mehreren, auch unterschiedlich ausgestalteten<br />

Tranchen ausgegeben werden. Jede Tranche wird aus Teilschuldverschreibungen bestehen, die in<br />

allen Aspekten identisch sind, wobei auch mehrere untereinander verschiedene Tranchen gleichzeitig<br />

angeboten und ausgegeben werden könne. Die Einzelheiten jeder Tranche werden in den Endgültigen<br />

Angebotsbedingungen festgelegt. Das Maximalvolumen der <strong>gemäß</strong> diesem <strong>Basisprospekt</strong> auszugebenden<br />

Schuldverschreibungen beträgt EUR 50 Mio. Die Laufzeit wird in den Endgültigen Angebotsbedingungen<br />

festgelegt. Der Ausgabepreis wird in den Endgültigen Angebotsbedingungen festgelegt.<br />

Der Emittentin steht ein ordentliches Kündigungsrecht zu, das erstmals nach Ablauf von drei<br />

Jahren nach dem Ausgabetag ausgeübt werden kann. Bei Vorliegen bestimmter, in den Anleihebedingungen<br />

dargestellter Kündigungsgründen, sind Anteilsgläubiger berechtigt, ihre Schuldverschreibungen<br />

zu kündigen. Um Ansprüche auf Rückzahlung des Kapitals und Zahlung von Zinsen geltend<br />

zu machen, gilt eine Frist zur Vorlegung der Globalurkunde von einem Jahr ab dem jeweiligen Fälligkeitstag.<br />

Hierzu muss gegebenenfalls der Anleger seiner Bank den Auftrag erteilen, die Clearstream<br />

Banking <strong>AG</strong> dazu anzuweisen und zu bevollmächtigen, die Globalurkunde der Emittentin vorzulegen.<br />

Die Zinsansprüche und Ansprüche auf Rückzahlung des Nominalbetrages verjähren innerhalb von<br />

zwei Jahren nach dem Ende der Vorlegungsfrist. Je Anleger ist mindestens eine Teilschuldverschreibung<br />

zu zeichnen. Es besteht kein Höchstbetrag der Zeichnungen. Die Teilschuldverschreibungen<br />

werden nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), konkret nach den <strong>§</strong><strong>§</strong> 793 ff. BGB<br />

geschaffen auf Grundlage einer noch nicht erfolgten Beschlussfassung des Vorstands der <strong>Payom</strong><br />

<strong>Solar</strong> <strong>AG</strong>. Das Datum der Beschlussfassung wird in den Endgültigen Angebotsbedingungen angegeben<br />

werden.<br />

Die Emittentin behält sich vor, nach Maßgabe der Anleihebedingungen weitere - auch vorrangige -<br />

Schuldverschreibungen zu begeben. In diesem Falle muss, wenn diese öffentlich angeboten werden,<br />

ein neuer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu billigender Wertpapierprospekt<br />

erstellt werden und die bisher ausgegebenen Schuldverschreibungen könnten an Wert verlieren.

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